Jahresabschluss 2022 der ZGS
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-113/2023 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) befasst sich mit dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr zum 31. Dezember 2022. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 67.968.871,64 EUR und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 198.888,72 EUR aus.
Der Jahresabschluss wurde im Zeitraum von August bis Oktober 2022 durch die EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen in einem entsprechenden Prüfungsbericht vor. Ergänzend zur Prüfung sind ein Soll-Ist-Vergleich der Erlöse und Aufwendungen sowie ein Vergleich der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes der Vorlage beigefügt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf die neue Rechnung für das Jahr 2023 vorzutragen. Der Ausgleich des Verlustes soll in den Folgejahren durch mögliche Jahresgewinne erfolgen. Gemäß den rechtlichen Vorgaben der EigVO NRW ist ein solcher Vortrag zulässig, sofern die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes nicht gefährdet wird. Sollte ein Ausgleich nicht über künftige Erträge möglich sein, müsste die Deckung der Differenz über Haushaltsmittel der Gemeinde erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts empfiehlt sowie die Betriebsleitung entlastet. Im Rat selbst soll die Feststellung des Abschlusses und die Entscheidung über den Verlustausgleich erfolgen, verbunden mit der Entlastung des Betriebsausschusses.
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- 23.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
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