Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-133/2023 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung zur Begleichung eines Schulkostenbeitrags. Gegenstand des Antrags ist die Auszahlung der zweiten Rate des Schulkostenbeitrags für das Jahr 2022 zugunsten der Förderschule Gevelsberg.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wurde im Februar 2022 ein vorläufiger Schulkostenbeitrag in Gesamthöhe von 83.779,80 Euro durch die Stadt Gevelsberg in zwei Teilraten von jeweils 41.889,90 Euro in Rechnung gestellt. Während die erste Rate mit Fälligkeit zum 1. März 2022 angewiesen wurde, blieb die Überweisung der zweiten Rate, die am 1. September 2022 fällig war, aufgrund eines Fehlers in der Verwaltung aus. In der Folge erfolgte eine Mahnung durch die Stadt Gevelsberg, wodurch der Ausgleich der bestehenden Forderung aus dem Jahr 2022 nun über die beantragten überplanmäßigen Mittel erfolgen soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Auszahlung belaufen sich auf 40.141,81 Euro. Die Deckung dieser Aufwendung wird durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer innerhalb der Planungsstelle 16.01.01.401300 sichergestellt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2023 über den vorgeschlagenen Beschluss zur Zustimmung der Zahlung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023kein Ergebnis hinterlegt