Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: 1. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß §4a Abs. 3 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-52/2024 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme des Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.
Der Planungsstand sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Die Planung wurde im Verlauf des Verfahrens angepasst, unter anderem aufgrund von Anpassungen in der Entwässerungsplanung sowie nach Vorgaben des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, der eine Reduzierung des Anteils an Doppelhäusern und die Förderung von barrierefreiem Wohnen anstrebte. Zudem wurde die Zielsetzung dahingehend ergänzt, bei Neubauten eine hohe Energieeffizienz und den Einsatz regenerativer Energieträger vorzusehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Sicherung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan von 1998 noch als Friedhof ausgewiesen. Da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofs kein Bedarf besteht, wird im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes die Zweckbestimmung von „Friedhof“ auf „Parkanlage“ geändert.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Anregungen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgerinnen und Bürgern und einem Investor berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Ergebnis der erneuten Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ einschließlich Begründung und Umweltbericht als Satzung zu beschließen.
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