Lärmkartierung Runde 4 gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie hier: Aufhebung eines Ausschussbeschlusses vom 27.04.2023 und Vergabeverfahren zur Aufstellung einer Lärmaktionsplanung für die Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-91/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Lärmkartierung der vierten Runde gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Hintergrund ist eine Änderung der Rechtslage, wonach Kommunen, in denen Lärm kartiert ist, zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet sind. Für die Stadt Sprockhövel muss dieser Prozess bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein.
Die Vorlage sieht vor, einen Teil eines früheren Ausschussbeschlusses vom 27. April 2023 aufzuheben. Dieser Beschluss war von der Bürgermeisterin beanstandet worden, da die Entscheidungskompetenz des Ausschusses hinsichtlich der direkten Beauftragung eines Vergabeverfahrens zum damaligen Zeitpunkt aufgrund fehlender Kostenkenntnis nicht eindeutig gegeben war.
Nachdem die Verwaltung nun die voraussichtlichen Kosten für die externe Erstellung des Lärmaktionsplanes ermittelt hat, belaufen sich diese auf etwa 42.500 Euro netto. Die Gesamtkosten für die Aufstellung werden mit circa 50.500 Euro beziffert. Aufgrund fehlender interner Personalressourcen wird beantragt, die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zu beauftragen, um ein Fachbüro mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Sprockhövel zu betrauen. Die Finanzierung erfordert eine außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2023.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 06.11.2023kein Ergebnis hinterlegt