Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück An der Pfannenschmiede 2
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-63/2023 des Fachbereichs Bauen und Wohnen befasst sich mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück An der Pfannenschmiede 2. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag auf Verlängerung eines Bauvorbescheides, der eine Nutzungsänderung von Lagerraum zu Wohnraum im Untergeschoss eines bestehenden Wohnhauses vorsieht.
Das betreffende Areal liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“, für den seit dem 30. August 2021 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB besteht. Der Rat hatte die bestehende Sperre bereits im Mai 2023 um ein Jahr verlängert. Während die Veränderungssperre grundsätzlich die Durchführung von Vorhaben sowie wesentliche Veränderungen von Grundstücken untersagt, sieht das Baugesetzbuch Ausnahmen vor, sofern keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen.
Nach Darstellung der Verwaltung entspricht die geplante Wohnnutzung den planerischen Zielen des Bebauungsplanentwurfs, da dieser primär die gewerbliche Nutzung sichern und bestimmte andere Nutzungen ausschließen soll, eine Einschränkung der Wohnnutzung in diesem Bereich jedoch nicht vorsieht. Da keine Beeinträchtigung der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes oder öffentlicher Belange erkennbar ist, wird die Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden nicht ausgewiesen.
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- 04.09.2023kein Ergebnis hinterlegt