17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruchstraße“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Stellungnahme des Investors bezüglich einer Nutzung des oberen Geschosses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage VL-101/2023 wird die Fortführung des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruchstraße“ sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ vorgeschlagen. Das Vorhaben sieht vor, das bestehende Gewerbegebiet in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln.
Geplant ist die Errichtung zweier eingeschossiger Gebäude mit Flachdach. Ein bestehender Lebensmitteldiscounter soll auf eine Verkaufsfläche von etwa 1.420 m² erweitert werden, während ein bereits in Niedersprockhövel ansässiger Vollsortimenter mit einer Fläche von circa 1.440 m² auf das Gelände verlagert werden soll. Im Zuge dessen sollen ein Bürogebäude sowie der aktuelle Lebensmittelmarkt nach Ablauf des Pachtvertrages abgerissen werden. Die Planung umfasst zudem 175 Parkplätze, davon 60 mit Leerrohren für die spätere Installation von Ladesäulen, sowie E-Tanksäulen und Fahrradabstellplätze mit E-Bike-Ladestationen. Zur energetischen Optimierung sind Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung sowie moderne Lüftungssysteme vorgesehen.
Bezüglich einer möglichen Nutzung der Obergeschosse hat der Investor erklärt, dass eine Wohn- oder Büronutzung die Wirtschaftlichkeit des Projekts gefährden würde. Zudem wird auf die Präferenz der Anwohner für eine eingeschossige Bauweise verwiesen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Verfahren auf Basis der aktuellen Planentwürfe fortsetzen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden beauftragen.
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