Psychologische Beratungsstelle hier: Kostenübernahme Teilzeitstelle
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-118/2023 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die anteilige Kostenübernahme für eine zusätzliche Teilzeitstelle im Rahmen der Psychologischen Beratungsstelle vor. Für das Jahr 2024 werden für die Stadt Sprockhövel Kosten in Höhe von 9.935,84 Euro veranschlagt. Diese Maßnahme dient der Finanzierung einer Stelle mit einem Umfang von 20 Wochenstunden im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis, der Psychologischen Beratungsstelle sowie den Städten Ennepetal, Breckerfeld, Gevelsberg und Sprockhövel.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit mit einem kontinuierlichen Anstieg der Anmeldezahlen sowie einer Zunahme der Symptomschwere bei Kindern und Jugendlichen. Neben einer steigenden Anzahl an Hilfegesuchen, die unter anderem Anpassungsstörungen, depressive Verstimmungen sowie Angst- und Zwangsstörungen umfassen, wird ein erhöhter Bedarf im Bereich schulischer Verhaltensprobleme festgestellt. Da die Diagnostik von ADHS einen höheren zeitlichen Aufwand erfordert als etwa LRS- oder Dyskalkulie-Diagnostik, ist der Personalaufwand gestiegen.
Der aktuelle Personalstand der Beratungsstelle kann das Anstieg der Fallzahlen nicht vollständig abdecken, was zu Wartezeiten von über sechs Monaten auf Erstgespräche führt. Ohne die Aufstockung des Personals durch die beantragte Teilzeitstelle müssten alternative Maßnahmen wie ein Aufnahmestopp für Neuanmeldungen oder die Konzentration der Ressourcen auf weniger zeitintensive Diagnostiken ergriffen werden. Die Kosten für die Stelle werden auf die beteiligten Städte aufgeteilt.
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