Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-130/2023 des Sachgebiets Abgaben befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für die Straßenreinigung im Haushaltsjahr 2024. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung des Zuschlags zur Grundsteuer B, der zur Deckung der Kosten für die Sommerreinigung sowie den Winterdienst dient.
Basierend auf der vorliegenden Finanzierungsbedarfsberechnung wird vorgeschlagen, den erhobenen Zuschlag ab dem 1. Januar 2024 unverändert bei 30 Prozentpunkten zu belassen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag folgt einer festgelegten Beratungsfolge. Zunächst wird die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss als vorberatendes Gremium in der Sitzung am 7. Dezember 2023 behandelt. Im Anschluss findet die abschließende Beratung im Rat am 14. Dezember 2023 statt. Die weiteren Details zu den Kalkulationen und den finanziellen Auswirkungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2023kein Ergebnis hinterlegt