Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Einleitungsbeschluss zur Aufhebung der o.g. Bebauungspläne gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel soll über den Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entscheiden. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde im Jahr 1961 rechtskräftig, die erste Änderung folgte im Jahr 2006.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Festsetzungen des Plans, der auf der Baupolizeiverordnung basiert, nicht mehr zeitgemäß. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Dachneigung, zu Dachaufbauten sowie zur Berechnung der Vollgeschossigkeit und der Grundflächenzahl. In der Vergangenheit wurden bereits Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen erteilt, da Bauvorhaben den aktuellen Regeln der Technik entsprachen, aber nicht den alten Planvorgaben. Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gemeindezentrums, die den Festsetzungen widersprochen hätte, wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.
Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Regelungen eine flächensparende Siedlungsentwicklung sowie Anforderungen an energieeffizientes Bauen erschweren. Zudem bestehen durch den bestehenden Nutzungskatalog kaum Möglichkeiten für Erweiterungen kirchlicher oder kultureller Gebäude sowie für eine Nutzungsmischung. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes würde das Gebiet künftig gemäß § 34 BauGB beurteilt, wobei sich neue Vorhaben an der umgebenden Bebauung orientieren müssten. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sollen im Rahmen des Aufhebungsverfahrens ermittelt werden. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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