Bericht der ZGS für das III. Quartal 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Vorlage KN-87/2023 einen Bericht für das dritte Quartal des Jahres 2023 vorgelegt. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung verpflichtet die Betriebsleitung dazu, die Bürgermeisterin sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes schriftlich zu informieren.
Der Bericht wurde der Bürgermeisterin, der Kämmerin sowie dem Rechnungsprüfungsamt bereits vorab zur Kenntnis zugeleitet. Die vorliegende Mitteilung dient der Information des Betriebsausschusses im Rahmen der Sitzung am 20. November 2023. Der Bericht umfasst die detaillierten wirtschaftlichen Entwicklungen des betreffenden Zeitraums. Federführend für die Vorlage ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
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