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Beschlussvorlage ZGS

Jahresabschluss von 2021 und vom 01.01.2022 - 31.07.2022 der ZGS hier: Entlastung der Betriebsleitung und Entlastung des Betriebsausschusses

VL-21/2024 21.03.2024 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) mit der Nummer VL-21/2024 befasst sich mit der Entlastung der Betriebsleitung sowie des Betriebsausschusses. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss für das Jahr 2021 sowie für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2022.

Zuvor wurden die entsprechenden Entlastungen in den Sitzungen des Betriebsausschusses im November 2022 und im November 2023 vertagt. Ebenso wurden die Entlastungen des Betriebsausschusses durch den Rat für die Jahre 2021 und 2022 vertagt. Grund für diese Vertagungen war ein Prüfauftrag bezüglich der Bauzustände der Objekte KiFaz Hauptstraße, Albringhauser Straße und der Grundschule Gennebreck.

Nachdem diese Prüfung zwischenzeitlich abgeschlossen wurde und im Dezember 2023 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten wurde, sollen nun die fehlenden Entlastungsbeschlüsse nachgeholt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2021 und den Zeitraum bis zum 31. Juli 2022 entlastet. Zudem soll der Rat den Betriebsausschuss für die Jahre 2021 und 2022 entlasten. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss am 11. März 2024 und für den Rat am 21. März 2024 vorgesehen.

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Beratungsfolge