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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der o.g. Bebauungspläne

VL-95/2023 23.11.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-95/2023 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes vor. Der Rat soll die öffentliche Auslegung des entsprechenden Entwurfs inklusive der Begründung und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließen.

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1961 und dessen Änderung von 2006 basieren auf veralteten Regelungen der Baupolizeiverordnung. Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Festsetzungen, etwa zur Dachneigung von 53 Grad oder zur Grundflächenzahl, eine zeitgemäße, energieeffiziente Bebauung sowie den Ausbau von Dachgeschossen zur Wohnraumschaffung erschweren. Da die Bebauung im Gebiet weitgehend abgeschlossen ist und kein weiteres Planerfordernis besteht, wird die Aufhebung angestrebt. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung künftiger Vorhaben nach § 34 BauGB erfolgen, wobei sich diese an der Umgebung orientieren müssten.

Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2022 äußerten Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nachverdichtung und des Erhalts des Ortsbildes. Die Verwaltung bewertet den Einfluss der Aufhebung auf diese Belange als gering, da die bestehenden Pläne keine gestalterischen Festsetzungen enthalten. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Sommer 2023 verlief ohne Einwände. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Fortführung des Verfahrens bereits beauftragt.

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