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Mitteilungsvorlage ZGS

Sachstand Errichtung von zwei temporären Wohnanlagen in Modulbauweise Hiddinghauser Straße

KN-21/2024 11.03.2024 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage KN-21/2024 über den aktuellen Sachstand zur Errichtung von zwei temporären Wohnanlagen in Modulbauweise in der Hiddinghauser Straße informiert. Im Januar 2024 wurde ein positiver Bauvorbescheid zu der im August 2023 eingereichten Bauvoranfrage erteilt, welcher eine grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zusage darstellt. Im weiteren Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen. Die Unterlagen für die bauordnungsrechtliche Beurteilung werden im Rahmen der Objektplanung zusammen mit dem Bauantrag vorgelegt.

Aufgrund der Ergebnisse aus den durchgeführten Baugrunduntersuchungen sind Anpassungen in der Planung erforderlich. Die Positionierung der beiden Wohnanlagen muss verändert werden, da eine Gründung an der ursprünglich vorgesehenen Stelle mit hohen Kosten verbunden wäre.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen liegt eine erste grobe Gegenüberstellung verschiedener Modulbauvarianten vor. Nach dieser Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Errichtung eines Systembaus in Holzrahmenkonstruktion wirtschaftlicher ist als der Aufbau einer Containeranlage, sofern beide Varianten einen vergleichbaren energetischen Standard aufweisen.

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