Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-129/2023 des Sachgebiets Abgaben befasst sich mit der Festsetzung der Gebührensätze für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2024. Auf Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2024 gemäß dem Entwurf des 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung festzusetzen.
Zudem sieht die Vorlage vor, den genannten Entwurf des 9. Nachtrages auf Basis der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung zu beschließen. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt. Der Beratungsprozess ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2023 als vorberatendes Gremium sowie für den Rat am 14. Dezember 2023 als beschließendes Gremium angesetzt. Die detaillierten Kalkulationen sowie die finanziellen Auswirkungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2023kein Ergebnis hinterlegt