Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" und 1. Änderung hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB zur Aufhebung des o.g. Bebauungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-60/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie dessen ersten Änderung. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde im Jahr 1961 rechtskräftig, die erste Änderung im Jahr 2006.
Die Verwaltung begründet die geplante Aufhebung damit, dass die bestehenden Festsetzungen, die auf der Baupolizeiverordnung basieren, nicht mehr zeitgemäß seien. Insbesondere bei Themen wie der Dachneigung, der Bebaubarkeit und den Anforderungen an energieeffizientes Bauen würden die alten Vorgaben eine moderne Siedlungsentwicklung sowie den Ausbau von Wohnraum erschweren. Nach der Aufhebung des Plans würde die Beurteilung künftiger Vorhaben gemäß § 34 BauGB erfolgen, wobei sich neue Projekte an der umgebenden Bebauung orientieren müssten.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Herbst 2022 äußerten Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nachverdichtung und des Erhalts des Ortsbildes. Die Verwaltung vertritt jedoch die Ansicht, dass die Aufhebung nur geringe Auswirkungen auf diese Belange habe, da keine wesentlichen Nachverdichtungspotenziale verbleiben.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Sommer 2023 verlief ohne Einwände. Da keine Anregungen oder Bedenken gegen den Entwurf zur Aufhebung eingegangen sind, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens zu beauftragen. Der nächste Schritt sieht die öffentliche Auslegung vor.
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