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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück An der Pfannenschmiede 2

VL-107/2023 13.11.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-107/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“. Gegen das betreffende Gebiet ist seit dem 30. August 2021 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wirksam, deren Verlängerung durch den Rat im Mai 2023 beschlossen wurde.

Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage für das Grundstück An der Pfannenschmiede 2. Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit Staffelgeschoss, das eine gemischte Nutzung vorsieht. Während das Erdgeschoss für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sollen die darüberliegenden Geschosse dem barrierefreien Wohnen dienen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs soll über eine Tiefgarage im Untergeschoss erfolgen.

Nach Angaben der Verwaltung entspricht das Vorhaben den planerischen Zielen des Bebauungsplanentwurfs, der das Grundstück als Gebiet der Innenentwicklung (MI 3) ausweist. Da die Wohnnutzung in den oberen Geschossen mit den Festsetzungen des Entwurfs vereinbar ist und keine öffentlichen Belange der Ausnahme entgegenstehen, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz die Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre vorgeschlagen. Weitere Auswirkungen auf die Finanzen oder die Umwelt sind nicht ersichtlich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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