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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße"/ 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

VL-96/2023 23.11.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-96/2023 befasst sich mit der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“. Der Bebauungsplan, der ursprünglich im Jahr 1961 rechtskräftig wurde, enthält Festsetzungen, die nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß sind. Insbesondere die Vorgaben zur Dachneigung, zur Vollgeschossigkeit sowie zur Grundflächenzahl behindern eine moderne, energieeffiziente Siedlungsentwicklung und den Ausbau von Wohnraum. Da das Gebiet weitgehend vollständig bebaut ist, sieht die Verwaltung kein Planerfordernis für eine Änderung, sondern strebt die Aufhebung an. Zukünftige Bauvorhaben würden sich dann nach den Regelungen des § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulierung nach der Umgebung richten.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Anliegen vorgebracht. Es gab Anregungen, den Plan zu ändern statt ihn aufzuheben, sowie Bedenken hinsichtlich einer möglichen zu hohen Geschossigkeit künftiger Gebäude oder einer Gefährdung des Spielplatzes. Die Verwaltung entgegnete, dass die Gebäudehöhe durch die umliegende Bebauung begrenzt bleibt und für den Spielplatz aktuell kein Bauantrag vorliegt. Zudem wurden Themen wie der Erhalt der Baukultur und die zunehmende Flächenversiegelung diskutiert. Die Verwaltung stellte klar, dass der Bebauungsplan keine gestalterischen Festsetzungen enthält und aufgrund der vorhandenen Bebauung keine exponentiell zunehmende Versiegelung zu erwarten sei. Der Rat soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Fortführung des Bauleitverfahrens beschließen.

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