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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Haushalt und Finanzen
- 3.1Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes 2022Zur Vorlage · VL-126/2023 · Beschlussvorlage RPA
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-126/2023 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über den Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie den dazugehörigen Lagebericht für das Jahr 2022. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf Basis dieser Prüfung eine eigene schriftliche Stellungnahme vorbereitet. Darin erklärt der Ausschuss, dass keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht zu erheben sind und die Dokumente billigt. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW festzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Verrechnung des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags in Höhe von 1.112.266,73 Euro mit der Ausgleichsrücklage. Zudem sieht die Vorlage vor, dass dem Rat die uneingeschränkte Entlastung der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 erteilt wird. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.12.2023 · Rechnungsprüfungsausschuss (6. Sitzung)
- 3.2Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen.Zur Vorlage · KN-94/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-94/2023 informiert die Bürgermeisterin über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Kämmerei erstellt wurde, dient der Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen Betrag von 35.000,00 Euro. Dieser Betrag wird durch eine entsprechende Deckung kompensiert, sodass keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt werden in der Vorlage nicht angegeben. Die Beratung der Vorlage im Rat ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 auf der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 3.2 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 3.3Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · VL-133/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-133/2023 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung zur Begleichung eines Schulkostenbeitrags. Gegenstand des Antrags ist die Auszahlung der zweiten Rate des Schulkostenbeitrags für das Jahr 2022 zugunsten der Förderschule Gevelsberg.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wurde im Februar 2022 ein vorläufiger Schulkostenbeitrag in Gesamthöhe von 83.779,80 Euro durch die Stadt Gevelsberg in zwei Teilraten von jeweils 41.889,90 Euro in Rechnung gestellt. Während die erste Rate mit Fälligkeit zum 1. März 2022 angewiesen wurde, blieb die Überweisung der zweiten Rate, die am 1. September 2022 fällig war, aufgrund eines Fehlers in der Verwaltung aus. In der Folge erfolgte eine Mahnung durch die Stadt Gevelsberg, wodurch der Ausgleich der bestehenden Forderung aus dem Jahr 2022 nun über die beantragten überplanmäßigen Mittel erfolgen soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Auszahlung belaufen sich auf 40.141,81 Euro. Die Deckung dieser Aufwendung wird durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer innerhalb der Planungsstelle 16.01.01.401300 sichergestellt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2023 über den vorgeschlagenen Beschluss zur Zustimmung der Zahlung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 3.3.1Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · VL-133/2023 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-133/2023 1. Ergänzung des Sachgebiets Kämmerei sieht die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung für die Beschaffung eines neuen Gerätewagens (GWG 7-3) der Feuerwehr vor. Die Ausschreibung für das Fahrzeug begann im März 2023. Während die erste Ausschreibung ohne Anbieter blieb, ergaben sich in der zweiten Runde Preissteigerungen bei den Beschaffungskosten für das Fahrgestell und den Kran um etwa 50 bis 60 Prozent. Als Gründe für die Kostenentwicklung werden hohe Tarifabschlüsse sowie eine Inflation angeführt.
Die Gesamtkosten für das Fahrzeug belaufen sich auf 465.742,50 Euro, wobei sich dieser Betrag aus einem Angebot für das Fahrzeug in Höhe von 411.145,00 Euro und einer Beladung für 54.597,50 Euro zusammensetzt. Da der aktuelle investive Deckungskreis der Feuerwehr lediglich noch 30.885,42 Euro umfasst und weitere geplante Ausgaben für die Sanierung der Sirenenanlage ausstehen, entsteht ein Fehlbetrag von insgesamt 106.060,08 Euro. Die Deckung dieses Fehlbetrags soll über die Planungsstelle für den Mischwasserkanal Im Lübbering / Untere Heide HS West erfolgen.
Das derzeit genutzte Fahrzeug aus dem Jahr 2003 entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Eine Verschiebung der Anschaffung wird als nicht sinnvoll bewertet, da eine Weiterführung des Betriebs über die Nutzungsdauer hinaus hohe Investitionen erfordern würde. Der Rat sollte die überplanmäßige Auszahlung beschließend beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 3.4Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2024Zur Vorlage · VL-130/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-130/2023 des Sachgebiets Abgaben befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für die Straßenreinigung im Haushaltsjahr 2024. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung des Zuschlags zur Grundsteuer B, der zur Deckung der Kosten für die Sommerreinigung sowie den Winterdienst dient.
Basierend auf der vorliegenden Finanzierungsbedarfsberechnung wird vorgeschlagen, den erhobenen Zuschlag ab dem 1. Januar 2024 unverändert bei 30 Prozentpunkten zu belassen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag folgt einer festgelegten Beratungsfolge. Zunächst wird die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss als vorberatendes Gremium in der Sitzung am 7. Dezember 2023 behandelt. Im Anschluss findet die abschließende Beratung im Rat am 14. Dezember 2023 statt. Die weiteren Details zu den Kalkulationen und den finanziellen Auswirkungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 3.5Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2024Zur Vorlage · VL-128/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-128/2023 des Sachgebiets Abgaben befasst sich mit der Festsetzung der Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2024. Grundlage der Vorlage ist die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung, welche die Kalkulationen für das Jahr 2024 umfasst.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gemäß dem Entwurf des 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung festzusetzen. Parallel dazu wird die Verabschiedung des genannten Entwurfs als Satzung beantragt, wobei die rechtliche Grundlage in § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen besteht.
Die Vorlage ist für eine zweistufige Beratung vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird das Thema am 7. Dezember 2023 als vorberatender Tagesordnungspunkt behandelt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 vorgesehen. Die detaillierten Berechnungen sowie die finanziellen Auswirkungen sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 3.6Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2024Zur Vorlage · VL-129/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-129/2023 des Sachgebiets Abgaben befasst sich mit der Festsetzung der Gebührensätze für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2024. Auf Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2024 gemäß dem Entwurf des 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung festzusetzen.
Zudem sieht die Vorlage vor, den genannten Entwurf des 9. Nachtrages auf Basis der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung zu beschließen. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt. Der Beratungsprozess ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2023 als vorberatendes Gremium sowie für den Rat am 14. Dezember 2023 als beschließendes Gremium angesetzt. Die detaillierten Kalkulationen sowie die finanziellen Auswirkungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 3.7Gebührenbedarfsrechnung "Flüchtlingsunterkünfte" für 2024Zur Vorlage · VL-131/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-131/2023 befasst sich mit der Gebührenbedarfsrechnung für die Nutzung von Flüchtlingsunterkünften ab dem 1. Januar 2024. Mit dem geplanten Zeitraum ändert sich die Zuständigkeit für die Gebührenkalkulation: Während die Erstellung der Bescheide in der Vergangenheit durch die ZGS erfolgte, übernimmt ab dem Jahresbeginn 2024 die Stadt die Kalkulation. Die Stadt erhält künftig die vollständigen Gebühreneinnahmen, während an die ZGS lediglich eine Gebäudemiete gezahlt wird.
Aufgrund dieser organisatorischen Umstellung wurde die Gebührenkalkulation für die Inanspruchnahme der Unterkünfte neu bewertet. Die entsprechende Neukonzeptionierung ist bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2024 berücksichtigt. Zur Unterstützung bei der Aufstellung der neuen Kalkulation und der dazugehörigen Satzung wurde ein externer Dienstleister hinzugezogen. Die Stadt prüft derzeit die Berechnungsgrundlagen sowie den Satzungsentwurf final, wobei die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen die Veranschlagung der Gebühren für die Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte im städtischen Haushalt im Bereich Soziales sowie die Mietzahlungen der Stadt an die ZGS. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührensätze gemäß der vorgelegten Gebührenbedarfsrechnung ab dem 1. Januar 2024 festzusetzen und die entsprechende Satzung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 4.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 4.1Interkommunale Zusammenarbeit hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen AdoptionsvermittlungsstelleZur Vorlage · VL-117/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über den Aufbau einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle entscheiden. Die geplante interkommunale Zusammenarbeit umfasst die Städte Hattingen, Herdecke, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) und soll ab dem Jahr 2024 in Kraft treten. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf Basis eines vorliegenden Entwurfs mit den beteiligten Kommunen abzuschließen.
Die Grundlage für die Kooperation bildet die Empfehlung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule aus dem März 2023. Im Zuge der Vorbereitung wurde eine Neuberechnung der Kosten notwendig, da die Kommunalaufsicht des Enneberger Landes eine Konkretisierung der Kalkulation und der Zahlungsmodalitäten forderte. In der ersten Berechnung waren Sach- und Gemeinkosten sowie Personalkostensteigerungen durch Tarifabschlüsse nicht berücksichtigt worden.
Der Kostenanteil für die Stadt Sprockhövel beläuft sich für das Jahr 2024 auf etwa 33.903,34 Euro pro Jahr. Die Kostenverteilung erfolgt analog zu anderen interkommunalen Kooperationen auf Basis der jeweiligen Bevölkerungszahlen. Die Jugendhilfeausschüsse der beteiligten Städte Herdecke, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) haben der Zusammenarbeit bereits zugestimmt. Die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Sprockhövel ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 5.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 5.1Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: 1. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · VL-132/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-132/2023 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.
Der Planungsgegenstand sieht die Errichtung von Wohnraum vor. Nach verschiedenen Planungsphasen und Anpassungen umfasst der aktuelle Entwurf 22 barrierefreie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäuser und 9 Reihenhäuser. Die Planung wurde unter anderem aufgrund von Erschließungsanforderungen und dem Ziel der Energieeffizienz modifiziert.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Anregungen zur Verkehrsbelastung sowie der Wunsch nach einer Parkanlage auf einer Ausgleichsfläche geäußert. Die Verwaltung plant, die betreffende Fläche, die im Flächennutzungsplan derzeit als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, planungsrechtlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ zu sichern. Ein entsprechendes Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Zudem soll der Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts als Satzung beschlossen werden. Die Vorlage wurde vom Fachbereich Planen und Umwelt erstellt.
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- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 6.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 7.Anfragen im öffentlichen Teil