Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-92/2023 befasst sich mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ gemäß § 10 BauGB. Der Planungsbereich liegt im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen und umfasst Flächen zwischen der Lemper Straße sowie der Post- bzw. Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Sicherung von Einzelhandelsflächen und Wohnnutzung durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets. Bestimmte Nutzungen, darunter Vergnügungsstätten, Sportwettbüros und Sexshops, sind in diesem Gebiet ausgeschlossen. Für den Bereich MI 2 ist die Wohnnutzung im Erdgeschoss auf eine Tiefe von 10,00 Metern begrenzt. Zudem sieht der Entwurf eine Änderung der Dachform für die Wilhelm-Kraft-Straße 9 vor, die von einem Satteldach auf ein Flachdach oder Pultdach umgestellt wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes inklusive Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen lag vom 2. Mai 2023 bis zum 7. Juni 2023 öffentlich aus. Die Benachrichtigung der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte bereits am 24. April 2023. Im Zuge der Auslegung gingen Anregungen und Bedenken von zwei Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange sowie von zwei Bürgerinnen und Bürgern ein. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat im September 2023 beschlossen, die Ergebnisse der Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung weiter zu verfahren. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan einschließlich Begründung als Satzung zu beschließen. Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen durch diese Planung.
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Beratungsfolge
- 13.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
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