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Beschlussvorlage

Errichtung von zwei Wohnanlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen an der Hiddinghauser Straße in Niedersprockhövel

VL-93/2023 13.11.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz berät über die Errichtung von zwei Wohnanlagen zur Unterbringung von Geflüchteten an der Hiddinghauser Straße in Niedersprockhövel. Die Vorlage sieht vor, die Errichtung von zwei Anlagen in Modulbauweise, etwa durch Container oder Systemleichtbau, vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zu beschließen.

Das Vorhaben befindet sich an der Hiddinghauser Straße 9 in Niedersprockhövel, neben der ehemaligen Burgschützenhalle. Geplant sind zweigeschossige Gebäude mit Flachdach, die jeweils 120 Plätze bieten sollen. Die bauliche Struktur umfasst pro Etage 16 Wohneinheiten, zwei Sanitärräume, eine Kücheneinheit sowie einen Hausanschlussraum.

Rechtlich wird das Vorhaben gemäß Baugesetzbuch als begünstigtes Vorhaben im Außenbereich eingestuft, da die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge befristet ist. Im Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel ist das betreffende Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf zur Nutzung für sportliche Zwecke ausgewiesen.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat im Rahmen des Verfahrens keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert; die Stellungnahmen weiterer beteiligter Fachbehörden stehen noch aus. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Frage, ob der Kauf von Wohncontainern oder ein serieller Bau in Modulbauweise unter Berücksichtigung der zeitlichen Verfügbarkeit sinnvoller ist, wird derzeit durchgeführt. Die Maßnahme führt zu einer zusätzlichen Flächenversiegelung und einem entsprechenden Ressourcenverbrauch.

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