Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Prüfung der planerischen Integration des Vorhabens gemäß der Eingabe vom 13.06.2023 unter Voraussetzung der Beibehaltung des Mischgebietscharakters
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage VL-105/2023 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz mit dem Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“. Ziel der Planung ist die Sicherung der bestehenden Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe am Rande von Niedersprockhövel. Da die Ausweisung neuer Gewerbegebiete regionalplanerisch schwierig ist, soll durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets die Ansiedlung von nicht störendem Gewerbe, Handwerk oder Dienstleistungen langfristig ermöglicht werden.
Der Planentwurf sieht eine Untergliederung in die Teilbereiche MI 1, MI 2 und MI 3 vor. Um die Struktur des Gebiets zu wahren, sind bestimmte Nutzungen wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten oder Sportwett-Cafés ausgeschlossen. In Teilbereich MI 2 ist zudem eine Wohnnutzung nicht vorgesehen, während im Bereich MI 3 die Wohnnutzung auf das Erdgeschoss beschränkt bleibt. Dies erfolgt als Reaktion auf eine Bauvoranfrage für ein Gebäude in der Straße „An der Pfannenschmiede 2“, das eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss sowie barrierefreie Wohnungen in den oberen Geschossen vorsieht.
Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren auf Basis des geänderten Planentwurfs fortzuführen. Damit soll die planerische Integration des Vorhabens unter Beibehaltung des Mischgebietscharakters sichergestellt werden. Als nächster Schritt ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgesehen.
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