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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der o.g. Bebauungspläne

VL-24/2024 04.03.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-24/2024 befasst sich mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie dessen ersten Änderung. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1961 und die Änderung von 2006 basieren auf veralteten baurechtlichen Regelungen, etwa zur Dachneigung oder zur Berechnung der Vollgeschossigkeit. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuellen Festsetzungen eine zeitgemäße, flächensparende Siedlungsentwicklung sowie energieeffizientes Bauen und den Ausbau von Wohnraum erschweren. Durch die Aufhebung des Plans würde das Gebiet künftig nach den Regelungen des § 34 BauGB beurteilt, wonach sich neue Vorhaben in die Umgebung einfügen müssen.

Im Rahmen des Verfahrens fand bereits eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der Bürgerinnen und Bürger die Aufhebung aufgrund von Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen Nachverdichtung und einer Veränderung des Ortsbildes mehrheitlich ablehnten. Die Verwaltung vertritt dazu die Ansicht, dass die Aufhebung kaum Einfluss auf diese Belange habe, da keine wesentlichen Nachverdichtungspotenziale verbleiben.

Die anschließende öffentliche Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 18. Dezember 2023 bis zum 29. Januar 2024 ergab, dass von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange lediglich vier Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden. Zudem gab ein Bürger Anregungen während der Auslegungsphase ab. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung nun zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung entscheiden. Der nächste formale Schritt ist der Satzungsbeschluss durch den Rat.

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