Gebührenbedarfsrechnung "Flüchtlingsunterkünfte" für 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-131/2023 befasst sich mit der Gebührenbedarfsrechnung für die Nutzung von Flüchtlingsunterkünften ab dem 1. Januar 2024. Mit dem geplanten Zeitraum ändert sich die Zuständigkeit für die Gebührenkalkulation: Während die Erstellung der Bescheide in der Vergangenheit durch die ZGS erfolgte, übernimmt ab dem Jahresbeginn 2024 die Stadt die Kalkulation. Die Stadt erhält künftig die vollständigen Gebühreneinnahmen, während an die ZGS lediglich eine Gebäudemiete gezahlt wird.
Aufgrund dieser organisatorischen Umstellung wurde die Gebührenkalkulation für die Inanspruchnahme der Unterkünfte neu bewertet. Die entsprechende Neukonzeptionierung ist bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2024 berücksichtigt. Zur Unterstützung bei der Aufstellung der neuen Kalkulation und der dazugehörigen Satzung wurde ein externer Dienstleister hinzugezogen. Die Stadt prüft derzeit die Berechnungsgrundlagen sowie den Satzungsentwurf final, wobei die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen die Veranschlagung der Gebühren für die Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte im städtischen Haushalt im Bereich Soziales sowie die Mietzahlungen der Stadt an die ZGS. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührensätze gemäß der vorgelegten Gebührenbedarfsrechnung ab dem 1. Januar 2024 festzusetzen und die entsprechende Satzung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2023kein Ergebnis hinterlegt