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Beschlussvorlage ZGS

Wirtschaftsplan 2024 der ZGS zum Beschluss

VL-114/2023 23.11.2023 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat mit der Beschlussvorlage VL-114/2023 den überarbeiteten Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf basiert auf einer Beratung im Betriebsausschuss sowie einer Besichtigung verschiedener Objekte mit den Fraktionen.

Der vorliegende Plan enthält Anpassungen im Finanz- und Stellenplan. Im Bereich der Schulgebäude sind Planungskosten für Erweiterungsbauten an der GGS Börgersbruch sowie an der GGS Hobeuken vorgesehen, wobei der Baubeginn für das Jahr 2025 angedacht ist. Zudem ist die Errichtung einer Zaunanlage an der GGS Hobeuken enthalten. Bei den Kindertagesstätten wurde die Maßnahme zur Entwässerung der Kita DRK um ein Jahr verschoben, während die Kostenschätzung für den Neubau der Kita Haßlinghausen aufgrund neuer Kalkulationen angepasst wurde.

Weitere Änderungen betreffen die Erneuerung der Filtratkammer, für die zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden soll, sowie den Neubau zur Unterbringung von Asylbewerbern in Merklinghausen, dessen Ausgabeplanung aufgrund eines früheren Baubeginns angepasst wurde. Die geplante Aufstellung von Wohncontainern verschiebt sich aufgrund fehlender Grundstücksflächen.

Im Personalbereich sieht der Plan die Neubesetzung einer technischen Stelle in Vollzeit sowie die Aufstockung einer kaufmännischen Stelle vor. Zudem sollen die Entgeltgruppen für drei vakante technische Stellen von EG 11 auf EG 12 angehoben werden. Zur Finanzierung der Mehrausgaben ist eine Erhöhung der Kreditermächtigung für das Jahr 2024 von 13.152.740 € auf 16.427.740 € vorgesehen.

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Beratungsfolge