Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: Materialauswahl PflasterflächenZur Vorlage · VL-31/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-31/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Materialauswahl für die Pflasterflächen am geplanten zentralen Omnibusbahnhof in Niedersprockhövel. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus des Busbahnhofs am Standort Kirche wurde nach vorangegangenen Standortprüfungen die Fortführung der Planung auf Basis der bestehenden Variante beschlossen. Die Verwaltung hat hierfür bereits Unterlagen für eine Förderung nach dem ÖPNV-Nordrhein Westfalen beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eingereicht, wofür seit Oktober 2023 eine Einplanungsmitteilung vorliegt.
Eine beauftragte schalltechnische Untersuchung für den Bereich des Fritz-Lehmhaus-Weges ergab, dass die geplanten Änderungen durch die Busschleuse die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an den umliegenden Wohngebäuden deutlich unterschreiten. Ein schalltechnischer Konflikt oder ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht somit nicht.
Für die bauliche Umsetzung ist die Hauptfahrbahn voraussichtlich in Asphalt und die Busbereiche in Prägeasphalt auszuführen. Die Nebenanlagen wie Wartebereiche und Fußwege sollen gepflastert werden, wobei der Erhalt des historischen Ortskerns berücksichtigt werden soll. Zur finalen Entscheidung über die Pflasterflächen liegen Muster verschiedener Hersteller vor, die durch ein Planungsbüro vorgestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Arbeitskreis Materialauswahl einzuberufen, um die Auswahl der Flächen anhand dieser Muster abschließend zu treffen. Die genauen Baukosten für den Förderantrag können erst nach der finalen Materialfestlegung abschließend geschätzt werden.
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Beratungsfolge
- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 3.17. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) (Änderung der Festlegungen zu Freiflächen-Solarenergieanlagen) hier: Offenlage vom 26. Januar bis 26. Februar 2024Zur Vorlage · KN-28/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-28/2024 informiert über die 17. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD), die sich auf die Festlegungen zu Freiflächen-Solaranlagen bezieht. Der Regionalrat Düsseldorf hat hierzu am 14. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Hintergrund der Änderung sind angepasste rechtliche Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit von Solaranlagen sowie die Notwendigkeit, Widersprüche zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) aufzulösen.
Bisher schloss der Regionalplan die Errichtung raumbedeutsamer Solarenergieanlagen in einer Entfernung von mehr als 150 Metern zu Bundesfernstraßen und Schienenwegen aus. Durch die Änderung soll dieser Abstand auf bis zu 500 Meter erweitert werden, sofern die Standorte mit den Schutz- und Nutzfunktionen der jeweiligen Planfestsetzungen vereinbar sind. Ziel ist es, die raumordnerischen Voraussetzungen für die bauplanerische Ausnutzbarkeit der Ausschreibungskulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu verbessern und die kommunale Planungshoheit zu stärken. Zudem sollen Erweiterungen der Flächenkulisse für Freiflächen-Solaranlagen sowie das bestehende Höchstspannungsnetz in den Plan übernommen werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadt Sprockhövel im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Die Offenlage für die Bürgerinnen und Bürger besteht vom 26. Januar bis zum 26. Februar 2024. Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken gegen die Änderungen angemeldet, da das Stadtgebiet von den Anpassungen nicht betroffen ist. Es ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 4.Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der o.g. BebauungspläneZur Vorlage · VL-24/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-24/2024 befasst sich mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie dessen ersten Änderung. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1961 und die Änderung von 2006 basieren auf veralteten baurechtlichen Regelungen, etwa zur Dachneigung oder zur Berechnung der Vollgeschossigkeit. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuellen Festsetzungen eine zeitgemäße, flächensparende Siedlungsentwicklung sowie energieeffizientes Bauen und den Ausbau von Wohnraum erschweren. Durch die Aufhebung des Plans würde das Gebiet künftig nach den Regelungen des § 34 BauGB beurteilt, wonach sich neue Vorhaben in die Umgebung einfügen müssen.
Im Rahmen des Verfahrens fand bereits eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der Bürgerinnen und Bürger die Aufhebung aufgrund von Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen Nachverdichtung und einer Veränderung des Ortsbildes mehrheitlich ablehnten. Die Verwaltung vertritt dazu die Ansicht, dass die Aufhebung kaum Einfluss auf diese Belange habe, da keine wesentlichen Nachverdichtungspotenziale verbleiben.
Die anschließende öffentliche Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 18. Dezember 2023 bis zum 29. Januar 2024 ergab, dass von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange lediglich vier Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden. Zudem gab ein Bürger Anregungen während der Auslegungsphase ab. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung nun zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung entscheiden. Der nächste formale Schritt ist der Satzungsbeschluss durch den Rat.
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- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 5.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · VL-20/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-20/2024 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Niedersprockhövel. Der etwa 5,5 Hektar große Geltungsbereich umfasst Teile der Hauptstraße sowie der Gartenstraße und Friedrichstraße. Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig zu sichern und einer zunehmenden Umnutzung zu Wohnzwecken entgegenzuwirken.
Die Planung sieht vor, eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf einer Tiefe von 10 Metern entlang der straßenbegleitenden Bebauung auszuschließen, während im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eine Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden, um eine einheitliche Höhenentwicklung der Baukörper zu gewährleisten. Bestehende Regelungen, die störende Nutzungen wie Tankstellen oder Vergnügungsstätten ausschließen, werden in den neuen Plan übernommen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 18. Dezember 2023 bis zum 29. Januar 2024 wurden vonseiten der Bürger keine Anregungen oder Bedenken eingereicht. Von den angeschriebenen 54 Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen vier Stellungnahmen mit Anregungen oder Hinweisen ein. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss durch den Rat.
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- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 6.Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen Umgestaltung der Gehwegbereiche an der Mittelstraße hier: Vorstellung der überarbeiteten PlanungZur Vorlage · VL-32/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-32/2024 befasst sich mit der Vorstellung der überarbeiteten Planung zur Umgestaltung der Gehwegbereiche an der Mittelstraße sowie zur Gestaltung von Trittsteinplätzen. Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Integrierten Handlungskonzepts „Mittelstraße Haßlinghausen“.
Die vorliegenden Entwürfe basieren auf den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. In der Überarbeitung wurde die Stellplatzsituation optimiert, um den im Rahmen der Beteiligung geäußerten Kritik am Wegfall von Parkplätzen entgegenzuwirken. Während auf der südlichen Seite der Mittelstraße die Stellplätze weitgehend erhalten bleiben können, entfallen sie im Bereich der Trittsteinplätze vor der Sparkasse und gegenüber dem Rathausplatz zugunsten breiterer Gehwege, die auch für Radfahrer freigegeben werden sollen. Zudem wurden die Grünflächen teilweise vergrößert. Aufgrund von Prüfungen der Kanal- und Leitungsverläufe können geplante Baumneupflanzungen auf der Südseite nicht wie ursprünglich vorgesehen umgesetzt werden, wesdorfort die Verwendung von Sträuchern oder Stauden zu prüfen ist.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat beschlossen, die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen auf Basis der vorgestellten Entwürfe zu beauftragen. Die Planungen sollen im nächsten Schritt den Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern vorgestellt werden, um weitere Themen, wie etwa die Einrichtung von Ladezonen, zu besprechen.
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- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 7.Fußverkehrs-Checks hier: Sachstand UmsetzungZur Vorlage · KN-17/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-17/2024 informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der „Fußverkehrs-Checks“, die im Jahr 2022 in den Ortskernen Niedersprockhövel und Haßlinghausen durchgeführt wurden. Die durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen finanzierten Untersuchungen umfassten Begehungen sowie die Auswertung von Mängeln und Anregungen durch ein Planungsbüro. Auf Basis der daraus resultierenden Maßnahmenempfehlungen hat der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung die Umsetzung der Vorschläge gemäß der Stellungnahme der Verwaltung beschlossen.
Ein Teil der baulichen Maßnahmen soll sukzessive im Rahmen anstehender Projekte, wie der Umgestaltung der Mittelstraße oder dem barrierefreien Ausbau des ZOB Niedersprockhövel, realisiert werden. Als kurzfristiger erster Schritt plant die Verwaltung die Nachrüstung von Reflektorbändern an Pollern in der Hauptstraße von Niedersprockhövel, um die Sichtbarkeit für Personen mit Seheinschränkungen zu erhöhen. Zudem soll ein Teil der dortigen Ketten probeweise entfernt werden.
Ein wesentlicher Fokus liegt auf der barrierefreien, niveaugleichen Führung des Fußverkehrs. Bei künftigen Grundstückszufahrten sollen keine Bordsteinabsenkungen mehr vorgesehen werden, sondern der Höhenunterschied durch Einfahrtschwellen oder Rampensteine überbrückt werden. Auch auf eine rote Pflasterung der Zufahrtsbereiche wird verzichtet, um die Markierung von Radverkehrsanlagen nicht zu beeinträchtigen. Weitere Maßnahmenvorschläge werden in das Mobilitätskonzept integriert. Die finanziellen Auswirkungen hängen von der jeweiligen Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ab.
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- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (11. Sitzung)
- 8.Förderprogramm LEADER hier: Bericht des RegionalmanagementsZur Vorlage · KN-27/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-27/2024 informiert über den aktuellen Status der LEADER-Region Ennepe.Zukunft.Ruhr, die seit dem 1. Januar 2023 aktiv ist. Die Region umfasst die Kommunen Ennepetal, Sprockhövel, Breckerfeld, Gevelsberg, Wetter und Schwelm. Für den Zeitraum 2023 bis 2029 steht ein Förderbudget von insgesamt 2,6 Millionen Euro zur Verfügung, wovon 2,3 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln stammen und 300.000 Euro als regionaler Mindestanteil der beteiligten Kommunen bereitgestellt werden.
Das Regionalmanagement blickt auf ein Jahr mit verschiedenen Aktivitäten zurück, darunter Vorstandssitzungen zur Vorbereitung von Veranstaltungen, Infoworkshops sowie die Bearbeitung von Personalwechseln. Zudem fanden Sitzungen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) statt, bei denen Projektideen vorgestellt und abgestimmt wurden. Die Mitgliederversammlung fand in Sprockhövel statt und beinhaltete die Wahl eines Kassenprüfers. Seit Januar 2024 wird das Regionalmanagement durch zwei neue Kräfte in Vollzeit sowie Teilzeit unterstützt.
Im Bereich der Projektförderung wurden verschiedene Vorhaben beschlossen, wie etwa die Gestaltung von Rastplätzen an der Glückauf-Trasse oder die Beschaffung eines Einsatzleitwagens. Zudem wurden zahlreiche Kleinprojekte erfolgreich umgesetzt, darunter die Neugestaltung von Wanderwegen in Sprockhövel, Pflanzaktionen in Herzkamp sowie verschiedene Anschaffungen und Renovierungen in den beteiligten Kommunen. Zur weiteren Vernetzung wurden zudem drei Kompetenzgruppen in den Bereichen Zukunft, Klimaschutz und Talente etabliert.
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Beratungsfolge
- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 9.Teilnahme am Heimatpreis des Förderprogramms des Landes "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."Zur Vorlage · VL-34/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-34/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht die Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Heimatpreis 2024 im Rahmen des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ vor. Das Programm der Landesregierung NRW zielt darauf ab, lokale Besonderheiten sowie die regionale Vielfalt sichtbar zu machen und ehrenamtliches Engagement zu würdigen.
Für innovative Heimatprojekte stellt das Land Nordrhein-Westfalen pro Kommune ein Budget von 5.000 Euro zur Verfügung, welches ausschließlich für die Vergabe von Preisgeldern verwendet werden darf. Die Verwaltung schlägt vor, die Preisgelder für das Jahr 2024 in drei Stufen zu staffeln: 2.500 Euro für den ersten, 1.500 Euro für den zweiten und 1.000 Euro für den dritten Preis.
Als Kriterien für eine Bewerbung durch Einzelpersonen, Vereine oder Gruppen sollen die Stärkung der Gemeinschaft, der Erhalt von Tradition und Brauchtum sowie die Förderung der lokalen Identität dienen. Es muss mindestens eines dieser Kriterien erfüllt sein. Zur Auswahl der Preisträger soll eine Jury gebildet werden, die sich aus der Bürgermeisterin, dem Ältestenrat sowie drei weiteren Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Im Falle eines Ratsbeschlusses wird die Verwaltung den entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2024 stellen. Finanzielle Auswirkungen über die bereitgestellten Fördersumme hinaus sind nicht vorgesehen.
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- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 10.Errichtung einer Produktionshalle mit Büroräumen an der KleinbeckstraßeZur Vorlage · VL-29/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-29/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Produktionshalle mit Büroräumen in der Kleinbeckstraße. Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf einem Grundstück zwischen den Hausnummern 7 und 9, das derzeit als Wiese und Parkplatz genutzt wird. Es handelt sich um eine Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, die der Sicherung des Standorts durch den Ausbau von Produktionsflächen dienen soll.
Das geplante zweigeschossige Gebäude mit einem rechteckigen Grundriss von etwa 70 m x 40 m soll im Erdgeschoss Produktions-, Büro- und Lagerflächen sowie im Obergeschoss weitere Büro-, Schulungs- und Lagerräume sowie einen Montagebereich beherbergen. Das Flachdach des Gebäudes ist als Gründach vorgesehen. Die Planung sieht eine Umfahrt für Lkw sowie für die Feuerwehr vor und sieht Stellplätze an den Längsfassaden vor.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, wird es als betrieblich notwendige Erweiterung eines zulässigen Gewerbebetriebes eingestuft und als begünstigt bewertet. Die beteiligten Fachbehörden, darunter die untere Umweltschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises und die Bergbaubehörde, haben keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Im Rahmen des Bauantrags ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt, unter Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen.
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- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 11.Bauvorhaben Hauptstraße 6b hier: BelegungsvereinbarungZur Vorlage · VL-30/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-30/2024 befasst sich mit dem Abschluss einer Belegungsvereinbarung für das Bauvorhaben in der Hauptstraße 6b. Im Rahmen dieses Projekts, das auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses realisiert wird, ist die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses mit 14 Wohneinheiten vorgesehen. Ein Teil der Wohnungen soll öffentlich gefördert werden, wofür dem Ennepe-Ruhr-Kreis ein entsprechender Förderantrag für sieben Wohnungen vorliegt.
Der Eigentümer des Grundstücks hat einen Kooperationsvertrag mit einem Verein zur Realisierung und Entwicklung des Wohnprojekts geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Belegung der Wohnungen, wobei die Stadt Sprockhövel auf ihr Belegungsrecht für die geförderten Wohnungen verzichten soll. Um diesen Verzicht rechtlich abzusichern, ist der Abschluss einer Belegungsvereinbarung nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich.
Die vorgeschlagene Vereinbarung sieht vor, auf das Besetzungsrecht für sechs Wohnungen zu verzichten, während das Besetzungsrecht für eine Familienwohnung bestehen bleibt. Die Laufzeit der Vereinbarung ist auf drei Jahre befristet und beinhaltet eine Verlängerungsoption sowie ein jährliches Kündigungsrecht. Die Belegung der geförderten Wohnungen soll an den Investor delegiert werden, wobei die Voraussetzung für ein Mietverhältnis die Mitgliedschaft im Verein sowie die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins ist. Der Investor räumt dem Verein zudem ein Vorschlagsrecht für die Belegung ein. Sollte kein Interessent durch den Verein vorgeschlagen werden, übernimmt die Verwaltung die Vorschlagsfunktion für geeignete Mieter.
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- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 12.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · VL-33/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-33/2024 des Fachbereichs Bauen und Wohnen dient der Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen im Zeitraum vom 20. Oktober 2023 bis zum 6. Februar 2024. Der Inhalt der Vorlage umfasst eine detaillierte Aufstellung der seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz eingegangenen Bauanträge sowie der erteilten Baugenehmigungen. Zudem werden die eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen dokumentiert. In der Aufstellung sind gewerbliche Vorhaben jeweils mit einem „G“ am Ende der Zeile gekennzeichnet.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen über abgelehnte Bauanträge sowie abgelehnte Bauvorbescheide für den genannten Zeitraum. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen werden keine Kosten aufgeführt. In Bezug auf die Auswirkungen auf Klima und Umwelt wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Vorhaben teilweise klimaneutral und teilweise klimaneutativ einzustufen sind. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 04.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. Sitzung)
- 13.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 14.Anfragen im öffentlichen Teil