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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

VL-20/2024 04.03.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-20/2024 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Niedersprockhövel. Der etwa 5,5 Hektar große Geltungsbereich umfasst Teile der Hauptstraße sowie der Gartenstraße und Friedrichstraße. Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig zu sichern und einer zunehmenden Umnutzung zu Wohnzwecken entgegenzuwirken.

Die Planung sieht vor, eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf einer Tiefe von 10 Metern entlang der straßenbegleitenden Bebauung auszuschließen, während im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eine Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden, um eine einheitliche Höhenentwicklung der Baukörper zu gewährleisten. Bestehende Regelungen, die störende Nutzungen wie Tankstellen oder Vergnügungsstätten ausschließen, werden in den neuen Plan übernommen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 18. Dezember 2023 bis zum 29. Januar 2024 wurden vonseiten der Bürger keine Anregungen oder Bedenken eingereicht. Von den angeschriebenen 54 Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen vier Stellungnahmen mit Anregungen oder Hinweisen ein. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss durch den Rat.

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