Osterfeuer 2024 in Sprockhövel auf Ersuchen der Aufsichtsbehörde auf dem Prüfstand
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-75/2023 des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung informiert über die Prüfung der Voraussetzungen für das Abbrennen von Pflanzenschnitt bei Osterfeuern in Sprockhövel. Seit der Einführung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Jahr 2020 ist die Zahl der angezeigten Osterfeuer von über 300 auf etwa 160 im Jahr 2023 gesunken. Da dieser Wert im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis über dem Durchschnitt liegt, hat die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der Rechtmäßigkeit veranlasst.
Gegenstand der Prüfung ist nicht das Brauchtum an sich, sondern der Nachweis, dass es sich bei den angezeigten Feuern um tatsächliche Traditionsveranstaltungen handelt. Ein Brauchtumsfeuer muss laut Vorgabe eine gewachsene, traditionelle Veranstaltung sein. Nach Rücksprache mit dem Kreis wird für das Jahr 2024 die Voraussetzung erfüllt, sofern die Feuer in den Jahren 2018 bis 2023 stattgefunden haben. Die Ordnungsbehörde prüft daher derzeit, ob für die eingehenden Anzeigen in diesem Zeitraum bereits entsprechende Meldungen vorlagen, wobei die Jahre 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie unberücksichtigt bleiben. Diese Regelung gilt nach aktueller Rechtslage auch für die Folgejahre. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 06.11.2023kein Ergebnis hinterlegt