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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Einführung und Verpflichtung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · KN-64/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-64/2023 des Sachgebiets Organisation informiert über die Durchführung der Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds. Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegt die Einführung sowie die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben der Bürgermeisterin.
Der Vorgang sieht vor, dass sich das Ratsmitglied durch das Erheben vom Platz mit einer festgelegten Formel mit der Verpflichtung einverstanden erklärt. In dieser Erklärung wird zugesichert, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Rat zum 23. November 2023 als Information zur Kenntnisnahme vorgesehen. Es ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 3.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 4.Haushalt und Finanzen
- 4.1Quartalsbericht für das III. Quartal 2023Zur Vorlage · KN-81/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-81/2023, die vom Sachgebiet Kämmerei erstellt wurde, dient der Information über die finanzielle Lage der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das dritte Quartal des Jahres 2023.
Der Bericht über die Finanzsituation im betreffenden Zeitraum wird den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 9. November 2023 unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 vorgesehen. Im Anschluss soll die Vorlage am 23. November 2023 im Rat unter dem Tagesordnungspunkt 4.1 zur Kenntnis genommen werden. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Mitteilung nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 09.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 4.2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · KN-82/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-82/2023 des Sachgebiets Kämmerei informiert über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation in der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Bericht dient der Darstellung des finanziellen Status der Kommune und wurde von der Bürgermeisterin zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Beratung der Vorlage ist für zwei Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Behandlung als Tagesordnungspunkt 2.2 für die Sitzung am 9. November 2023 angesetzt. Im Anschluss soll die Information im Rat im Rahmen des Tagesordnungspunktes 4.2 während der Sitzung am 23. November 2023 zur Kenntnis genommen werden.
Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt hervor. Als Grundlage für die Information dient eine beigefügte Excel-Datei mit dem Titel „Sitzungsvorlage haushaltswirtschaftliche Situation Oktober 2023“.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 09.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 4.3Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · VL-125/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-125/2023 des Sachgebiets Kämmerei sieht die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung vor. Konkret geht es um die Auszahlung eines Beitragsbescheids für das Jahr 2023 an den Ruhrverband. Dieser Betrag dient der Begleichung der allgemeinen Reinhaltungsbeiträge.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorbereitet. Im Haupt- und Finanzausschuss war die Vorlage als Tagesordnungspunkt 2.3 für die Sitzung am 16. November 2023 zur Vorberatung vorgesehen, während die abschließende Entscheidung im Rat als Tagesordnungspunkt 4.3 in der Sitzung am 23. November 2023 anberaumt war. Eine detaillierte Sachdarstellung zu den Hintergründen der Beitragsforderung wurde als Nachreichung zum Dokument am 6. November 2023 ergänzt. Informationen zu den finanziellen Auswirkungen sowie zu den Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 4.4Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · VL-125/2023 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-125/2023 1. Ergänzung des Sachgebiets Kämmerei sieht die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich des Schülerspezialverkehrs vor. Hintergrund der Vorlage ist eine Kostenentwicklung, die bei der Haushaltsaufstellung 2023 nicht in dem Maße vorhergesehen wurde, wie sie durch aktuelle Ausschreibungsverfahren eingetreten ist. Ein Beispiel hierfür ist die Beibehaltung des Schülerspezialverkehrs für die Grundschule Haßlinghausen, wie es vom Ausschuss für Jugend und Schule beschlossen wurde.
Obwohl der Gesamtansatz für das Jahr 2023 bereits von 345.500 EUR auf 368.000 EUR angehoben worden war, reicht der aktuelle Haushaltsansatz nach derzeitiger Hochrechnung nicht aus, um alle anfallenden Zahlungen zu decken. Während im betroffenen Deckungskreis noch Mittel in Höhe von etwa 39.900 EUR zur Verfügung stehen, wird ein zusätzlicher Bedarf an überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von rund 58.700 EUR veranschlagt.
Die Finanzierung dieser Mehraufwendungen soll durch interne Umverteilungen erfolgen. Hierbei sollen Minderaufwendungen in Höhe von etwa 30.700 EUR aus dem Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche sowie Mehrerträge in Höhe von rund 28.000 EUR aus den Einnahmen der Mittagsverpflegung genutzt werden. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberatend behandelt und liegt dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 4.5Kenntnisnahme von überplanmäßigen AuszahlungenZur Vorlage · KN-84/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-84/2023 informiert die Verwaltung über überplanmäßige Auszahlungen. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Kämmerei erstellt wurde, dient der Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten Mehrauszahlungen durch die zuständigen Gremien.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Auszahlungen belaufen sich auf einen Betrag von 3.500,00 Euro. Dieser Betrag wird durch eine entsprechende Deckung kompensiert, sodass keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt entstehen. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden im Dokument nicht angegeben.
Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss zum Termin am 9. November 2023 unter dem Tagesordnungspunkt 2.3 vorgesehen, wobei die Information dort zur Kenntnis genommen werden soll. Anschließend ist die Vorlage für die Sitzung des Rates am 23. November 2023 unter dem Tagesordnungspunkt 4.5 zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung gelistet.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 09.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 4.6Jahresabschluss 2022 der ZGSZur Vorlage · VL-113/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-113/2023 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) befasst sich mit dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr zum 31. Dezember 2022. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 67.968.871,64 EUR und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 198.888,72 EUR aus.
Der Jahresabschluss wurde im Zeitraum von August bis Oktober 2022 durch die EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen in einem entsprechenden Prüfungsbericht vor. Ergänzend zur Prüfung sind ein Soll-Ist-Vergleich der Erlöse und Aufwendungen sowie ein Vergleich der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes der Vorlage beigefügt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf die neue Rechnung für das Jahr 2023 vorzutragen. Der Ausgleich des Verlustes soll in den Folgejahren durch mögliche Jahresgewinne erfolgen. Gemäß den rechtlichen Vorgaben der EigVO NRW ist ein solcher Vortrag zulässig, sofern die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes nicht gefährdet wird. Sollte ein Ausgleich nicht über künftige Erträge möglich sein, müsste die Deckung der Differenz über Haushaltsmittel der Gemeinde erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts empfiehlt sowie die Betriebsleitung entlastet. Im Rat selbst soll die Feststellung des Abschlusses und die Entscheidung über den Verlustausgleich erfolgen, verbunden mit der Entlastung des Betriebsausschusses.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 4.7Wirtschaftsplan 2024 der ZGS zum BeschlussZur Vorlage · VL-114/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat mit der Beschlussvorlage VL-114/2023 den überarbeiteten Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf basiert auf einer Beratung im Betriebsausschuss sowie einer Besichtigung verschiedener Objekte mit den Fraktionen.
Der vorliegende Plan enthält Anpassungen im Finanz- und Stellenplan. Im Bereich der Schulgebäude sind Planungskosten für Erweiterungsbauten an der GGS Börgersbruch sowie an der GGS Hobeuken vorgesehen, wobei der Baubeginn für das Jahr 2025 angedacht ist. Zudem ist die Errichtung einer Zaunanlage an der GGS Hobeuken enthalten. Bei den Kindertagesstätten wurde die Maßnahme zur Entwässerung der Kita DRK um ein Jahr verschoben, während die Kostenschätzung für den Neubau der Kita Haßlinghausen aufgrund neuer Kalkulationen angepasst wurde.
Weitere Änderungen betreffen die Erneuerung der Filtratkammer, für die zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden soll, sowie den Neubau zur Unterbringung von Asylbewerbern in Merklinghausen, dessen Ausgabeplanung aufgrund eines früheren Baubeginns angepasst wurde. Die geplante Aufstellung von Wohncontainern verschiebt sich aufgrund fehlender Grundstücksflächen.
Im Personalbereich sieht der Plan die Neubesetzung einer technischen Stelle in Vollzeit sowie die Aufstockung einer kaufmännischen Stelle vor. Zudem sollen die Entgeltgruppen für drei vakante technische Stellen von EG 11 auf EG 12 angehoben werden. Zur Finanzierung der Mehrausgaben ist eine Erhöhung der Kreditermächtigung für das Jahr 2024 von 13.152.740 € auf 16.427.740 € vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 4.8Haushalt 2024 Hier: Haushaltsvorberatung für den Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) und den Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend-und Familienhilfe)Zur Vorlage · VL-86/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-86/2023 des Fachbereichs Jugend und Familie befasst sich mit der Haushaltsvorberatung für das Jahr 2024, konkret für die Produktbereiche 03 (Schulträgeraufgaben) sowie 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe). Der Vorschlag sieht vor, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne dieser Bereiche so in die Haushaltsplanung 2024 einzubringen und zu beschließen, wie sie im Entwurf enthalten sind, ergänzt um die in der Anlage aufgeführten Änderungen.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt ist der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule für die Vorberatung des Haushalts in den Bereichen Jugendhilfe und Schulen zuständig. Die Verwaltung nutzt dabei das Verfahren, bereits im Vorfeld der Sitzungen um Mitteilung offener Fragen zu bitten, um diese in der Sitzung mündlich oder schriftlich beantworten zu können. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen wird auf die Einsichtnahme in die durch den Fachbereich Finanzmanagement erstellten Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie die zu den Produktbereichen 03 und 06 gehörenden Erläuterungen im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Sprockhövel verwiesen. Die zugrunde liegenden Haushaltsansätze und Erläuterungen wurden im Juni 2023 erstellt. Die weiteren Änderungen werden zusammen mit den entsprechenden Änderungslisten eingebracht. Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 4.9Haushalt 2024Zur Vorlage · VL-109/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-109/2023 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit Anpassungen am Haushaltsplan 2024. Nach der Einbringung des ursprünglichen Entwurfs sind Änderungen eingetreten, die eine entsprechende Änderungsliste für den Haushalt 2024 sowie die Folgejahre erforderlich machen.
Die vorliegende erste Änderungsliste sieht für die Jahre 2024 bis 2027 negative Jahresergebnisse vor. Konkret wird für das Jahr 2024 ein Defizit von 5.860.472 EUR veranschlagt, gefolgt von -3.928.750 EUR im Jahr 2025, -2.539.076 EUR im Jahr 2026 und -1.067.400 EUR im Jahr 2027. Aufgrund dieser Planung wird die Ausgleichsrücklage der Stadt im Haushaltsjahr 2025 unter Einbeziehung des Ergebnisses für 2023 aufgebraucht sein, woraufhin ein Rückgriff auf die allgemeine Rücklage notwendig wird.
Da die Planung die Voraussetzungen des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfüllt, ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich. Dieses Konzept soll zur Kenntnis genommen werden und wird nachgereicht. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der Änderungsliste zum Haushalt 202 sowie die Kenntnisnahme des Haushaltssicherungskonzeptes vor. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss und mündet in die abschließende Entscheidung durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 09.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 5.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 5.1Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.09.2023Zur Vorlage · KN-74/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-74/2023 des Geschäftsbereichs I informiert über den aktuellen Stand des Personalkosten- und Planstellencontrollings für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. September 2023. Der Bericht legt dar, dass unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich abgeschlossenen Tarifeinigung für den Zeitraum 2023/2024 davon ausgegangen wird, dass der Gesamtansatz für das laufende Kalenderjahr ausreicht.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorbereitet. Die entsprechenden Termine für die Beratung in den Gremien waren für den 9. November 2023 und den 23. November 2023 angesetzt. Ein detaillierter Controllingbericht zum Personal für das dritte Quartal 2023 liegt der Mitteilung als Anlage bei. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in dem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 09.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 5.2Stellenplan 2024Zur Vorlage · VL-87/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-87/2023 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Stellenplan 2024 der Stadt Sprockhövel. Der Entwurf für das Jahr 2024 wurde gegenüber dem Stand vom Juli 2023 aktualisiert, um Anpassungen bei Eingruppierungen und Wochenstunden zu berücksichtigen. Trotz dieser Änderungen bleibt der Planansatz für die Personalkosten im Vergleich zum vorherigen Planungsstand unverändert, da die resultierenden Erhöhungen innerhalb des Gesamtbudgets kompensiert wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, den aktualisierten Stellenplan 2024 als Anlage zum Haushaltsplan 2024 zu beschließen. Ergänzend sollen für den Bereich Soziales und Integration drei befristete Planstellen bis zum 31. Dezember 2026 aufgenommen werden. Die Besetzung dieser Stellen soll ausschließlich über bestehende befristete Beschäftigungsverhältnisse oder Nachbesetzungen erfolgen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Musikschule Sprockhövel. Die Aussetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2016, wonach freiwerdende Planstellen für Lehrkräfte durch Honorarkräfte ersetzt werden, soll bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt werden.
Die Verwaltung führt in der Sachdarstellung den Fachkräftemangel als Herausforderung für die Personalplanung an. Während in einigen Bereichen wie der Poststelle oder dem Hausmeisterdienst hohe Bewerberzahlen verzeichnet werden, gestaltet sich die Besetzung in den Bereichen Tiefbau, Gartenbau sowie in sozialpädagogischen Berufen schwierig. Die Umwandlung von Jahresverträgen in Planstellen wird als mögliches Instrument zur Erhöhung der personellen Stabilität im Bereich Soziales und Integration angeführt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 09.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 5.3Änderung der Hauptsatzung hier: Öffentliche Bekanntmachungen - § 16Zur Vorlage · VL-98/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-98/2023 liegt ein Entwurf für den zweiten Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel vor. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung des Paragrafen 16, der die Verfahrensweise für öffentliche Bekanntmachungen regelt.
In der derzeit gültigen Fassung der Hauptsatzung ist festgelegt, dass auf die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme durch Aushang an bestimmten Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet hingewiesen wird. Zu diesen Standorten gehören das Rathaus am Rathausplatz 4 sowie die ehemalige Verwaltungsstelle in der Hauptstraße 44 in Niedersprockhövel. Zudem ist derzeit das Bürgerhaus in der Hauptstraße 6 als Aushangort aufgeführt.
Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass das ehemalige Bürgerhaus aufgrund einer erforderlichen Umnutzung zu einer Kindertageseinrichtung nicht mehr als geeigneter Ort für einen Aushang zur Verfügung steht. Eine entsprechende formelle Anpassung der Satzung ist daher notwendig.
Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge vor, bei der der Haupt- und Finanzausschuss die Angelegenheit am 9. November 2023 vorberatend behandelt. Der abschließende Beschluss soll im Rat in der Sitzung am 23. November 2023 erfolgen. Laut Dokument ergeben sich aus der Änderung keine finanziellen Auswirkungen sowie keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 09.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 5.4Neubesetzung von AusschüssenZur Vorlage · VL-124/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-124/2023 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Neubesetzung von verschiedenen Ausschüssen im Rat der Stadt Sprockhövel. Der Rat wird gebeten, die vorgeschlagenen personellen Änderungen zu beschließen.
Ein Antrag der Fraktion WfS vom 29. Oktober 2023 sieht Änderungen in zwei Ausschüssen vor. Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll ein Mitglied als ordentliches Mitglied ausscheiden und durch ein neues ordentliches Mitglied ersetzt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, dass ein Mitglied als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung ausscheidet und durch eine neue stellvertretende Vertretung ersetzt wird.
Zusätzlich liegt ein Antrag des AWO Ortsvereins Ober-/Niedersprockhövel vor, der auf der Jahreshauptversammlung vom 24. Oktober 2023 gefasst wurde. Hierbei soll ein neues stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule benannt werden, während ein bisheriges stellvertretendes Mitglied aus dem Ausschuss ausscheidet.
Die Verwaltung gibt an, dass diese personellen Veränderungen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt haben. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 23. November 2023 als beschlussfähiger Tagesordnungspunkt vorgesehen.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 6.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 6.1Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab 2026Zur Vorlage · VL-119/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 vorgelegt. Ziel ist es, die organisatorischen und baulichen Voraussetzungen an verschiedenen Standorten zu schaffen, um den gesetzlichen Anforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes gerecht zu werden.
Für die Grundschule Börgersbruch sieht die Planung aufgrund steigender Schülerzahlen eine Erweiterung vor. Da ein Mangel an Klassen- und Betreuungsräumen besteht, wird die Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise auf dem Parkplatz MAS vorgeschlagen. Die Kosten für diesen Systembau werden auf etwa 5,24 Millionen Euro geschätzt. Die neuen Räumlichkeiten sollen sowohl für den Unterricht als auch für die Betreuung nutzbar sein.
An der Grundschule Gennebreck besteht Bedarf an baulichen Anpassungen, wobei die Sanierung eines Kunstraums im Kellergeschoss im Fokus steht. Hierfür sollen Maßnahmen zur Wasserableitung bei Starkregen sowie eine anschließende Trockenlegung durchgeführt werden. Auch für die Grundschulen Haßlinghausen und Hobeuken sind im Rahmen der Maßnahmenplanung entsprechende Ausstattungen und Zuweisungen vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmenplanung für die genannten Standorte fortzuführen. Die erforderlichen Mittel sollen im Wirtschaftsplan der Zentrale für Schulangelegenheiten sowie im Haushaltsplan veranschlagt werden. Die Grundlage für die Planung bildet eine Raumbedarfsbemessung eines externen Unternehmens, die unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Verwaltung und der AWO erstellt wurde.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 7.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 7.1Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Einleitungsbeschluss zur Aufhebung der o.g. Bebauungspläne gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-99/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel soll über den Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entscheiden. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde im Jahr 1961 rechtskräftig, die erste Änderung folgte im Jahr 2006.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Festsetzungen des Plans, der auf der Baupolizeiverordnung basiert, nicht mehr zeitgemäß. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Dachneigung, zu Dachaufbauten sowie zur Berechnung der Vollgeschossigkeit und der Grundflächenzahl. In der Vergangenheit wurden bereits Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen erteilt, da Bauvorhaben den aktuellen Regeln der Technik entsprachen, aber nicht den alten Planvorgaben. Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gemeindezentrums, die den Festsetzungen widersprochen hätte, wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.
Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Regelungen eine flächensparende Siedlungsentwicklung sowie Anforderungen an energieeffizientes Bauen erschweren. Zudem bestehen durch den bestehenden Nutzungskatalog kaum Möglichkeiten für Erweiterungen kirchlicher oder kultureller Gebäude sowie für eine Nutzungsmischung. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes würde das Gebiet künftig gemäß § 34 BauGB beurteilt, wobei sich neue Vorhaben an der umgebenden Bebauung orientieren müssten. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sollen im Rahmen des Aufhebungsverfahrens ermittelt werden. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 7.2Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße"/ 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-96/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-96/2023 befasst sich mit der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“. Der Bebauungsplan, der ursprünglich im Jahr 1961 rechtskräftig wurde, enthält Festsetzungen, die nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß sind. Insbesondere die Vorgaben zur Dachneigung, zur Vollgeschossigkeit sowie zur Grundflächenzahl behindern eine moderne, energieeffiziente Siedlungsentwicklung und den Ausbau von Wohnraum. Da das Gebiet weitgehend vollständig bebaut ist, sieht die Verwaltung kein Planerfordernis für eine Änderung, sondern strebt die Aufhebung an. Zukünftige Bauvorhaben würden sich dann nach den Regelungen des § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulierung nach der Umgebung richten.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Anliegen vorgebracht. Es gab Anregungen, den Plan zu ändern statt ihn aufzuheben, sowie Bedenken hinsichtlich einer möglichen zu hohen Geschossigkeit künftiger Gebäude oder einer Gefährdung des Spielplatzes. Die Verwaltung entgegnete, dass die Gebäudehöhe durch die umliegende Bebauung begrenzt bleibt und für den Spielplatz aktuell kein Bauantrag vorliegt. Zudem wurden Themen wie der Erhalt der Baukultur und die zunehmende Flächenversiegelung diskutiert. Die Verwaltung stellte klar, dass der Bebauungsplan keine gestalterischen Festsetzungen enthält und aufgrund der vorhandenen Bebauung keine exponentiell zunehmende Versiegelung zu erwarten sei. Der Rat soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Fortführung des Bauleitverfahrens beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 7.3Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der o.g. BebauungspläneZur Vorlage · VL-95/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-95/2023 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes vor. Der Rat soll die öffentliche Auslegung des entsprechenden Entwurfs inklusive der Begründung und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließen.
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1961 und dessen Änderung von 2006 basieren auf veralteten Regelungen der Baupolizeiverordnung. Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Festsetzungen, etwa zur Dachneigung von 53 Grad oder zur Grundflächenzahl, eine zeitgemäße, energieeffiziente Bebauung sowie den Ausbau von Dachgeschossen zur Wohnraumschaffung erschweren. Da die Bebauung im Gebiet weitgehend abgeschlossen ist und kein weiteres Planerfordernis besteht, wird die Aufhebung angestrebt. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung künftiger Vorhaben nach § 34 BauGB erfolgen, wobei sich diese an der Umgebung orientieren müssten.
Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2022 äußerten Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nachverdichtung und des Erhalts des Ortsbildes. Die Verwaltung bewertet den Einfluss der Aufhebung auf diese Belange als gering, da die bestehenden Pläne keine gestalterischen Festsetzungen enthalten. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Sommer 2023 verlief ohne Einwände. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Fortführung des Verfahrens bereits beauftragt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 7.41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-102/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-102/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Niedersprockhövel. Ziel der Planung ist es, die Funktion der Hauptstraße als zentralen Versorgungsbereich zu sichern und der zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum entgegenzuwirken. Der Geltungsbereich umfasst etwa 5,5 Hektar und ist als Mischgebiet konzipiert. Geplant ist, die Nutzung von Erdgeschosszonen entlang der Straße langfristig für den Einzelhandel und Dienstleistungen vorzubehalten, während eine Wohnnutzung in einer Tiefe von 10 Metern zur Straße hin ausgeschlossen werden soll. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke bleibt die Wohnnutzung im Erdgeschoss zulässig. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Anliegen vorgetragen. Die Beteiligten thematisierten die Verkehrssituation, insbesondere die Forderung nach Verkehrsberuhigung, die Verbesserung des Radverkehrs sowie die Herausforderungen durch den Lieferverkehr und die Parkplatzsituation. Zudem wurde auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hingewiesen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass nach der Fertigstellung der Umgehungsstraße L 70n eine Zukunftsstrategie für die Hauptstraße entwickelt werden soll, die verkehrliche Umgestaltungen und die Steigerung der Aufenthaltsqualität vorsieht. Die Anregungen sollen in diesen weiteren Prozess einfließen. Bezüglich der baulichen Nutzung wurden Fragen zur Struktur des Dienstleistungsangebots sowie zur Ursache aktueller Leerstände in Ladenlokalen aufgeworfen. Der Rat soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Fortführung des Bauleitverfahrens beschließen.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 7.51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · VL-103/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-103/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ vor. Das Plangebiet umfasst etwa 5,5 Hektar im Ortsteil Niedersprockhövel und erstreckt sich über Teile der Gemarkung Niedersprockhövel, insbesondere entlang der Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie Teile der Gartenstraße und Friedrichstraße.
Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern. Um der zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken entgegenzuwirken, soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss der straßenbegleitenden Bebauung auf eine Tiefe von 10 Metern ausgeschlossen werden. In den rückwärtigen Grundstücksbereichen bleibt eine Wohnnutzung hingegen zulässig. Zudem ist die Festsetzung einer maximal zulässigen Firsthöhe vorgesehen, um eine einheitliche Höhenentwicklung der Baukörper zu gewährleisten. Bestehende Regelungen, die störende Nutzungen wie Tankstellen oder Vergnügungsstätten ausschließen, werden in den neuen Plan übernommen.
Das Verfahren umfasst die Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden ist bereits erfolgt. Der Entwurf wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorberatend vorgelegt, bevor der Rat die öffentliche Auslegung beschließt.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 7.6Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · VL-100/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll im Rahmen der Beschlussvorlage VL-100/2023 den Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ als Satzung beschließen. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung sowie den förmlichen Satzungsbeschluss einschließlich der Begründung.
Der Geltungsbereich des Plans liegt im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und die Erhaltung der Versorgungsstruktur. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets sollen Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen im Erdgeschoss sowie die Wohnnutzung in den Obergeschossen gesichert werden. Um die Struktur des Zentralen Versorgungsbereichs zu schützen, sind Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops im Plan ausgeschlossen. Zudem wird im Bereich MI 2 eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf einer Tiefe von 10 Metern untersagt, um Gewerbeflächen zu erhalten.
Die Planung dient primär der Bestandssicherung und der Schaffung von Baurecht für Nachverdichtungspotenziale im rückwärtigen Bereich. Für die Gebäude entlang der Mittelstraße ist eine offene Bauweise mit zwei bis drei Vollgeschossen vorgesehen. Im Hintergrund, insbesondere auf der südlichen Seite, ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes geplant. Eine Anpassung der Dachformen von Satteldach auf Flach- oder Pultdach wurde vorgenommen, um eine Bauvoranfrage zur Aufstockung von Wohngebäuden in der Wilhelm-Kraft-Straße zu ermöglichen.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 7.7Integriertes Mobilitätskonzept für die Stadt Sprockhövel hier: LeitzieleZur Vorlage · VL-90/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-90/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht die Verabschiedung der Leitziele für das Integrierte Mobilitätskonzept der Stadt Sprockhövel vor. Das Konzept befindet sich seit Ende 2022 in der Erstellung. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme, einer Online-Beteiligung der Bürgerschaft sowie verschiedenen Workshops und Fachgesprächen mit Akteuren der Zivilgesellschaft und Nachbarkommunen wurden durch beauftragte Planungsbüros Leitziele formuliert. Diese sollen als Orientierung für das politische und administrative Handeln dienen und die Auswahl künftiger Maßnahmen steuern.
Die vorgeschlagenen Leitziele umfassen die Berücksichtigung verschiedener Mobilitätsarten durch Grundnetze, die Verknüpfung von Stadt- und Mobilitätsplanung sowie die Förderung der Sicherheit und Attraktivität des öffentlichen Raums. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Ausbau eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes, der Gestaltung barrierefreier Fußwege und einer flexiblen Erschließung durch den ÖPNV. Zudem sollen die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel, ein stadtverträglicher Kfz- und Wirtschaftsverkehr sowie ein bedarfsgerechtes Parkraummanagement sichergestellt werden. Die Stadt soll dabei eine Vorreiterrolle im kommunalen Mobilitätsmanagement einnehmen.
Nach der Beschlussfassung der Leitziele folgt die Ausarbeitung konkreter Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen in Form von Steckbriefen. Diese sollen im Frühjahr 2024 den politischen Gremien vorgestellt werden, worauf eine Information der Bevölkerung folgen soll. Ein Abschluss des fertigen Mobilitätskonzepts inklusive der Maßnahmensteckbriefe wird für den Zeitraum Mai oder Juni 2024 angestrebt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 06.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung)
- 7.8Neugründung Netzwerk Stadtentwicklung NRWZur Vorlage · KN-70/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel bereitet den Beitritt zum neu zu gründenden Netzwerk Stadtentwicklung NRW vor. Im Rahmen einer Umstrukturierung, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen angestoßen wurde, werden die bisherigen fünf kommunalen Netzwerke, darunter das Netzwerk Innenstadt NRW, zu einem einzigen Gesamtnetzwerk zusammengeführt. Ziel dieser Neugründung ist es, Synergieeffekte zu nutzen, Organisationsprozesse zu optimieren und den interkommunalen Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedskommunen zu fördern.
Das neue Netzwerk dient als Informationsbörse und bietet Unterstützung bei Themen wie der programmatischen Ausrichtung von Städtebaufördermaßnahmen sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt Münster übernimmt die Geschäftsführung des neuen Netzwerks. Für die kommenden fünf Jahre wurden im Rahmen der Städtebauförderung Fördermittel in Höhe von insgesamt 6 Millionen Euro für die Netzwerkarbeit bewilligt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Beitrittserklärung für das Netzwerk Stadtentwicklung NRW einzureichen, welches zum 1. Januar 2024 offiziell starten soll. Für die Stadt Sprockhövel entstehen durch die Mitgliedschaft jährliche Kosten in Höhe von 1.600 Euro für den Mitgliedsbeitrag. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 8.Kultur, Sport und Freizeit
- 8.1Benennung der Preisträger*innen für den Heimat-Preis 2023 in SprockhövelZur Vorlage · VL-110/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen.“ des Landes Nordrhein-Westfalen wurden die Preisträger für den Heimat-Preis 2023 in Sprockhövel festgelegt. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, dass der Rat der Empfehlung einer Jury folgt, die sich aus Vertretenden der Verwaltung sowie dem Ältestenrat zusammensetzt.
Insgesamt gingen 36 Bewerbungen ein, die im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 15. September 2023 eingereicht wurden. Voraussetzung für eine Berücksichtigung war die Erfüllung mindestens eines Kriteriums, welches den Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft, den Erhalt von Tradition und Brauchtum oder die Förderung der lokalen Identität umfasst. Geehrt werden konnten Vereine, Initiativen und Einzelpersonen, die sich ehrenamtlich und unentgeltlich um die Pflege der Heimat oder der lokalen Kultur verdient gemacht haben.
Die Jury hat nach Sichtung der Unterlagen eine einstimmige Empfehlung für die folgenden Preisträger ausgesprochen: Den ersten Platz mit einem Preisgeld von 3.500 Euro erhält die Abteilung „Sport für Menschen mit geistiger Behinderung“ des TV Hasslinghausen 1826 e.V. Den zweiten Platz mit 1.000 Euro belegt der Förderverein Begegnungsstätte Niederstüter e.V., während die Gartenfreunde Sprockhövel e.V. den dritten Platz mit 500 Euro erhalten. Die Entscheidung des Rates steht noch aus. Zudem wurde ein Vorschlag zur künftigen Aufteilung der Preisgelder eingebracht.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (17. Sitzung)
- 9.Anträge im öffentlichen Teil
- 9.1Klimafolgenanpassung in Sprockhövel hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 01.11.2023Zur Vorlage · AT-9/2023 · Antrag der SPD-Fraktion
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage AT-9/2023 einen Antrag zum Thema Klimafolgenanpassung in Sprockhövel eingebracht. Das Dokument, das am 1. November 2023 erstellt wurde, befasst sich mit der Anpassung der kommunalen Strukturen an die Auswirkungen des Klimawandels.
Der Antrag umfasst neben der Sachdarstellung eine detaillierte Anlage, welche die inhaltlichen Grundlagen und die spezifischen Forderungen der Fraktion zur Klimafolgenanpassung darlegt. Die Federführung für die Bearbeitung dieser Vorlage liegt beim Sachgebiet Organisation. Ziel des Antrags ist die Auseinandersetzung mit den notwendigen Maßnahmen, um die Stadt Sprockhövel auf die klimatischen Veränderungen vorzubereiten. Die konkreten inhaltlichen Details und die daraus resultierenden Handlungsanweisungen sind in den beigefügten Unterlagen der Fraktion spezifiziert.
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- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 10.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 11.Anfragen im öffentlichen Teil