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Beschlussvorlage

Erweiterung der Förderschule in Hiddinghausen um einen Neubau von drei Klassenräumen

VL-66/2023 04.09.2023 Bauen und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Bauvoranfrage zur Erweiterung der Förderschule für geistige Entwicklung in Hiddinghausen vorgelegt. Hintergrund des Vorhabens ist der Anstieg der Schülerzahlen im Bereich der geistigen Entwicklung, was eine Erweiterung der Raumkapazitäten an der Langenbruchstraße 4 erforderlich macht. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes, das als Containeranlage oder in Modulbauweise ausgeführt werden kann. Das neue Bauwerk soll drei zusätzliche Klassenräume sowie Nebenräume und sanitäre Anlagen umfassen.

Der Neubau ist als rechteckiger Baukörper mit Flachdach konzipiert, wobei das oberste Geschoss einen Rücksprung für eine begrünte Dachterrasse aufweist. Das Dach des Gebäudes soll ebenfalls begrünt und begehbar sein. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Infrastruktur an der Langenbruchstraße. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Räumlichkeiten wird durch Rampen und die Anbindung an das bestehende Schulgebäude sichergestellt. Zusätzliche Stellplätze sollen durch den Ausbau des vorhandenen Parkplatzes entstehen.

Planungsrechtlich wird das Vorhaben nach § 34 BauGB als in die Umgebung einfügend bewertet, da es sich um eine Erweiterung handelt und die Firsthöhe der angrenzenden Bebauung nur geringfügig überschritten wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Vorhaben zustimmen, sofern die erforderlichen Zustimmungen der Fachbehörden vorliegen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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