17. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) (Änderung der Festlegungen zu Freiflächen-Solarenergieanlagen) hier: Offenlage vom 26. Januar bis 26. Februar 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-28/2024 informiert über die 17. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD), die sich auf die Festlegungen zu Freiflächen-Solaranlagen bezieht. Der Regionalrat Düsseldorf hat hierzu am 14. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Hintergrund der Änderung sind angepasste rechtliche Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit von Solaranlagen sowie die Notwendigkeit, Widersprüche zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) aufzulösen.
Bisher schloss der Regionalplan die Errichtung raumbedeutsamer Solarenergieanlagen in einer Entfernung von mehr als 150 Metern zu Bundesfernstraßen und Schienenwegen aus. Durch die Änderung soll dieser Abstand auf bis zu 500 Meter erweitert werden, sofern die Standorte mit den Schutz- und Nutzfunktionen der jeweiligen Planfestsetzungen vereinbar sind. Ziel ist es, die raumordnerischen Voraussetzungen für die bauplanerische Ausnutzbarkeit der Ausschreibungskulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu verbessern und die kommunale Planungshoheit zu stärken. Zudem sollen Erweiterungen der Flächenkulisse für Freiflächen-Solaranlagen sowie das bestehende Höchstspannungsnetz in den Plan übernommen werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadt Sprockhövel im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Die Offenlage für die Bürgerinnen und Bürger besteht vom 26. Januar bis zum 26. Februar 2024. Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken gegen die Änderungen angemeldet, da das Stadtgebiet von den Anpassungen nicht betroffen ist. Es ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 04.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
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