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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Mittelstraße 43a

VL-62/2023 04.09.2023 Bauen und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-62/2023 des Fachbereichs Bauen und Wohnen befasst sich mit einem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Mittelstraße 43a. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“. Für diesen Bereich besteht seit dem 10. Dezember 2020 eine Veränderungssperre, die zuletzt im Dezember 2022 um ein Jahr verlängert wurde.

Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem derzeit brachliegenden Grundstück vor. Ziel ist es, die Fläche zeitnah wieder einer Nutzung durch den dort ansässigen Verein zuzuführen und das Straßenbild zu verbessern. Die Errichtung eines ursprünglich geplanten Vereinsheims sei aufgrund der aktuellen Lage im Baugewerbe derzeit nicht realisierbar.

Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs entspricht und die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 65 einhält. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll daher der Ausnahme von der Veränderungssperre zustimmen. Der Bebauungsplan Nr. 65 dient dazu, die Struktur der Mittelstraße als zentralen Versorgungsbereich von Haßlinghausen zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

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