Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: 1. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-132/2023 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.
Der Planungsgegenstand sieht die Errichtung von Wohnraum vor. Nach verschiedenen Planungsphasen und Anpassungen umfasst der aktuelle Entwurf 22 barrierefreie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäuser und 9 Reihenhäuser. Die Planung wurde unter anderem aufgrund von Erschließungsanforderungen und dem Ziel der Energieeffizienz modifiziert.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Anregungen zur Verkehrsbelastung sowie der Wunsch nach einer Parkanlage auf einer Ausgleichsfläche geäußert. Die Verwaltung plant, die betreffende Fläche, die im Flächennutzungsplan derzeit als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, planungsrechtlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ zu sichern. Ein entsprechendes Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Zudem soll der Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts als Satzung beschlossen werden. Die Vorlage wurde vom Fachbereich Planen und Umwelt erstellt.
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- 14.12.2023kein Ergebnis hinterlegt