1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Haupststraße 44
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-89/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Im Zentrum steht der Antrag auf eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 44.
Die Verwaltung hat einen Antrag auf Nutzungsänderung vorgelegt, der vorsieht, die derzeit im Erdgeschoss befindliche Kindertagesstätte in Büroräume für die Verwaltung umzuwandeln. Diese Räumlichkeiten sollen künftig der trägerunabhängigen Pflegeberatung, der Seniorenberatung sowie der offenen Seniorenarbeit dienen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes, für den seit März 202 Grundstücksveränderungen durch eine Veränderungssperre untersagt sind.
Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist die langfristige Sicherung von Einzelhandel und Dienstleistungen in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße sowie der Ausschluss von Wohnnutzungen in den vorderen Gebäudeteilen. Die Verwaltung stellt fest, dass das geplante Vorhaben den planerischen Zielen der Änderung entspricht und die zukünftigen Festsetzungen einhält. Da keine öffentlichen Belange gegen die Nutzungsänderung sprechen, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorgeschlagen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden nicht ausgewiesen.
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