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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Haushalt und Finanzen
- 2.1Gebührenbedarfsrechnung "Flüchtlingsunterkünfte" für 2024Zur Vorlage · VL-131/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-131/2023 befasst sich mit der Gebührenbedarfsrechnung für die Nutzung von Flüchtlingsunterkünften ab dem 1. Januar 2024. Mit dem geplanten Zeitraum ändert sich die Zuständigkeit für die Gebührenkalkulation: Während die Erstellung der Bescheide in der Vergangenheit durch die ZGS erfolgte, übernimmt ab dem Jahresbeginn 2024 die Stadt die Kalkulation. Die Stadt erhält künftig die vollständigen Gebühreneinnahmen, während an die ZGS lediglich eine Gebäudemiete gezahlt wird.
Aufgrund dieser organisatorischen Umstellung wurde die Gebührenkalkulation für die Inanspruchnahme der Unterkünfte neu bewertet. Die entsprechende Neukonzeptionierung ist bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2024 berücksichtigt. Zur Unterstützung bei der Aufstellung der neuen Kalkulation und der dazugehörigen Satzung wurde ein externer Dienstleister hinzugezogen. Die Stadt prüft derzeit die Berechnungsgrundlagen sowie den Satzungsentwurf final, wobei die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen die Veranschlagung der Gebühren für die Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte im städtischen Haushalt im Bereich Soziales sowie die Mietzahlungen der Stadt an die ZGS. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührensätze gemäß der vorgelegten Gebührenbedarfsrechnung ab dem 1. Januar 2024 festzusetzen und die entsprechende Satzung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 2.2Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2024Zur Vorlage · VL-128/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-128/2023 des Sachgebiets Abgaben befasst sich mit der Festsetzung der Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2024. Grundlage der Vorlage ist die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung, welche die Kalkulationen für das Jahr 2024 umfasst.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gemäß dem Entwurf des 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung festzusetzen. Parallel dazu wird die Verabschiedung des genannten Entwurfs als Satzung beantragt, wobei die rechtliche Grundlage in § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen besteht.
Die Vorlage ist für eine zweistufige Beratung vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird das Thema am 7. Dezember 2023 als vorberatender Tagesordnungspunkt behandelt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 vorgesehen. Die detaillierten Berechnungen sowie die finanziellen Auswirkungen sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 2.3Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2024Zur Vorlage · VL-129/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-129/2023 des Sachgebiets Abgaben befasst sich mit der Festsetzung der Gebührensätze für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2024. Auf Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2024 gemäß dem Entwurf des 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung festzusetzen.
Zudem sieht die Vorlage vor, den genannten Entwurf des 9. Nachtrages auf Basis der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung zu beschließen. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt. Der Beratungsprozess ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2023 als vorberatendes Gremium sowie für den Rat am 14. Dezember 2023 als beschließendes Gremium angesetzt. Die detaillierten Kalkulationen sowie die finanziellen Auswirkungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 2.4Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2024Zur Vorlage · VL-130/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-130/2023 des Sachgebiets Abgaben befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für die Straßenreinigung im Haushaltsjahr 2024. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung des Zuschlags zur Grundsteuer B, der zur Deckung der Kosten für die Sommerreinigung sowie den Winterdienst dient.
Basierend auf der vorliegenden Finanzierungsbedarfsberechnung wird vorgeschlagen, den erhobenen Zuschlag ab dem 1. Januar 2024 unverändert bei 30 Prozentpunkten zu belassen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag folgt einer festgelegten Beratungsfolge. Zunächst wird die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss als vorberatendes Gremium in der Sitzung am 7. Dezember 2023 behandelt. Im Anschluss findet die abschließende Beratung im Rat am 14. Dezember 2023 statt. Die weiteren Details zu den Kalkulationen und den finanziellen Auswirkungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 3.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 3.1Interkommunale Zusammenarbeit hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen AdoptionsvermittlungsstelleZur Vorlage · VL-117/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über den Aufbau einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle entscheiden. Die geplante interkommunale Zusammenarbeit umfasst die Städte Hattingen, Herdecke, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) und soll ab dem Jahr 2024 in Kraft treten. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf Basis eines vorliegenden Entwurfs mit den beteiligten Kommunen abzuschließen.
Die Grundlage für die Kooperation bildet die Empfehlung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule aus dem März 2023. Im Zuge der Vorbereitung wurde eine Neuberechnung der Kosten notwendig, da die Kommunalaufsicht des Enneberger Landes eine Konkretisierung der Kalkulation und der Zahlungsmodalitäten forderte. In der ersten Berechnung waren Sach- und Gemeinkosten sowie Personalkostensteigerungen durch Tarifabschlüsse nicht berücksichtigt worden.
Der Kostenanteil für die Stadt Sprockhövel beläuft sich für das Jahr 2024 auf etwa 33.903,34 Euro pro Jahr. Die Kostenverteilung erfolgt analog zu anderen interkommunalen Kooperationen auf Basis der jeweiligen Bevölkerungszahlen. Die Jugendhilfeausschüsse der beteiligten Städte Herdecke, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) haben der Zusammenarbeit bereits zugestimmt. Die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Sprockhövel ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 07.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 15.11.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (14. Sitzung)
- 4.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 5.Anfragen im öffentlichen Teil