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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

VL-102/2023 23.11.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-102/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Niedersprockhövel. Ziel der Planung ist es, die Funktion der Hauptstraße als zentralen Versorgungsbereich zu sichern und der zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum entgegenzuwirken. Der Geltungsbereich umfasst etwa 5,5 Hektar und ist als Mischgebiet konzipiert. Geplant ist, die Nutzung von Erdgeschosszonen entlang der Straße langfristig für den Einzelhandel und Dienstleistungen vorzubehalten, während eine Wohnnutzung in einer Tiefe von 10 Metern zur Straße hin ausgeschlossen werden soll. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke bleibt die Wohnnutzung im Erdgeschoss zulässig. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Anliegen vorgetragen. Die Beteiligten thematisierten die Verkehrssituation, insbesondere die Forderung nach Verkehrsberuhigung, die Verbesserung des Radverkehrs sowie die Herausforderungen durch den Lieferverkehr und die Parkplatzsituation. Zudem wurde auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hingewiesen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass nach der Fertigstellung der Umgehungsstraße L 70n eine Zukunftsstrategie für die Hauptstraße entwickelt werden soll, die verkehrliche Umgestaltungen und die Steigerung der Aufenthaltsqualität vorsieht. Die Anregungen sollen in diesen weiteren Prozess einfließen. Bezüglich der baulichen Nutzung wurden Fragen zur Struktur des Dienstleistungsangebots sowie zur Ursache aktueller Leerstände in Ladenlokalen aufgeworfen. Der Rat soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Fortführung des Bauleitverfahrens beschließen.

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