Bestellung der stellvertretenden Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat mit der Vorlage VL-79/2024 einen Beschlussvorschlag zur Neuregelung der stellvertretenden Schriftführung für den Betriebsausschuss vorgelegt. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen innerhalb der Zentralen Gebäudebewirtschaftung, die eine Anpassung der bisherigen Regelungen erforderlich machen.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, eine Person zur stellvertretenden Schriftführerin für den Betriebsausschuss zu bestellen. Mit der Verabschiedung des Vorschlags im Betriebsausschuss zum Termin am 17. Juni 2024 wird die personelle Besetzung für diese Funktion festgelegt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Neuregelung keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine Auswirkungen auf Klima oder Umwelt zu verzeichnen sind.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024kein Ergebnis hinterlegt