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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Jahresabschluss von 2021 und vom 01.01.2022 - 31.07.2022 der ZGS hier: Entlastung der Betriebsleitung und Entlastung des BetriebsausschussesZur Vorlage · VL-21/2024 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) mit der Nummer VL-21/2024 befasst sich mit der Entlastung der Betriebsleitung sowie des Betriebsausschusses. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss für das Jahr 2021 sowie für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2022.
Zuvor wurden die entsprechenden Entlastungen in den Sitzungen des Betriebsausschusses im November 2022 und im November 2023 vertagt. Ebenso wurden die Entlastungen des Betriebsausschusses durch den Rat für die Jahre 2021 und 2022 vertagt. Grund für diese Vertagungen war ein Prüfauftrag bezüglich der Bauzustände der Objekte KiFaz Hauptstraße, Albringhauser Straße und der Grundschule Gennebreck.
Nachdem diese Prüfung zwischenzeitlich abgeschlossen wurde und im Dezember 2023 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten wurde, sollen nun die fehlenden Entlastungsbeschlüsse nachgeholt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2021 und den Zeitraum bis zum 31. Juli 2022 entlastet. Zudem soll der Rat den Betriebsausschuss für die Jahre 2021 und 2022 entlasten. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss am 11. März 2024 und für den Rat am 21. März 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 3.Sachstand Neubau KITA HaßlinghausenZur Vorlage · KN-19/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage KN-19/2024 über den aktuellen Sachstand zum Neubau der Kita Haßlinghausen informiert. Die Grundlagenermittlung wurde im vierten Quartal 2023 abgeschlossen. Die Vorplanung liegt seit dem 19. Januar 2024 vor, wobei die Überprüfung der Unterlagen bis zum 9. Februar 2024 abgeschlossen sein soll. Aufgrund verzögerter Beauftragungen einiger Fachplanungsdisziplinen, wie der Geotechnik und der Freianlagenplanung, werden entsprechende Ergebnisse nachgereicht. Eine Verzögerung im Zeitplan von etwa anderthalb Wochen wird als unkritisch eingestuft.
Die Entwurfsplanung hat am 22. Januar 2024 begonnen und soll Ende März 2024 abgeschlossen sein. Schwerpunkte der Planung liegen auf der Tragfähigkeit des Baugrunds, der Energieeffizienz, der Anbindung der Freianlagen sowie der Gebäudeentwässerung und dem E-Mobilitätskonzept. Während verschiedene Fachplanungsleistungen bereits vergeben wurden, steht die Ausschreibung der Prüfstatik noch aus.
Die Abbrucharbeiten der Bestandsgebäude auf dem Baufeld haben im Februar begonnen. Der ursprüngliche Termin für die Fertigstellung zum 31. Dezember 2025 ist laut dem Plan des Objektplaners gefährdet, da dieser eine Übergabe für Mitte 2026 vorsieht. Die Verwaltung hält jedoch an der Zielsetzung Ende 2025 fest, weist jedoch darauf hin, dass der Zeitplan keine Puffer für unvorhergesehene Unterbrechungen enthält.
Die aktuelle Kostenschätzung für die Kostengruppen 300 bis 700 beläuft sich auf 7,15 Millionen Euro brutto und liegt damit 150.000 Euro über dem Budget. Zur Kostensenkung werden Optimierungen bei der Baukonstruktion sowie bei den technischen Anlagen angestrebt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 4.Sachstand Neubauten MerklinghausenZur Vorlage · KN-20/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage KN-20/2024 über den aktuellen Sachstand der Neubauten in Merklinghausen informiert.
Bei Gebäude 1 wurden nach dem Bodenaustausch Ende November 2023 die Arbeiten an der Bodenplatte im Dezember abgeschlossen. In der zweiten Dezemberhälfte erfolgte die Montage der ersten Fertigteilelemente. Nach einer wetterbedingten Unterbrechung über die Weihnachtsfeiertage wurde Mitte Januar das zweite Obergeschoss sowie das Dach aufgestellt. Parallel dazu wurden die Rohinstallationen für Heizung, Sanitär und Elektro im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss durchgeführt. Die Arbeiten an der Fußbodenheizung wurden Ende Januar so weit abgeschlossen, dass Anfang Februar mit dem Estrichbeginn gearbeitet werden konnte. Für das Ende Februar sind Malerarbeiten sowie die Verlegung von Bodenbelägen und Badezimmerwandbekleidungen vorgesehen. Im Anschluss sollen die Treppentürme und Laubengänge fertiggestellt werden, wobei die Nutzungsfreigabe für Gebäude 1 für das erste Quartal 2024 geplant ist.
Für das zweite Gebäude ist die Nutzungsfreigabe für das Ende des zweiten Quartals 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung der Außenbereiche ist für das Ende des Jahres 2024 angesetzt. Die Modellierung des Außenbereichs kann erst nach der Freigabe des zweiten Gebäudes abgeschlossen werden.
Hinsichtlich der Finanzierung wurde der zweite Teil der Kreditmittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro Anfang 2024 abgerufen. Nach aktueller Kostenprognose sind die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel ausreichend.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 5.Sachstand Errichtung von zwei temporären Wohnanlagen in Modulbauweise Hiddinghauser StraßeZur Vorlage · KN-21/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage KN-21/2024 über den aktuellen Sachstand zur Errichtung von zwei temporären Wohnanlagen in Modulbauweise in der Hiddinghauser Straße informiert. Im Januar 2024 wurde ein positiver Bauvorbescheid zu der im August 2023 eingereichten Bauvoranfrage erteilt, welcher eine grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zusage darstellt. Im weiteren Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen. Die Unterlagen für die bauordnungsrechtliche Beurteilung werden im Rahmen der Objektplanung zusammen mit dem Bauantrag vorgelegt.
Aufgrund der Ergebnisse aus den durchgeführten Baugrunduntersuchungen sind Anpassungen in der Planung erforderlich. Die Positionierung der beiden Wohnanlagen muss verändert werden, da eine Gründung an der ursprünglich vorgesehenen Stelle mit hohen Kosten verbunden wäre.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen liegt eine erste grobe Gegenüberstellung verschiedener Modulbauvarianten vor. Nach dieser Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Errichtung eines Systembaus in Holzrahmenkonstruktion wirtschaftlicher ist als der Aufbau einer Containeranlage, sofern beide Varianten einen vergleichbaren energetischen Standard aufweisen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 6.Sachstand Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung ab 2026Zur Vorlage · KN-22/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-22/2024 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung ab dem Jahr 2026. Die Maßnahmen basieren auf einem Ratsbeschluss vom 23. November 2023 und betreffen verschiedene Grundschulen.
An der GGS Haßlinghausen ist die Erweiterung der Küche und des Speiseraums geplant. Ein Küchenplanungsbüro wurde bereits beauftragt, wobei die baulichen Arbeiten, einschließlich Elektro- und Malerarbeiten, für die kommenden Sommerferien vorgesehen sind. Hierfür ist ein Nutzungsänderungsantrag erforderlich. Die Verlegung der 8-1 Betreuung in das Jugendzentrum ist ebenfalls geplant; erste Gespräche mit dem Personal des Jugendzentrums haben stattgefunden. Die geplante Teilung des Medienraums kann aufgrund eines im Raum befindlichen Serverschranks nicht umgesetzt werden.
An der GGS Gennebreck wird die Renovierung des Kunstraums in diesem Jahr abgeschlossen. Nach der Genehmigung eines Nutzungsänderungsantrags sollen die Kellerflächen als Betreuungsraum und Betreuungsbüro genutzt werden. Die Anschaffung von höhenverstellbaren Tischen und Stühlen ist für dieses Jahr vorgesehen, während die Anschaffung von flexiblem Mobiliar an die Genehmigung des Antrags gekoppelt ist.
An der GGS Börgersbruch wurde eine positive Bauvoranfrage für einen Systembau auf dem Parkplatz der MAS erwirkt. Aktuell laufen Vermessungsarbeiten sowie Baugrunduntersuchungen, und die Ausschreibung für einen Objektplaner wird vorbereitet. Aufgrund steigender Zügigkeit werden Container als Zwischenlösung geprüft. An der GGS Hobeuken werden derzeit Unterlagen für eine Bauvoranfrage zusammengestellt, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines autarken Gebäudes zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 7.Sachstand "Dauerhafter Standort mit guter Umgebung für das KiFaZ Miteinander sicherstellen"Zur Vorlage · KN-23/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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Die Mitteilungsvorlage KN-23/2024 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung informiert über den aktuellen Sachstand zur Sicherstellung eines dauerhaften Standorts für das KiFaZ Miteinander. Auf Grundlage eines Beschlusses des Betriebsausschusses vom Dezember 2023 ist der Standort im Bürgerhaus an der Hauptstraße 6 dauerhaft beibehalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zu planen und ein Konzept für den Außenbereich sowie die angrenzenden Areale zu erstellen. Dabei sollen auch die Interaktion mit dem Busbahnhof sowie eine mögliche veränderte Nutzung des alten Geländes der Kindertagesstätte berücksichtigt werden.
Aktuell laufen erste baurechtliche Abstimmungen zur Einbindung des zweiten Obergeschosses in den Kita-Betrieb. Bis zur Umsetzung der finalen Maßnahmen sind Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit zum Bestandsaußengelände durch Einzäunung sowie eine Verbreiterung der Rampe vorgesehen. Zudem soll die Nutzung des Bewegungsraums im Anbau des alten Standorts ermöglicht werden, wofür eine Luftraumanalyse beauftragt wurde. Die Vergaben für diese Maßnahmen sind vorbereitet; die finale Beauftragung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der Luftraumanalyse. Die Konzeptionierung der Außenflächen erfolgt nach der Entwicklung der aktuellen Situation der Kindergartenplätze, während konkrete Baumaßnahmen erst nach Vorliegen der Betriebserlaubnis durch den LWL und der Bekanntgabe der Kosten umgesetzt werden.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 8.Mitteilung zur Personalsituation Freibad 2024Zur Vorlage · KN-16/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung informiert über die aktuelle Personalsituation im Freibad für die kommende Saison 2024. Derzeit ist lediglich eine der drei vorgesehenen Stellen für das Freibadpersonal besetzt. Aufgrund des Fachkräftemangels besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die beiden vakanten Positionen als Fachangestellte für Bäderbetriebe bis zum Saisonbeginn nicht nachbesetzt werden können.
Um den Badebetrieb unter diesen Bedingungen sicherzustellen, wurde ein Personalnotkonzept erstellt. Für die erste vakante Stelle ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters vorgesehen. Die Aufgaben der zweiten vakanten Stelle sollen auf verschiedene Akteure verteilt werden. Dies umfasst die Betreuung der technischen Anlagen und die Sicherstellung der Wasserqualität durch technisches Personal sowie eine verstärkte Schulung von Rettungsschwimmern. Zur Deckung des Aufsichtspflicht-Bedarfs werden Kooperationen mit ortsansässigen Vereinen, Sporthochschulen und der Flüchtlingshilfe angestrebt. Seitens der Vereine und der Flüchtlingshilfe wurde bereits Unterstützung in Form von Stundenkontingenten signalisiert.
Trotz dieser Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage für einen vollständig unterbrechungsfreien Regelbetrieb gegeben werden, da die Planung von Stundenkontingenten durch Studierende oder Abiturienten erst gegen Ende des ersten Quartals verlässlich möglich ist. Sollten die personellen Engriefe bei den Fachangestellten anhalten, kann es zu reduzierten Öffnungszeiten kommen. Die Gefahr kurzfristiger Schließungen wird im Vergleich zur Vorsaison als geringer eingestuft. Die Personalkosten für das Freibad sind im Wirtschaftsplan 2024 mit 217.000 Euro veranschlagt.
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- 20.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (13. Sitzung)
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 9.Jahresbericht Freibad 2022 und Entwurf 2023Zur Vorlage · KN-37/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudewirtschaft (ZGS) hat im Rahmen der Vorlage KN-37/2024 den Jahresbericht für das Freibad für das Jahr 2022 sowie einen Entwurf für das Jahr 202einander vorgelegt. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Freibad als gesonderter Betriebszweig innerhalb der ZGS geführt, um die Kostentransparenz zu erhöhen.
Die Kostenstruktur des Freibades umfasst direkte Aufwendungen für Unterhaltung, Nebenkosten, Reinigung sowie Personal, ergänzt durch anteilige Verwaltungskosten, Abschreibungen und Zinsbelastungen. Die Erlöse setzen sich aus Eintrittsgeldern sowie einer Kostenmiete der Kernverwaltung zusammen. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten besteht eine zeitliche Verzögerung von zwei Jahren zwischen dem tatsächlichen Aufwand und der Abrechnung.
Für das Jahr 2023 verzeichnet die ZGS im Bereich Freibad einen kalkulatorischen Gewinn von 36.259,46 €, nachdem im Jahr 2022 ein Verlust von 39.619,16 € ausgewiesen wurde. Für den Konzern Stadt Sprockhövel ergibt sich nach Herausrechnung interner Verrechnungen für das Jahr 2023 ein geschätzter Verlust von 391.943,06 €, verglichen mit einem Verlust von 395.861,53 € im Jahr 2022.
Im Jahr 2023 wurden im Vermögensplan keine direkten Maßnahmen für das Freibad umgesetzt, lediglich die Elektrik des Kiosks wurde für 9.804,55 € erneuert. Der Betrieb im Jahr 2023 war durch personelle und krankheitsbedingte Einschränkungen der Öffnungszeiten geprägt. Da die Abrechnung der Wärmelieferung für 2023 noch aussteht, basieren bestimmte Werte auf Schätzungen.
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- 20.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (13. Sitzung)
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 10.Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion in Bezug auf das Feuerwehrgerätehaus ObersprockhövelZur Vorlage · AT-3/2024 · Antrag der CDU-Fraktion
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-3/2024 der CDU-Fraktion wird der Betriebsausschuss aufgefordert, die Zentrale Gebäudebewirtschaftung damit zu beauftragen, die Planungen für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Flurstück 153 im Flur 11 der Gemarkung Obersprockhövel wieder aufzunehmen. Zudem soll eine entsprechende Bauvoranfrage für dieses Grundstück eingereicht werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 29. Februar 2024. In diesen Sitzungen wurde dargelegt, dass für den Ersatzneubau des Gerätehauses der Löschgruppe Obersprockhövel bislang keine optimale Standortlösung gefunden werden konnte. Die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel hat in diesem Zusammenhang den ursprünglich vorgesehenen Standort auf dem genannten Flurstück als ideal bewertet.
Ein wesentlicher Aspekt des Antrags ist die aktuelle rechtliche Situation durch den Regionalplan Ruhr. Da die betreffende Fläche im nun rechtskräftigen Regionalplan nicht als gewerbliche Baufläche ausgewiesen wurde, ist eine Nutzung für Zwecke des Brandschutzes wieder möglich. Der Antrag verweist zudem auf die Dringlichkeit des Vorhabens, die sich aus den Anforderungen der Feuerwehrleitung sowie der erst am 28. Februar 2024 rechtskräftig gewordenen Planung ergibt.
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- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 11.1Entwässerung GS Gennebreck
- 11.2Containeranlagen Börgersbruch
- 11.3PV-Anlagen
- 12.Anfragen im öffentlichen Teil