Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-110/2024 des Sachgebiets Kämmerei informiert über den Entwurf des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2023. Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW wurde der Entwurf durch die Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.
Der Vorgang folgt dem Verfahren, dass die Bürgermeisterin den bestätigten Entwurf innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung vorlegt. In diesem Zusammenhang wird auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2015 verwiesen, wonach die Zuleitung der Jahresabschlussentwürfe an den Rat auf schriftlichem Wege erfolgt. Diese Regelung dient der Beschleunigung der Verfahrensbearbeitung, da dadurch nicht auf die nächste reguläre Ratssitzung gewartet werden muss.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Rat im Bereich der Jahresabschlüsse einen pauschalen Überweisungsbeschluss an die Rechnungsprüfung vornimmt. Die Zuleitung des konkreten Entwurfs an den Rat steht zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in dem Dokument nicht aufgeführt. Der Entwurf ist für die Sitzung des Rates am 20. Juni 2024 als Information vorgesehen.
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