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Mitteilungsvorlage

Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans zum Ausbau der Erneuerbaren Energien

KN-52/2023 04.09.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Ziel der Neuregelung ist die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dabei soll die Vorgabe des Bundes, 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zu sichern, bereits im Jahr 2025 statt erst 2032 erreicht werden. Die Änderung sieht vor, dass für die sechs Planungsregionen verbindliche Mindestumfänge für Windenergie festgelegt werden. Zur Sicherung der Planung in der Übergangszeit soll der Ausbau vorrangig auf bestehende Standorte, kommunale Planungen und Kernpotenzialflächen konzentriert werden.

Der planerische Spielraum wird erweitert, sodass Vorranggebiete für Windenergie künftig auch in bestimmten Naturschutzbereichen und Nadelwaldflächen festgelegt werden können, sofern es sich nicht um streng geschützte Gebiete wie Nationalparks oder Natura 2000-Gebiete handelt. Zudem soll der bisherige Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung entfallen.

Parallel dazu wird die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erweitert. Die bisherige Beschränkung auf Brachflächen oder Standorte entlang von Verkehrswegen wird zurückgenommen, sodass künftig auch Flächen im Freiraum nutzbar sein können, sofern sie mit den Schutzfunktionen des Regionalplans vereinbar sind. Vorrangig sollen hierbei Brachflächen, Halden, Deponien sowie Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten genutzt werden. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wurden bislang keine Flächenpotenziale für Windenergie identifiziert.

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