Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Mittelstraße 32c
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-94/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück Mittelstraße 32c. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße - Mitte“ besteht für den betreffenden Bereich seit dem 10. Dezember 2020 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB, welche zuletzt im Dezember 2022 um ein Jahr verlängert wurde.
Der Antrag sieht eine Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Grundstücks vor, um dort einen Feinkostladen mit Verzehrgelegenheit zu betreiben. Da das Vorhaben eine gewerbliche Nutzung in der Erdgeschosszone darstellt, entspricht es den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs. Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Struktur der Mittelstraße als zentraler Versorgungsbereich von Haßlinghausen durch den Erhalt kleinteiligen Einzelhandels und Dienstleistungen sowie die Vermeidung einer einseitigen Entwicklung hin zu reiner Wohnnutzung.
Die Verwaltung stellt fest, dass das geplante Vorhaben die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält und keine erkennbaren öffentlichen Belange einer Ausnahme entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll daher der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zustimmen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden nicht ausgewiesen.
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- 13.11.2023kein Ergebnis hinterlegt