1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-103/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ vor. Das Plangebiet umfasst etwa 5,5 Hektar im Ortsteil Niedersprockhövel und erstreckt sich über Teile der Gemarkung Niedersprockhövel, insbesondere entlang der Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie Teile der Gartenstraße und Friedrichstraße.
Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern. Um der zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken entgegenzuwirken, soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss der straßenbegleitenden Bebauung auf eine Tiefe von 10 Metern ausgeschlossen werden. In den rückwärtigen Grundstücksbereichen bleibt eine Wohnnutzung hingegen zulässig. Zudem ist die Festsetzung einer maximal zulässigen Firsthöhe vorgesehen, um eine einheitliche Höhenentwicklung der Baukörper zu gewährleisten. Bestehende Regelungen, die störende Nutzungen wie Tankstellen oder Vergnügungsstätten ausschließen, werden in den neuen Plan übernommen.
Das Verfahren umfasst die Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden ist bereits erfolgt. Der Entwurf wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorberatend vorgelegt, bevor der Rat die öffentliche Auslegung beschließt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 13.11.2023kein Ergebnis hinterlegt