Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Integriertes Mobilitätskonzept für die Stadt Sprockhövel hier: LeitzieleZur Vorlage · VL-90/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-90/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht die Verabschiedung der Leitziele für das Integrierte Mobilitätskonzept der Stadt Sprockhövel vor. Das Konzept befindet sich seit Ende 2022 in der Erstellung. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme, einer Online-Beteiligung der Bürgerschaft sowie verschiedenen Workshops und Fachgesprächen mit Akteuren der Zivilgesellschaft und Nachbarkommunen wurden durch beauftragte Planungsbüros Leitziele formuliert. Diese sollen als Orientierung für das politische und administrative Handeln dienen und die Auswahl künftiger Maßnahmen steuern.
Die vorgeschlagenen Leitziele umfassen die Berücksichtigung verschiedener Mobilitätsarten durch Grundnetze, die Verknüpfung von Stadt- und Mobilitätsplanung sowie die Förderung der Sicherheit und Attraktivität des öffentlichen Raums. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Ausbau eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes, der Gestaltung barrierefreier Fußwege und einer flexiblen Erschließung durch den ÖPNV. Zudem sollen die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel, ein stadtverträglicher Kfz- und Wirtschaftsverkehr sowie ein bedarfsgerechtes Parkraummanagement sichergestellt werden. Die Stadt soll dabei eine Vorreiterrolle im kommunalen Mobilitätsmanagement einnehmen.
Nach der Beschlussfassung der Leitziele folgt die Ausarbeitung konkreter Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen in Form von Steckbriefen. Diese sollen im Frühjahr 2024 den politischen Gremien vorgestellt werden, worauf eine Information der Bevölkerung folgen soll. Ein Abschluss des fertigen Mobilitätskonzepts inklusive der Maßnahmensteckbriefe wird für den Zeitraum Mai oder Juni 2024 angestrebt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 06.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung)
- 3.Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der o.g. BebauungspläneZur Vorlage · VL-95/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-95/2023 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes vor. Der Rat soll die öffentliche Auslegung des entsprechenden Entwurfs inklusive der Begründung und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließen.
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1961 und dessen Änderung von 2006 basieren auf veralteten Regelungen der Baupolizeiverordnung. Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Festsetzungen, etwa zur Dachneigung von 53 Grad oder zur Grundflächenzahl, eine zeitgemäße, energieeffiziente Bebauung sowie den Ausbau von Dachgeschossen zur Wohnraumschaffung erschweren. Da die Bebauung im Gebiet weitgehend abgeschlossen ist und kein weiteres Planerfordernis besteht, wird die Aufhebung angestrebt. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung künftiger Vorhaben nach § 34 BauGB erfolgen, wobei sich diese an der Umgebung orientieren müssten.
Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2022 äußerten Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nachverdichtung und des Erhalts des Ortsbildes. Die Verwaltung bewertet den Einfluss der Aufhebung auf diese Belange als gering, da die bestehenden Pläne keine gestalterischen Festsetzungen enthalten. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Sommer 2023 verlief ohne Einwände. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Fortführung des Verfahrens bereits beauftragt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 4.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · VL-103/2023 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-103/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ vor. Das Plangebiet umfasst etwa 5,5 Hektar im Ortsteil Niedersprockhövel und erstreckt sich über Teile der Gemarkung Niedersprockhövel, insbesondere entlang der Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie Teile der Gartenstraße und Friedrichstraße.
Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern. Um der zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken entgegenzuwirken, soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss der straßenbegleitenden Bebauung auf eine Tiefe von 10 Metern ausgeschlossen werden. In den rückwärtigen Grundstücksbereichen bleibt eine Wohnnutzung hingegen zulässig. Zudem ist die Festsetzung einer maximal zulässigen Firsthöhe vorgesehen, um eine einheitliche Höhenentwicklung der Baukörper zu gewährleisten. Bestehende Regelungen, die störende Nutzungen wie Tankstellen oder Vergnügungsstätten ausschließen, werden in den neuen Plan übernommen.
Das Verfahren umfasst die Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden ist bereits erfolgt. Der Entwurf wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorberatend vorgelegt, bevor der Rat die öffentliche Auslegung beschließt.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 5.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Haupststraße 44Zur Vorlage · VL-89/2023 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-89/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Im Zentrum steht der Antrag auf eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 44.
Die Verwaltung hat einen Antrag auf Nutzungsänderung vorgelegt, der vorsieht, die derzeit im Erdgeschoss befindliche Kindertagesstätte in Büroräume für die Verwaltung umzuwandeln. Diese Räumlichkeiten sollen künftig der trägerunabhängigen Pflegeberatung, der Seniorenberatung sowie der offenen Seniorenarbeit dienen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes, für den seit März 202 Grundstücksveränderungen durch eine Veränderungssperre untersagt sind.
Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist die langfristige Sicherung von Einzelhandel und Dienstleistungen in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße sowie der Ausschluss von Wohnnutzungen in den vorderen Gebäudeteilen. Die Verwaltung stellt fest, dass das geplante Vorhaben den planerischen Zielen der Änderung entspricht und die zukünftigen Festsetzungen einhält. Da keine öffentlichen Belange gegen die Nutzungsänderung sprechen, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorgeschlagen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden nicht ausgewiesen.
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- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 6.Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · VL-92/2023 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Das Planungsgebiet befindet sich im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Die Planung dient der Bestandssicherung und der Schaffung von Baurecht für Nachverdichtungspotenziale im rückwärtigen Bereich der Grundstücke.
Der Bebauungsplan sieht für die Gebäude entlang der Mittelstraße ein eingeschränktes Mischgebiet vor. Ziel ist es, die Struktur des Einzelhandels und der Dienstleistungen zu sichern und die Wohnnutzung zu erhalten. Um die Versorgung im Zentralen Versorgungsbereich Haßlinghausen zu schützen, sind bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sexshops, Sportwettcafés und Sportwettbüros ausgeschlossen. Zudem wird im Bereich des Mischgebietes MI 2 eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf einer Tiefe von 10 Metern untersagt, um Gewerbeflächen für den Einzelhandel zu sichern. Die Bebauung soll sich mit zwei bis drei Vollgeschossen an den Bestand anpassen.
Im Hintergrund, insbesondere auf der südlichen Seite der Mittelstraße, ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für eine zweigeschossige, offene Bauweise vorgesehen. Eine Anpassung des Entwurfs erfolgte hinsichtlich der Dachform für ein Grundstück in der Wilhelm-Kraft-Straße, um eine geplante Aufstockung von Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Das Verfahren umfasst bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange.
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- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 7.Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Mittelstraße 32cZur Vorlage · VL-94/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-94/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück Mittelstraße 32c. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße - Mitte“ besteht für den betreffenden Bereich seit dem 10. Dezember 2020 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB, welche zuletzt im Dezember 2022 um ein Jahr verlängert wurde.
Der Antrag sieht eine Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Grundstücks vor, um dort einen Feinkostladen mit Verzehrgelegenheit zu betreiben. Da das Vorhaben eine gewerbliche Nutzung in der Erdgeschosszone darstellt, entspricht es den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs. Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Struktur der Mittelstraße als zentraler Versorgungsbereich von Haßlinghausen durch den Erhalt kleinteiligen Einzelhandels und Dienstleistungen sowie die Vermeidung einer einseitigen Entwicklung hin zu reiner Wohnnutzung.
Die Verwaltung stellt fest, dass das geplante Vorhaben die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält und keine erkennbaren öffentlichen Belange einer Ausnahme entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll daher der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zustimmen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden nicht ausgewiesen.
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- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 8.17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruchstraße“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Stellungnahme des Investors bezüglich einer Nutzung des oberen GeschossesZur Vorlage · VL-101/2023 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Beschlussvorlage VL-101/2023 wird die Fortführung des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruchstraße“ sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ vorgeschlagen. Das Vorhaben sieht vor, das bestehende Gewerbegebiet in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln.
Geplant ist die Errichtung zweier eingeschossiger Gebäude mit Flachdach. Ein bestehender Lebensmitteldiscounter soll auf eine Verkaufsfläche von etwa 1.420 m² erweitert werden, während ein bereits in Niedersprockhövel ansässiger Vollsortimenter mit einer Fläche von circa 1.440 m² auf das Gelände verlagert werden soll. Im Zuge dessen sollen ein Bürogebäude sowie der aktuelle Lebensmittelmarkt nach Ablauf des Pachtvertrages abgerissen werden. Die Planung umfasst zudem 175 Parkplätze, davon 60 mit Leerrohren für die spätere Installation von Ladesäulen, sowie E-Tanksäulen und Fahrradabstellplätze mit E-Bike-Ladestationen. Zur energetischen Optimierung sind Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung sowie moderne Lüftungssysteme vorgesehen.
Bezüglich einer möglichen Nutzung der Obergeschosse hat der Investor erklärt, dass eine Wohn- oder Büronutzung die Wirtschaftlichkeit des Projekts gefährden würde. Zudem wird auf die Präferenz der Anwohner für eine eingeschossige Bauweise verwiesen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Verfahren auf Basis der aktuellen Planentwürfe fortsetzen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden beauftragen.
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- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 9.Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Prüfung der planerischen Integration des Vorhabens gemäß der Eingabe vom 13.06.2023 unter Voraussetzung der Beibehaltung des MischgebietscharaktersZur Vorlage · VL-105/2023 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Beschlussvorlage VL-105/2023 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz mit dem Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“. Ziel der Planung ist die Sicherung der bestehenden Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe am Rande von Niedersprockhövel. Da die Ausweisung neuer Gewerbegebiete regionalplanerisch schwierig ist, soll durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets die Ansiedlung von nicht störendem Gewerbe, Handwerk oder Dienstleistungen langfristig ermöglicht werden.
Der Planentwurf sieht eine Untergliederung in die Teilbereiche MI 1, MI 2 und MI 3 vor. Um die Struktur des Gebiets zu wahren, sind bestimmte Nutzungen wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten oder Sportwett-Cafés ausgeschlossen. In Teilbereich MI 2 ist zudem eine Wohnnutzung nicht vorgesehen, während im Bereich MI 3 die Wohnnutzung auf das Erdgeschoss beschränkt bleibt. Dies erfolgt als Reaktion auf eine Bauvoranfrage für ein Gebäude in der Straße „An der Pfannenschmiede 2“, das eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss sowie barrierefreie Wohnungen in den oberen Geschossen vorsieht.
Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren auf Basis des geänderten Planentwurfs fortzuführen. Damit soll die planerische Integration des Vorhabens unter Beibehaltung des Mischgebietscharakters sichergestellt werden. Als nächster Schritt ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgesehen.
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- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 10.Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück An der Pfannenschmiede 2Zur Vorlage · VL-107/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-107/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“. Gegen das betreffende Gebiet ist seit dem 30. August 2021 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wirksam, deren Verlängerung durch den Rat im Mai 2023 beschlossen wurde.
Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage für das Grundstück An der Pfannenschmiede 2. Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit Staffelgeschoss, das eine gemischte Nutzung vorsieht. Während das Erdgeschoss für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sollen die darüberliegenden Geschosse dem barrierefreien Wohnen dienen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs soll über eine Tiefgarage im Untergeschoss erfolgen.
Nach Angaben der Verwaltung entspricht das Vorhaben den planerischen Zielen des Bebauungsplanentwurfs, der das Grundstück als Gebiet der Innenentwicklung (MI 3) ausweist. Da die Wohnnutzung in den oberen Geschossen mit den Festsetzungen des Entwurfs vereinbar ist und keine öffentlichen Belange der Ausnahme entgegenstehen, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz die Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre vorgeschlagen. Weitere Auswirkungen auf die Finanzen oder die Umwelt sind nicht ersichtlich.
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Beratungsfolge
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 11.Errichtung von zwei Wohnanlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen an der Hiddinghauser Straße in NiedersprockhövelZur Vorlage · VL-93/2023 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz berät über die Errichtung von zwei Wohnanlagen zur Unterbringung von Geflüchteten an der Hiddinghauser Straße in Niedersprockhövel. Die Vorlage sieht vor, die Errichtung von zwei Anlagen in Modulbauweise, etwa durch Container oder Systemleichtbau, vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zu beschließen.
Das Vorhaben befindet sich an der Hiddinghauser Straße 9 in Niedersprockhövel, neben der ehemaligen Burgschützenhalle. Geplant sind zweigeschossige Gebäude mit Flachdach, die jeweils 120 Plätze bieten sollen. Die bauliche Struktur umfasst pro Etage 16 Wohneinheiten, zwei Sanitärräume, eine Kücheneinheit sowie einen Hausanschlussraum.
Rechtlich wird das Vorhaben gemäß Baugesetzbuch als begünstigtes Vorhaben im Außenbereich eingestuft, da die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge befristet ist. Im Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel ist das betreffende Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf zur Nutzung für sportliche Zwecke ausgewiesen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat im Rahmen des Verfahrens keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert; die Stellungnahmen weiterer beteiligter Fachbehörden stehen noch aus. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Frage, ob der Kauf von Wohncontainern oder ein serieller Bau in Modulbauweise unter Berücksichtigung der zeitlichen Verfügbarkeit sinnvoller ist, wird derzeit durchgeführt. Die Maßnahme führt zu einer zusätzlichen Flächenversiegelung und einem entsprechenden Ressourcenverbrauch.
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- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 12.Neubau eines Bürogebäudes mit Seminarraum im EngelsfeldZur Vorlage · VL-116/2023 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-116/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Bürogebäudes mit Seminarraum im Bereich Engelsfeld. Das geplante Bauvorhaben soll auf einem etwa 3.000 Quadratmeter großen Grundstück zwischen den Gebäuden Engelsfeld 2 und Engelsfeld 6 realisiert werden. Ziel der Bebauung ist die Errichtung einer Anwaltskanzlei.
Das Gebäude ist in zweigeschossiger Bauweise mit Unterkellerung und einem Satteldach geplant, wobei die Grundfläche etwa 400 Quadratmeter betragen soll. Die geplante Nutzfläche beläuft sich auf circa 1.000 Quadratmeter. Im Erdgeschoss sind ein Seminarraum sowie Sanitäranlagen und eine Küche vorgesehen. Das Obergeschoss sowie Teile des Erdgeschosses sollen als Büroräume dienen, um Platz für insgesamt 30 Arbeitsplätze zu bieten. Aufgrund der Hanglage soll ein Teil des Untergeschosses als voll belichteter Raum für Sozialräume genutzt werden können. Das Dach des Gebäudes soll mit einer Photovoltaikanlage und Solarthermie ausgestattet werden. Zudem sind zwischen 35 und 40 Stellplätze vorgesehen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Engelsfeld“, der ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit spezifischen Festlegungen zur Grundflächenzahl, Baumassenzahl und Firsthöhe definiert. Die Verwaltung stellt fest, dass das Projekt die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält. Für die Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind bereits Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan festgelegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird gebeten, dem Vorhaben zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 13.Benennung der Preisträger*innen für den Heimat-Preis 2023 in SprockhövelZur Vorlage · VL-110/2023 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen.“ des Landes Nordrhein-Westfalen wurden die Preisträger für den Heimat-Preis 2023 in Sprockhövel festgelegt. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, dass der Rat der Empfehlung einer Jury folgt, die sich aus Vertretenden der Verwaltung sowie dem Ältestenrat zusammensetzt.
Insgesamt gingen 36 Bewerbungen ein, die im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 15. September 2023 eingereicht wurden. Voraussetzung für eine Berücksichtigung war die Erfüllung mindestens eines Kriteriums, welches den Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft, den Erhalt von Tradition und Brauchtum oder die Förderung der lokalen Identität umfasst. Geehrt werden konnten Vereine, Initiativen und Einzelpersonen, die sich ehrenamtlich und unentgeltlich um die Pflege der Heimat oder der lokalen Kultur verdient gemacht haben.
Die Jury hat nach Sichtung der Unterlagen eine einstimmige Empfehlung für die folgenden Preisträger ausgesprochen: Den ersten Platz mit einem Preisgeld von 3.500 Euro erhält die Abteilung „Sport für Menschen mit geistiger Behinderung“ des TV Hasslinghausen 1826 e.V. Den zweiten Platz mit 1.000 Euro belegt der Förderverein Begegnungsstätte Niederstüter e.V., während die Gartenfreunde Sprockhövel e.V. den dritten Platz mit 500 Euro erhalten. Die Entscheidung des Rates steht noch aus. Zudem wurde ein Vorschlag zur künftigen Aufteilung der Preisgelder eingebracht.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 14.Neugründung Netzwerk Stadtentwicklung NRWZur Vorlage · KN-70/2023 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Sprockhövel bereitet den Beitritt zum neu zu gründenden Netzwerk Stadtentwicklung NRW vor. Im Rahmen einer Umstrukturierung, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen angestoßen wurde, werden die bisherigen fünf kommunalen Netzwerke, darunter das Netzwerk Innenstadt NRW, zu einem einzigen Gesamtnetzwerk zusammengeführt. Ziel dieser Neugründung ist es, Synergieeffekte zu nutzen, Organisationsprozesse zu optimieren und den interkommunalen Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedskommunen zu fördern.
Das neue Netzwerk dient als Informationsbörse und bietet Unterstützung bei Themen wie der programmatischen Ausrichtung von Städtebaufördermaßnahmen sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt Münster übernimmt die Geschäftsführung des neuen Netzwerks. Für die kommenden fünf Jahre wurden im Rahmen der Städtebauförderung Fördermittel in Höhe von insgesamt 6 Millionen Euro für die Netzwerkarbeit bewilligt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Beitrittserklärung für das Netzwerk Stadtentwicklung NRW einzureichen, welches zum 1. Januar 2024 offiziell starten soll. Für die Stadt Sprockhövel entstehen durch die Mitgliedschaft jährliche Kosten in Höhe von 1.600 Euro für den Mitgliedsbeitrag. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 15.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · VL-104/2023 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-104/2023 des Fachbereichs Bauen und Wohnen dient der Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen im Zeitraum vom 5. August 2023 bis zum 19. Oktober 2023. Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung neu angelegter Bauakten, erteilter Baugenehmigungen sowie eingegangener und beschiedener Bauvoranfragen. In der Dokumentation werden zudem abgelehnte Bauanträge und Bauvoranfragen aufgeführt. Ein Hinweis am Ende der jeweiligen Zeilen kennzeichnet dabei gewerbliche Vorhaben mit einem „G“.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz erhält die Informationen zur Kenntnisnahme. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlagen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. In Bezug auf die Auswirkungen auf Klima und Umwelt wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Vorhaben teilweise klimaneutral und teilweise klimaneutativ einzustufen sind. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin unterzeichnet und dient der Information des Gremiums im Rahmen der Sitzung am 13. November 2023.
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- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 16.Anträge im öffentlichen Teil
- 17.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 18.Anfragen im öffentlichen Teil