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Beschlussvorlage

Im städtischen Eigentum stehende Bäume im Bereich Stefansbecke 10 hier: Antrag auf starken Rückschnitt an zwei Bäumen

VL-16/2024 29.02.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage VL-16/2024 liegt dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung ein Antrag auf einen starken Rückschnitt von zwei im städtischen Eigentum stehenden Bäumen im Bereich Stefansbecke 10 vor. Es handelt sich um eine Hänge-Birke und eine Schwarzerle, die sich in der straßenseitigen Böschung des Stefansbachs befinden. Der Antrag sieht einen Rückschnitt der Bäume um ein Drittel bis zur Hälfte ihrer aktuellen Höhe vor, um eine Verschattung der angrenzenden Räumlichkeiten zu verringert.

Eine Kontrolle der Verwaltung im Januar 2024 ergab, dass beide Bäume als vital einzustufen sind. Die Verwaltung bewertet den beantragten starken Rückschnitt als baumbiologisch nicht zielführend, da die Schnittflächen zu Pilzbefall und Fäulnis führen könnten und ein starker Neuaustrieb die Verschattung langfristig wieder verstärken würde.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den beantragten Rückschnitt abzulehnen. Als Alternative wird die Fällung der Birke vorgeschlagen, um die Verschattung dauerhaft zu beheben, während die Schwarzerle am Standort erhalten bleiben soll. Für die Umsetzung ist zudem ein Rückschnitt des Unterwuchses vorgesehen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht die Ablehnung des Rückschnitts beider Bäume sowie die Zustimmung zur Fällung der Birke unter Erhalt der Schwarzerle vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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