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Beschlussvorlage

Bauvorhaben Hauptstraße 6b hier: Belegungsvereinbarung

VL-30/2024 04.03.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-30/2024 befasst sich mit dem Abschluss einer Belegungsvereinbarung für das Bauvorhaben in der Hauptstraße 6b. Im Rahmen dieses Projekts, das auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses realisiert wird, ist die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses mit 14 Wohneinheiten vorgesehen. Ein Teil der Wohnungen soll öffentlich gefördert werden, wofür dem Ennepe-Ruhr-Kreis ein entsprechender Förderantrag für sieben Wohnungen vorliegt.

Der Eigentümer des Grundstücks hat einen Kooperationsvertrag mit einem Verein zur Realisierung und Entwicklung des Wohnprojekts geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Belegung der Wohnungen, wobei die Stadt Sprockhövel auf ihr Belegungsrecht für die geförderten Wohnungen verzichten soll. Um diesen Verzicht rechtlich abzusichern, ist der Abschluss einer Belegungsvereinbarung nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich.

Die vorgeschlagene Vereinbarung sieht vor, auf das Besetzungsrecht für sechs Wohnungen zu verzichten, während das Besetzungsrecht für eine Familienwohnung bestehen bleibt. Die Laufzeit der Vereinbarung ist auf drei Jahre befristet und beinhaltet eine Verlängerungsoption sowie ein jährliches Kündigungsrecht. Die Belegung der geförderten Wohnungen soll an den Investor delegiert werden, wobei die Voraussetzung für ein Mietverhältnis die Mitgliedschaft im Verein sowie die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins ist. Der Investor räumt dem Verein zudem ein Vorschlagsrecht für die Belegung ein. Sollte kein Interessent durch den Verein vorgeschlagen werden, übernimmt die Verwaltung die Vorschlagsfunktion für geeignete Mieter.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 204 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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