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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Neue personelle Besetzung eines beratenden Mitgliedes und der Stellvertretung im Ausschuss für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · KN-65/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-65/2023 des Fachbereichs Jugend und Familie informiert über die anstehende personelle Neubesetzung eines beratenden Mitglieds sowie der Stellvertretung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Grundlage für die Besetzung ist der § 5 Absatz 1 Nummer 9 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfe-gesetzes (AG-KJHG NW), welcher vorsieht, dass eine Vertretung aus dem Jugendamtselternbeirat als beratendes Mitglied dem Ausschuss angehört.
Die Wahl des neuen Jugendamtselternbeirats für das KiTa-Jahr 2023/2024 ist für den 2. November 2023 angesetzt. Das entsprechende Wahlergebnis und die daraus resultierenden Vertretungen für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule werden in der Sitzung des Ausschusses am 15. November 2023 bekanntgegeben. Eine formale Verpflichtung der neuen beratenden Mitglieder erfolgt mit der ersten Teilnahme an einer Sitzung des Gremiums. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 3.Finanzierung der Präventionsstelle "Sexualisierte Gewalt" der pro familia kizz Beratungsstelle EN SüdkreisZur Vorlage · VL-82/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-82/2023 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Beteiligung an der Restfinanzierung der Beratungsstelle „pro familia kizz“ im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor. Seit dem 1. Februar 2022 ist eine zusätzliche halbe Stelle im Bereich der Prävention besetzt, die unter anderem die fachliche Begleitung von Schutzkonzepten in Schulen und Kitas, Elternveranstaltungen sowie Kooperationen mit regionalen Akteuren umfasst.
Ursprünglich wurde für das Vorhaben im Jahr 2021 eine Kostenneutralität für die Kommunen angenommen, da die Personalkosten zu 80 Prozent durch das Land und die restlichen 20 Prozent durch andere Fördermittel von pro familia gedeckt werden sollten. Die Verwaltung stellt nun fest, dass diese Annahme nicht mehr zutrifft. Die Landesförderung erfolgt pauschal nach Durchschnittssätzen, was bei steigenden Tarifkosten zu einer geringeren Fördersumme führt. Zudem sind Sachkosten nicht durch das Land abgedeckt, und die Nutzung von Drittmitteln ist nicht planbar. Da Spenden nicht als dauerhafte Finanzierungsquelle für die langfristige Sicherung dienen können, ist eine kommunale Restfinanzierung erforderlich.
Der maximale jährliche Eigenanteil beläuft sich auf 12.000 Euro, der nach dem Einwohnerschlüssel auf die Städte Ennepetal, Breckerfeld, Schwelm, Gevelsberg und Sprockhövel aufgeteilt wird. Für Sprockhövel ergeben sich daraus jährliche Kosten in Höhe von etwa 2.400 Euro.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 4.Psychologische Beratungsstelle hier: Kostenübernahme TeilzeitstelleZur Vorlage · VL-118/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-118/2023 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die anteilige Kostenübernahme für eine zusätzliche Teilzeitstelle im Rahmen der Psychologischen Beratungsstelle vor. Für das Jahr 2024 werden für die Stadt Sprockhövel Kosten in Höhe von 9.935,84 Euro veranschlagt. Diese Maßnahme dient der Finanzierung einer Stelle mit einem Umfang von 20 Wochenstunden im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis, der Psychologischen Beratungsstelle sowie den Städten Ennepetal, Breckerfeld, Gevelsberg und Sprockhövel.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit mit einem kontinuierlichen Anstieg der Anmeldezahlen sowie einer Zunahme der Symptomschwere bei Kindern und Jugendlichen. Neben einer steigenden Anzahl an Hilfegesuchen, die unter anderem Anpassungsstörungen, depressive Verstimmungen sowie Angst- und Zwangsstörungen umfassen, wird ein erhöhter Bedarf im Bereich schulischer Verhaltensprobleme festgestellt. Da die Diagnostik von ADHS einen höheren zeitlichen Aufwand erfordert als etwa LRS- oder Dyskalkulie-Diagnostik, ist der Personalaufwand gestiegen.
Der aktuelle Personalstand der Beratungsstelle kann das Anstieg der Fallzahlen nicht vollständig abdecken, was zu Wartezeiten von über sechs Monaten auf Erstgespräche führt. Ohne die Aufstockung des Personals durch die beantragte Teilzeitstelle müssten alternative Maßnahmen wie ein Aufnahmestopp für Neuanmeldungen oder die Konzentration der Ressourcen auf weniger zeitintensive Diagnostiken ergriffen werden. Die Kosten für die Stelle werden auf die beteiligten Städte aufgeteilt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 5.Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Stadt Sprockhövel 2023 - 2028Zur Vorlage · KN-76/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Mitteilungsvorlage KN-76/2023 den Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum von 2023 bis 2028 vorgelegt. Der Entwurf wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zur weiteren Vorberatung in den Fraktionen eingebracht.
Ein Beschluss über den Plan ist für die kommende Sitzung des Ausschusses vorgesehen. Dabei wird die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Nachbarstädte berücksichtigt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Entwurf keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt zur Folge hat. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 6.Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab 2026Zur Vorlage · VL-119/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 vorgelegt. Ziel ist es, die organisatorischen und baulichen Voraussetzungen an verschiedenen Standorten zu schaffen, um den gesetzlichen Anforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes gerecht zu werden.
Für die Grundschule Börgersbruch sieht die Planung aufgrund steigender Schülerzahlen eine Erweiterung vor. Da ein Mangel an Klassen- und Betreuungsräumen besteht, wird die Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise auf dem Parkplatz MAS vorgeschlagen. Die Kosten für diesen Systembau werden auf etwa 5,24 Millionen Euro geschätzt. Die neuen Räumlichkeiten sollen sowohl für den Unterricht als auch für die Betreuung nutzbar sein.
An der Grundschule Gennebreck besteht Bedarf an baulichen Anpassungen, wobei die Sanierung eines Kunstraums im Kellergeschoss im Fokus steht. Hierfür sollen Maßnahmen zur Wasserableitung bei Starkregen sowie eine anschließende Trockenlegung durchgeführt werden. Auch für die Grundschulen Haßlinghausen und Hobeuken sind im Rahmen der Maßnahmenplanung entsprechende Ausstattungen und Zuweisungen vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmenplanung für die genannten Standorte fortzuführen. Die erforderlichen Mittel sollen im Wirtschaftsplan der Zentrale für Schulangelegenheiten sowie im Haushaltsplan veranschlagt werden. Die Grundlage für die Planung bildet eine Raumbedarfsbemessung eines externen Unternehmens, die unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Verwaltung und der AWO erstellt wurde.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 7.Interkommunale Zusammenarbeit hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen AdoptionsvermittlungsstelleZur Vorlage · VL-117/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über den Aufbau einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle entscheiden. Die geplante interkommunale Zusammenarbeit umfasst die Städte Hattingen, Herdecke, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) und soll ab dem Jahr 2024 in Kraft treten. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf Basis eines vorliegenden Entwurfs mit den beteiligten Kommunen abzuschließen.
Die Grundlage für die Kooperation bildet die Empfehlung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule aus dem März 2023. Im Zuge der Vorbereitung wurde eine Neuberechnung der Kosten notwendig, da die Kommunalaufsicht des Enneberger Landes eine Konkretisierung der Kalkulation und der Zahlungsmodalitäten forderte. In der ersten Berechnung waren Sach- und Gemeinkosten sowie Personalkostensteigerungen durch Tarifabschlüsse nicht berücksichtigt worden.
Der Kostenanteil für die Stadt Sprockhövel beläuft sich für das Jahr 2024 auf etwa 33.903,34 Euro pro Jahr. Die Kostenverteilung erfolgt analog zu anderen interkommunalen Kooperationen auf Basis der jeweiligen Bevölkerungszahlen. Die Jugendhilfeausschüsse der beteiligten Städte Herdecke, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) haben der Zusammenarbeit bereits zugestimmt. Die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Sprockhövel ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 8.Haushalt 2024 Hier: Haushaltsvorberatung für den Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) und den Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend-und Familienhilfe)Zur Vorlage · VL-86/2023 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-86/2023 des Fachbereichs Jugend und Familie befasst sich mit der Haushaltsvorberatung für das Jahr 2024, konkret für die Produktbereiche 03 (Schulträgeraufgaben) sowie 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe). Der Vorschlag sieht vor, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne dieser Bereiche so in die Haushaltsplanung 2024 einzubringen und zu beschließen, wie sie im Entwurf enthalten sind, ergänzt um die in der Anlage aufgeführten Änderungen.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt ist der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule für die Vorberatung des Haushalts in den Bereichen Jugendhilfe und Schulen zuständig. Die Verwaltung nutzt dabei das Verfahren, bereits im Vorfeld der Sitzungen um Mitteilung offener Fragen zu bitten, um diese in der Sitzung mündlich oder schriftlich beantworten zu können. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen wird auf die Einsichtnahme in die durch den Fachbereich Finanzmanagement erstellten Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie die zu den Produktbereichen 03 und 06 gehörenden Erläuterungen im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Sprockhövel verwiesen. Die zugrunde liegenden Haushaltsansätze und Erläuterungen wurden im Juni 2023 erstellt. Die weiteren Änderungen werden zusammen mit den entsprechenden Änderungslisten eingebracht. Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 16.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 9.Einführung einer Aufsuchenden Jugendarbeit in SprockhövelZur Vorlage · KN-86/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-86/2023 informiert über die Einführung einer aufsuchenden Jugendarbeit in Sprockhövel. Ziel des Vorhabens ist es, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich primär im öffentlichen Raum aufhalten und bisher kaum die stationären Angebote der städtischen Jugendzentren nutzen, durch mobile Arbeit zu erreichen. Durch diesen Streetwork-Ansatz sollen bestehende Angebote der Jugendpflege näher an die Zielgruppe herangeführt und eine pädagogische Begleitung, beispielsweise an neuen Freizeitstandorten wie der Pumptrackanlage in Haßlinghausen, ermöglicht werden.
Da die vorhandenen Personalressourcen der Jugendzentren für eine Ausweitung der Aufgaben begrenzt sind, hat der Fachbereich Jugend und Familie einen Honorarkraft auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses mit einem Umfang von bis zu fünf Wochenstunden gewonnen. Die Person verfügt über Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie über eine Nähe zur Zielgruppe. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit dem bestehenden Personal der Jugendzentren.
Zusätzlich ist mittelfristig eine Befragung der betroffenen Jugendgruppen geplant, um deren Interesse an zukünftigen Freizeitangeboten zu ermitteln und die Jugendbeteiligung, etwa durch das Kinder- und Jugendparlament, zu fördern. Die monatlichen Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 450 Euro. Die pädagogischen Inhalte werden in regelmäßigen Berichten dokumentiert, um eine Evaluation des Einsatzes zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 10.„Dauerhafter Standort mit guter Umgebung für das KiFaz Miteinander sicherstellen“ Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 31.10.2023Zur Vorlage · AT-10/2023 · Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Vorlage AT-10/2023 einen Antrag eingereicht, der die Sicherstellung eines dauerhaften Standorts sowie einer geeigneten Umgebung für das KiFaz Miteinander zum Ziel hat. Der Antrag wurde am 31. Oktober 2023 formuliert.
Die inhaltliche Ausarbeitung sowie die detaillierte Sachdarstellung zu den Forderungen sind in der dem Antrag beigefügten Anlage enthalten. Federführend für die Bearbeitung des Vorgangs ist das Sachgebiet Schulen/VHS. Der Antrag befasst sich mit der langfristigen Standortplanung für die genannte Einrichtung im Rahmen der kommunalen Infrastruktur.
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Beratungsfolge
- 20.11.2023 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 12.Anfragen im öffentlichen Teil