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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Jahresabschluss 2022 der ZGSZur Vorlage · VL-113/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-113/2023 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) befasst sich mit dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr zum 31. Dezember 2022. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 67.968.871,64 EUR und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 198.888,72 EUR aus.
Der Jahresabschluss wurde im Zeitraum von August bis Oktober 2022 durch die EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen in einem entsprechenden Prüfungsbericht vor. Ergänzend zur Prüfung sind ein Soll-Ist-Vergleich der Erlöse und Aufwendungen sowie ein Vergleich der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes der Vorlage beigefügt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf die neue Rechnung für das Jahr 2023 vorzutragen. Der Ausgleich des Verlustes soll in den Folgejahren durch mögliche Jahresgewinne erfolgen. Gemäß den rechtlichen Vorgaben der EigVO NRW ist ein solcher Vortrag zulässig, sofern die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes nicht gefährdet wird. Sollte ein Ausgleich nicht über künftige Erträge möglich sein, müsste die Deckung der Differenz über Haushaltsmittel der Gemeinde erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts empfiehlt sowie die Betriebsleitung entlastet. Im Rat selbst soll die Feststellung des Abschlusses und die Entscheidung über den Verlustausgleich erfolgen, verbunden mit der Entlastung des Betriebsausschusses.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 3.Beauftragung der Jahresabschlussprüfung 2023 der ZGSZur Vorlage · VL-112/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) legt dem Betriebsausschuss die Beschlussvorlage VL-112/2023 zur Beauftragung der Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2023 vor. Es wird vorgeschlagen, die EversheimStuible Treuberater GmbH mit der Durchführung dieser Prüfung zu beauftragen.
Nach Angaben der ZGS wurden die Jahresabschlüsse der Jahre 2020 bis 2022 bereits durch dieses Unternehmen geprüft. Der bestehende Vertrag ist zwar ausgelaufen, beinhaltet jedoch eine Option auf eine einjährige Verlängerung. Die ZGS begründet die Inanspruchnahme dieser Option damit, dass ein Wechsel der Prüfgesellschaft einen Mehraufwand für das Personal im Rechnungswesen bedeuten würde. Durch die bestehenden Prozesse und die Vertrautheit des Unternehmens mit den Gegebenheiten der ZGS sowie der Stadt Sprockhövel sollen Zeit- und Kostenaufwand reduziert werden. Zudem werden Synergieeffekte durch die gleichzeitige Unterstützung der Kernverwaltung durch die Prüfungsgesellschaft angeführt. Eine Neuausschreibung soll vorerst unterbleiben, solange die Zusammenarbeit mit der Kernverwaltung besteht.
Hinsichtlich der externen Rotation von Abschlussprüfern wird darauf verwiesen, dass diese aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer kein geeignetes Mittel zur Förderung der Prüfungsqualität darstellt und im öffentlichen Sektor hinterfragt werden sollte. Die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beliefen sich auf 11.781 Euro und bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Betriebsausschuss schlägt die Wirtschaftsprüferin bzw. den Wirtschaftsprüfer gemäß den geltenden Bestimmungen vor.
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Beratungsfolge
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 4.KITA Neubau HaßlinghaußenZur Vorlage · VL-121/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Beschlussvorlage VL-121/2023 vorgeschlagen, die Planung für den Neubau der Kita Haßlinghaußen auf Basis eines mittleren Ausbaustandards fortzuführen. Die Abmessungen und Gebäudeformen des Neubaus sind nach aktuellem Stand der Vorplanung final definiert. Auf dieser Grundlage wurde der geschätzte Kostenrahmen für die Kostengruppen 300 bis 500 sowie 700 gemäß den Angaben des Baukosteninformationszentrums aktualisiert.
In der Kostenplanung sind bereits Vorbereitungsmaßnahmen für eine mögliche Erweiterung des Gebäudes um ein zweites Obergeschoss enthalten. Dies umfasst Kosten in Höhe von 250.000 Euro für statische Anforderungen sowie die Platzierung technischer Anlagen unterhalb des Gebäudes anstelle auf dem Dach. Während alle drei betrachteten Standards – einfach, mittel und hoch – die Mindestanforderungen an Arbeitsstätten und die Vorgaben der Unfallkasse erfüllen, ermöglicht der mittlere Standard die Verwendung nachhaltigerer Baumaterialien sowie eine Optimierung von Schallschutz und Raumakustik. Zudem lassen sich durch diesen Standard gestalterische Farbkonzepte und eine Individualisierung von Sanitärobjekten umsetzen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine höhere Wahl des Ausbaustandards die Klimafreundlichkeit des Gebäudes und die Ressourcenschonung im Betrieb beeinflusst. Die endgültige Entscheidung über die finanziellen Auswirkungen und die genaue Ausgestaltung der technischen Komponenten hängt von der aktuellen Marktlage und möglichen Lieferengpässen ab. Der Beschlussvorschlag wurde für die Beratung im Betriebsausschuss am 20. November 2023 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 5.Wirtschaftsplan 2024 der ZGS zum BeschlussZur Vorlage · VL-114/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat mit der Beschlussvorlage VL-114/2023 den überarbeiteten Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf basiert auf einer Beratung im Betriebsausschuss sowie einer Besichtigung verschiedener Objekte mit den Fraktionen.
Der vorliegende Plan enthält Anpassungen im Finanz- und Stellenplan. Im Bereich der Schulgebäude sind Planungskosten für Erweiterungsbauten an der GGS Börgersbruch sowie an der GGS Hobeuken vorgesehen, wobei der Baubeginn für das Jahr 2025 angedacht ist. Zudem ist die Errichtung einer Zaunanlage an der GGS Hobeuken enthalten. Bei den Kindertagesstätten wurde die Maßnahme zur Entwässerung der Kita DRK um ein Jahr verschoben, während die Kostenschätzung für den Neubau der Kita Haßlinghausen aufgrund neuer Kalkulationen angepasst wurde.
Weitere Änderungen betreffen die Erneuerung der Filtratkammer, für die zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden soll, sowie den Neubau zur Unterbringung von Asylbewerbern in Merklinghausen, dessen Ausgabeplanung aufgrund eines früheren Baubeginns angepasst wurde. Die geplante Aufstellung von Wohncontainern verschiebt sich aufgrund fehlender Grundstücksflächen.
Im Personalbereich sieht der Plan die Neubesetzung einer technischen Stelle in Vollzeit sowie die Aufstockung einer kaufmännischen Stelle vor. Zudem sollen die Entgeltgruppen für drei vakante technische Stellen von EG 11 auf EG 12 angehoben werden. Zur Finanzierung der Mehrausgaben ist eine Erhöhung der Kreditermächtigung für das Jahr 2024 von 13.152.740 € auf 16.427.740 € vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 6.Bericht der ZGS für das III. Quartal 2023Zur Vorlage · KN-87/2023 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Vorlage KN-87/2023 einen Bericht für das dritte Quartal des Jahres 2023 vorgelegt. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung verpflichtet die Betriebsleitung dazu, die Bürgermeisterin sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes schriftlich zu informieren.
Der Bericht wurde der Bürgermeisterin, der Kämmerin sowie dem Rechnungsprüfungsamt bereits vorab zur Kenntnis zugeleitet. Die vorliegende Mitteilung dient der Information des Betriebsausschusses im Rahmen der Sitzung am 20. November 2023. Der Bericht umfasst die detaillierten wirtschaftlichen Entwicklungen des betreffenden Zeitraums. Federführend für die Vorlage ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
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Beratungsfolge
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 7.Antrag des SC Obersprockhövel auf Bezuschussung durch die SportpauschaleZur Vorlage · VL-81/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Der SC Obersprockhövel hat über den Stadtsportverband einen Antrag auf finanzielle Bezuschussung für den Bau einer neuen Zuschauertribüne gestellt. Das Bauvorhaben umfasst neben der Tribüne auch einen Verkaufsraum sowie eine Sprecherkabine. Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Gebäudebewirtschaftung sieht vor, dem Antrag auf eine Bezuschussung in Höhe von 10.000 Euro zuzustimmen.
Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen empfiehlt der Stadtsportverband die Gewährung der Mittel. Die Auszahlung soll in zwei Tranchen erfolgen, wobei jeweils 5.000 Euro im Jahr 2023 und im Jahr 2024 bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung der Bezuschussung erfolgt über die Sportpauschale für die Jahre 2023 und 2024. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beraten und steht zur Entscheidung im Betriebsausschuss an.
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Beratungsfolge
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 23.10.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (12. Sitzung)
- 8.Bebauung Standort BurgschützenhalleZur Vorlage · VL-97/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-97/2023 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Bebauung am Standort der ehemaligen Burgschützenhalle an der Hiddinghauser Straße in Niedersprockhövel. Der Betriebsausschuss soll der Errichtung von zwei Wohnanlagen in Modulbauweise zustimmen, die zur Unterbringung von 12einander 120 Geflüchteten dienen sollen. Die geplanten Anlagen sollen in Form von Containern oder Systemleichtbau realisiert werden.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates vom 16. März 2023, der den Bau fester Gebäude am Standort Merklinghausen sowie den Kauf von Containeranlagen zur längerfristigen Unterbringung vorsah. Für den Standort an der Hiddinghauser Straße liegt nun eine Bauvoranfrage vor. Die geplanten zweigeschossigen Gebäude mit Flachdach sollen unter anderem 16 Wohneinheiten, zwei Sanitärräume sowie Küchen- und Hausanschlussräume umfassen.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob die Errichtung eines Systembaus, beispielsweise in Holzleichtbauweise, aufgrund der Stromversorgung, der Lieferzeiten und der Betriebskosten wirtschaftlicher ist als der Ankauf von Kaufcontainern. Die Abmessungen der Gebäude blieben bei beiden Ausführungsarten nahezu identisch. Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel in Höhe von 4.000.000,00 Euro bleiben von diesem Vorhaben unberührt. Die Baumaßnahme führt zu einer zusätzlichen Flächenversiegelung sowie einem entsprechenden Ressourcenverbrauch.
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Beratungsfolge
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 9.Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab 2026Zur Vorlage · VL-119/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 vorgelegt. Ziel ist es, die organisatorischen und baulichen Voraussetzungen an verschiedenen Standorten zu schaffen, um den gesetzlichen Anforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes gerecht zu werden.
Für die Grundschule Börgersbruch sieht die Planung aufgrund steigender Schülerzahlen eine Erweiterung vor. Da ein Mangel an Klassen- und Betreuungsräumen besteht, wird die Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise auf dem Parkplatz MAS vorgeschlagen. Die Kosten für diesen Systembau werden auf etwa 5,24 Millionen Euro geschätzt. Die neuen Räumlichkeiten sollen sowohl für den Unterricht als auch für die Betreuung nutzbar sein.
An der Grundschule Gennebreck besteht Bedarf an baulichen Anpassungen, wobei die Sanierung eines Kunstraums im Kellergeschoss im Fokus steht. Hierfür sollen Maßnahmen zur Wasserableitung bei Starkregen sowie eine anschließende Trockenlegung durchgeführt werden. Auch für die Grundschulen Haßlinghausen und Hobeuken sind im Rahmen der Maßnahmenplanung entsprechende Ausstattungen und Zuweisungen vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmenplanung für die genannten Standorte fortzuführen. Die erforderlichen Mittel sollen im Wirtschaftsplan der Zentrale für Schulangelegenheiten sowie im Haushaltsplan veranschlagt werden. Die Grundlage für die Planung bildet eine Raumbedarfsbemessung eines externen Unternehmens, die unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Verwaltung und der AWO erstellt wurde.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 10.„Dauerhafter Standort mit guter Umgebung für das KiFaz Miteinander sicherstellen“ Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 31.10.2023Zur Vorlage · AT-10/2023 · Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Vorlage AT-10/2023 einen Antrag eingereicht, der die Sicherstellung eines dauerhaften Standorts sowie einer geeigneten Umgebung für das KiFaz Miteinander zum Ziel hat. Der Antrag wurde am 31. Oktober 2023 formuliert.
Die inhaltliche Ausarbeitung sowie die detaillierte Sachdarstellung zu den Forderungen sind in der dem Antrag beigefügten Anlage enthalten. Federführend für die Bearbeitung des Vorgangs ist das Sachgebiet Schulen/VHS. Der Antrag befasst sich mit der langfristigen Standortplanung für die genannte Einrichtung im Rahmen der kommunalen Infrastruktur.
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- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 12.Anfragen im öffentlichen Teil