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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Neu- und Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · VL-81/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-81/2024 des Sachgebiets Organisation sieht die Neu- und Umbesetzung verschiedener Ausschüsse im Rat der Stadt Sprockhövel vor. Die Änderungen ergeben sich aus verschiedenen Anträgen und personellen Veränderungen in den beteiligten Institutionen und Fraktionen.
Im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird eine Änderung bei den beratenden Mitgliedern beantragt. Aufgrund des Eintritts der Rektorin der Gemeinschaftsgrundschule Bördersbruch in den Ruhestand zum Schuljahr 2024/202
Sowie ein weiterer Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Bredenscheid-Sprockhövel sieht eine Neubesetzung eines beratenden Mitglieds im selben Ausschuss vor.
Für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurden personelle Veränderungen bei den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern beantragt, die von der SPD-Fraktion eingereicht wurden. Hierbei wird ein Mitglied als ordentliches Mitglied und ein anderes als stellvertretendes Mitglied neu besetzt.
Zudem wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus beantragt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Umbesetzungen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen. Der Rat der Stadt Sprockhövel soll die Änderungen im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2024 beschließend festlegen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 4.1Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2024Zur Vorlage · KN-94/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-94/2024 des Geschäftsbereichs I enthält den Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024. Nach der aktuellen Auswertung zum Ende des ersten Quartals wird davon ausgegangen, dass der Gesamtansatz für das laufende Jahr ausreichend sein könnte. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass zusätzliche Personal- und Stellenanforderungen aus verschiedenen Bereichen vorliegen, deren Detailprüfungen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen waren. Eine erste Vorprüfung der Anforderungen ergab Anzeichen für deren Begründetheit, weshalb vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse des Rates mit weiteren kostenerhöhenden Veränderungen im Personalbereich zu rechnen ist.
Der Bericht thematisiert zudem die Herausforderungen durch Fachkräftemangel und den demografischen Wandel. Um Aufgaben in den Bereichen Personalentwicklung, Personalakquise, Personalmarketing, Personalbemessung sowie betriebliches Gesundheitsmanagement künftig verstetigt bearbeiten zu können, ist die Schaffung einer eigenständigen Stelle im Fachbereich I.1 Personal/Organisation beabsichtigt. Die Besetzung soll durch Umstrukturierungen und die Nutzung freiwerdender Stellenanteile innerhalb des Stellenplans 2024 erfolgen, sodass keine unmittelbaren Budgetüberschreitungen entstehen.
Für die Jahre 2025 und 2026 wird aufgrund zusätzlicher Stellenerfordernisse und anstehender Tarifsteigerungen mit einer Erhöhung der Personalkosten um mindestens 1,2 Millionen Euro gerechnet. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 4.2Ergebnis der Personalbemessung im Fachgebiet II.2 "Soziales und Integration"Zur Vorlage · VL-87/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-87/2024 befasst sich mit den Ergebnissen einer Personalbemessung im Fachgebiet Soziales und Integration. Im Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses wurde eine Analyse der Personalbedarfe für die Bereiche Verwaltung, Hausmeisterdienste sowie Integration und Sozialarbeit durchgeführt. Um Kosten und Zeitaufwand für externe Beratungsunternehmen zu vermeiden, wurde die Untersuchung durch die zuständigen Fachbereiche für Personal, Organisation sowie Soziales und Integration intern auf Basis historischer Daten und aktueller Fallzahlen erstellt.
Die Analyse zeigt einen Anstieg der Fallzahlen in der Sachbearbeitung von 446 Fällen im Januar 2020 auf 804 Fälle im März 2024. Daraus ergibt sich die Empfehlung, im Stellenplan 2024 eine befristete Planstelle für den Bereich der Flüchtlingshausmeisterdienste sowie eine unbefristete Planstelle für die Sozialarbeit einzurichten. Für den Stellenplan 2025 wird zudem die Schaffung von 1,5 unbefristeten Planstellen in der Leistungssachbearbeitung vorgeschlagen.
Im Bereich der Hausmeisterdienste wird auf die steigende Anzahl untergebrachter Personen und die Betreuung neuer Standorte hingewiesen, was die zusätzliche befristete Stelle bis Ende 2026 begründet. Die zusätzlichen jährlichen Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen im Jahr 2024 können je nach Eingruppierung zwischen 115.000 EUR und 155.000 EUR liegen. Eine vollständige Deckung der Kosten aus dem bestehenden Personalkostenansatz für 2024 kann nicht zugesichert werden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (13. Sitzung)
- 4.3Mitteilung über Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Jahr 2023Zur Vorlage · KN-68/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-68/2024 informiert die Verwaltung über die verschiedenen Mitgliedschaften und Funktionen, welche die Bürgermeisterin im Laufe des Jahres 2023 ausgeübt hat. Die Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel.
Die entsprechenden Gremien sind für die Kenntnisnahme der Informationen vorgesehen, wobei die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für den 13. Juni 2024 und im Rat für den 20. Juni 2024 angesetzt wurde. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt zu verzeichnen. Eine detaillierte Übersicht der im Jahr 2023 ausgeübten Funktionen und Mitgliedschaften ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Organisation.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 4.4Bewerbung "Prozesskette Nachhaltigkeit NRW" Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie für SprockhövelZur Vorlage · VL-75/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-75/2024 sieht vor, dass die Verwaltung von Sprockhövel eine Bewerbung für die zweite Laufzeit des Projekts „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“ einreicht. Das Projekt, das vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW gefördert wird, umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2026. Ziel der Bewerbung ist die Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt.
Die Strategieentwicklung soll durch einen partizipativen Prozess erfolgen, der Akteure aus der Politik, der Verwaltung, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft einbezieht. Im Rahmen des Projekts, das von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW durchgeführt wird, können Kommunen Beratung und Begleitung für die Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie, eines Nachhaltigkeitsberichts sowie eines Nachhaltigkeitshaushalts erhalten.
Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Bewerbung einzureichen und im Falle einer erfolgreichen Teilnahme ein fachbereichsübergreifendes Kernteam zur Prozessbegleitung innerhalb der Verwaltung zu bilden. Die Vorlage verweist auf die bereits bestehende Verpflichtung der Stadt zur Agenda 2030. Durch die Teilnahme an dem kostenfreien Projekt sollen bestehende Konzepte zur nachhaltigen Entwicklung sichtbar gemacht und die Stadt strategisch weiter aufgestellt werden. Es entstehen durch die Bewerbung keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 5.Haushalt und Finanzen
- 5.1Quartalsbericht für das I. Quartal 2024Zur Vorlage · KN-99/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-99/2024 legt die Verwaltung den Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2024 vor. Das Dokument dient der Information über die finanzielle Lage und die wirtschaftliche Entwicklung im betreffenden Zeitraum.
Die Vorlage ist für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Berichterstattung für die Sitzung am 13. Juni 2024 als Tagesordnungspunkt 4 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Im Rat wird das Dokument im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 ebenfalls zur Kenntnisnahme behandelt.
Die Federführung für diese Mitteilung liegt beim Sachgebiet Kämmerei. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt hervor. Der Bericht umfasst als Anlage die detaillierten Ausführungen zum ersten Quartal 2024.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 5.2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · KN-100/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-100/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit dem Bericht über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Das Dokument dient der Information über den aktuellen Stand der Haushaltsführung.
Die Vorlage ist für die Beratung in zwei Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Berichterstattung als Tagesordnungspunkt 4.1 für die Sitzung am 13. Juni 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Im Rat wird das Thema im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 ebenfalls zur Kenntnisnahme behandelt.
Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt hervor. Als Grundlage für die Information dient eine beigefügte Excel-Datei, welche die Details zur haushaltswirtschaftlichen Lage enthält. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 5.3Zustimmung zu einer überplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · VL-82/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-82/2024 des Sachgebiets Kämmerei sieht die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 75.000,00 Euro vor. Diese Mittel sind für die Deckung der Kaufnebenkosten, bestehend aus der Grunderwerbsteuer und den Notarkosten, im Rahmen eines Grundstückskaufs vorgesehen.
Nach Angaben der Verwaltung erfolgte die Haushaltsplanung für das betreffende Grundstück im Jahr 2023 lediglich auf einer überschlägigen Basis, da die Wertermittlung durch den Gutachterausschuss des Enneberger Landes kreises sowie die abschließenden Vertragsverhandlungen zum damaligen Zeitpunkt noch ausstanden. Nach dem Abschluss der Verhandlungen wurde ein Kaufpreis von 750.000,00 Euro vereinbart. Da der bestehende Haushaltsansatz für das Jahr 2024 die anfallenden Nebenkosten nicht vollständig abdeckt, ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, um den Erwerb des Grundstücks abzuschließen.
Die finanzielle Mehrauszahlung wird durch Minderauszahlungen innerhalb der Planungsstelle 12.02.01/0446.785210 (ZOB) kompensiert, sodass keine zusätzliche Belastung des Gesamthaushalts entsteht. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 13. Juni 2024 vorberatend behandelt und dem Rat am 20. Juni 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 5.4Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · KN-108/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-108/2024 des Sachgebiets Kämmerei informiert über die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Grundlage der Haushaltsführung ist der Grundsatz der Jährlichkeit, wonach veranschlagte Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen mit Ende des Haushaltsjahres entfallen. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Mittel in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies bis zum 31. Dezember schriftlich beim Kämmerer beantragt und begründet wird. Die Entscheidung über die Höhe und Bildung dieser Übertragungen obliegt dem Kämmerer oder im Falle seiner Verhinderung dem Bürgermeister.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 werden Ermächtigungsübertragungen ausschließlich im Bereich des Finanzplanes vorgenommen. Die vorliegende Information legt die Veränderungen der Planpositionen für das Haushaltsjahr 2024 dar. Hierbei erhöht sich der Wert für Auszahlungen zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 797.500,00 EUR auf 851.895,34 EUR. Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen steigt der Betrag von 5.821.000,00 EUR auf 8.160.511,98 EUR. Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen verändern sich von 2.618.590,00 EUR auf 2.709.737,19 EUR, während die sonstigen Investitionsauszahlungen unverändert bei 198.500,00 EUR bleiben. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit weist somit eine Veränderung von -3.098.100,00 EUR auf -5.583.154,51 EUR auf. Die Auswirkungen auf den Finanzplan des Folgejahres sind durch diese Verschiebungen gegeben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 5.5Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2023Zur Vorlage · KN-110/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-110/2024 des Sachgebiets Kämmerei informiert über den Entwurf des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2023. Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW wurde der Entwurf durch die Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.
Der Vorgang folgt dem Verfahren, dass die Bürgermeisterin den bestätigten Entwurf innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung vorlegt. In diesem Zusammenhang wird auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2015 verwiesen, wonach die Zuleitung der Jahresabschlussentwürfe an den Rat auf schriftlichem Wege erfolgt. Diese Regelung dient der Beschleunigung der Verfahrensbearbeitung, da dadurch nicht auf die nächste reguläre Ratssitzung gewartet werden muss.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Rat im Bereich der Jahresabschlüsse einen pauschalen Überweisungsbeschluss an die Rechnungsprüfung vornimmt. Die Zuleitung des konkreten Entwurfs an den Rat steht zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in dem Dokument nicht aufgeführt. Der Entwurf ist für die Sitzung des Rates am 20. Juni 2024 als Information vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 6.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 6.1Integriertes Mobilitätskonzept für die Stadt Sprockhövel hier: Beschluss des KonzeptesZur Vorlage · VL-67/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-67/2024 sieht die Verabschiedung des Integrierten Mobilitätskonzeptes für die Stadt Sprockhövel vor. Das Konzept dient als strategische Grundlage und Leitlinie für die kommunale Mobilitätsplanung der kommenden zehn bis fünfzehn Jahre. Es betrachtet verschiedene Verkehrsmittel als ein vernetztes System und legt den Fokus auf die Alltagsmobilität sowie die Förderung nachhaltiger Angebote.
Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte durch zwei beauftragte Planungsbüros auf Basis von Landesfördermitteln in Höhe von 27.400 Euro, die von der Bezirksregierung Arnsberg bewilligt wurden. Der Prozess umfasste Bestandsanalysen, Fußverkehrs-Checks in den Ortskernen Niedersprockhövel und Haßlinghausen sowie verschiedene Beteiligungsformate, darunter eine Online-Beteiligung und Workshops mit der Zivilgesellschaft.
Das Konzept umfasst Leitziele zur Verkehrsberuhigung, zum Ausbau des Radverkehrsnetzes, zur Barrierefreiheit sowie zur stadtverträglichen Gestaltung des Kfz- und Wirtschaftsverkehrs. Als Handlungsfelder wurden unter anderem eine Fahrradstrategie, die Förderung des ÖPNV und ein kommunales Mobilitätsmanagement definiert. Die im Konzept enthaltenen Maßnahmenvorschläge sind als Orientierungshilfe zu verstehen; eine detaillierte Prüfung der technischen Umsetzbarkeit und der finanziellen Erfordernisse erfolgt nach dem Beschluss durch die Verwaltung. Ein Fokus der weiteren Planung liegt dabei auf der Identifizierung kurzfristig realisierbarer Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 16.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (12. Sitzung)
- 6.2Aufstellung LärmaktionsplanZur Vorlage · VL-91/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung erarbeitet derzeit gemeinsam mit einem Ingenieurbüro einen Lärmaktionsplan für die Stadt Sprockhövel. Grundlage der Planung ist die Lärmkartierung der vierten Runde des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Laut dieser Kartierung ist das Stadtgebiet lediglich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen betroffen, darunter verschiedene Landesstraßen sowie die Bundesautobahnen A1, A43 und A46.
Im Rahmen eines zweistufigen Beteiligungsverfahrens wurden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen. Eine Online-Beteiligung im April ergab 144 auswertbare Einträge, die sich zum Großteil auf Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelastung unter drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr bezogen. Zudem fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der Themen wie Motorradlärm sowie Wünsche nach Geschwindigkeitskontrollen und Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Sprache kamen. Eine zweite Online-Beteiligung zum Entwurf des Plans lieferte neun Stellungnahmen.
Parallel dazu wurden Träger öffentlicher Belange beteiligt, wobei acht von 28 Beteiligten Stellungnahmen abgaben. Seitens der Fachbehörden bestehen Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere bei Geschwindigkeitsreduzierungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen im Einzelfall rechtlich geprüft und berechnet werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde bereits im zuständigen Ausschuss beraten, welcher dem Rat die Beschlussfassung empfiehlt. Der Rat soll den Plan in der Sitzung am 20. Juni 2024 beschließen.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 6.3Regionalplan Ruhr hier: Inkrafttreten des RP RuhrZur Vorlage · KN-78/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-78/2024 informiert die Verwaltung über das Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr. Der Plan wurde mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2024 rechtskräftig und löst die bisherigen Regionalpläne der Regierungsbezirke sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion 2030 ab. Der Regionalplan legt regionale Ziele der Raumordnung fest, die in kommunalen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen sind, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB).
Im Rahmen der mehrjährigen Beteiligungsverfahren hat die Verwaltung Stellungnahmen zu den Flächenbedarfen abgegeben, denen jedoch überwiegend nicht stattgegeben wurde. Während bei den Wohnbauflächen rechnerisch eine Überdeckung von 19,7 ha besteht, weist die Verwaltung darauf hin, dass viele dieser Flächen aufgrund der Eigentumsverhältnisse derzeit nicht verfügbar sind und die Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt weiterhin hoch bleibt. Bei den Gewerbeflächen ergibt sich eine rechnerische Überdeckung von 8,2 ha. Die Verwaltung merkt an, dass Teile der Reserven aufgrund fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümer schwer nutzbar sind und für die Wirtschaftsförderung zusätzliche Flächen notwendig wären. Anregungen zur Ausweisung größerer Gewerbeflächen im Bereich Alt Bossel wurden im aktuellen Planentwurf nicht berücksichtigt. Eine erste Änderung des Regionalplans zur Festlegung von Flächen für den Ausbau der Windenergie ist bereits beabsichtigt.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 6.4Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der o.g. Bebauungspläne 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zur Aufhebung der o.g. BebauungspläneZur Vorlage · VL-71/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-71/2024 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes vor. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde im Jahr 1961 rechtskräftig, die erste Änderung folgte im Jahr 2006.
Nach Angaben der Verwaltung basieren die Festsetzungen des Plans auf der Baupolizeiverordnung und entsprechen nicht mehr aktuellen technischen Standards. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Dachneigung, zu Dachaufbauten sowie zur Bebaubarkeit durch die Grundflächenzahl und die Vollgeschossigkeitsberechnung. Die Aufhebung soll dazu führen, dass zukünftige Bauvorhaben nach den Regelungen des § 34 BauGB beurteilt werden, wodurch Anpassungen an moderne Anforderungen, wie etwa den Dachgeschossausbau zur Wohnraumschaffung oder energieeffizientes Bauen, ermöglicht werden sollen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2022 äußerten Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nachverdichtung und des Erhalts des Ortsbildes. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Aufhebung keine wesentlichen gestalterischen Festsetzungen enthält und keine erheblichen Nachverdichtungspotenziale verbleiben. Während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum von Dezember 2023 bis Januar 2024 gingen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden überwiegend keine oder nur wenige Anregungen ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Bebauungspläne einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 6.51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · VL-70/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-70/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt behandelt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Niedersprockhövel. Der etwa 5,5 Hektar große Geltungsbereich umfasst Teile der Gemarkung Niedersprockhövel und erstreckt sich über die Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie angrenzende Bereiche der Garten- und Friedrichstraße. Das Gebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen, das durch Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnnutzung geprägt ist.
Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig zu sichern und einer zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken entgegenzuwirken. Die Planung sieht vor, eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf einer Tiefe von 10 Metern entlang der Straßenfront auszuschließen, während im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eine Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden, um eine einheitliche Höhenentwicklung zu gewährleisten. Bestehende Ausschlüsse störender Nutzungen, wie etwa Tankstellen oder Vergnügungsstätten, werden beibehalten.
Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs, bei der keine Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern eingingen, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Rat, die Änderung einschließlich der Begründung zu beschließen. Der Rat soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung verabschieden.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 6.6Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGBZur Vorlage · VL-72/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-72/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ um ein Jahr vor. Die Veränderungssperre wurde ursprünglich im April 2021 zur Sicherung einer gemischten Nutzung aus Wohnen und Gewerbe beschlossen und bereits im Jahr 2023 einmalig verlängert.
Als Gründe für die beantragte weitere Verlängerung führt die Verwaltung die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie an, die zu personellen Engpässen und erschwerten Beteiligungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung geführt haben. Zudem wird die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Planentwurfes angeführt. Im Rahmen einer Prüfung der planerischen Integration eines Vorhabens nach einer Eingabe aus dem Jahr 2023 wurden Gespräche mit einer Vorhabenträgerin geführt. Die Verwaltung prüfte daraufhin eine Bauvoranfrage und kam zu dem Ergebnis, dass eine Beschränkung der Wohnnutzung auf das Erdgeschoss für ein bestimmtes Grundstück mit dem angestrebten Mischgebietscharakter vereinbar ist. Die daraus resultierende Überarbeitung des Entwurfs und die anschließende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben den Prozess zeitlich verzögert.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre umfasst das Gebiet am nordöstlichen Rand von Niedersprockhövel. Während der Sperre dürfen keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Ausnahmen können durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 6.7Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-64/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-64/2024 des Sachgebiets Tiefbau befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist die Überarbeitung der Mustersatzung für die Straßenreinigung durch die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes.
Auf Basis dieser angepassten Mustersatzung hat die Verwaltung einen Entwurf für eine neue Straßenreinigungssatzung erstellt. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs orientierte sich die Stadt maßgeblich an der neuen Vorlage des Städte- und Gemeindebundes NRW. Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist ein überarbeitetes und ergänztes Straßenverzeichnis, in das zudem die Änderungen aus den bisherigen Nachtragssatzungen eingearbeitet wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung dem Rat der Stadt Sprockhövel die Verabschiedung der neuen Satzung empfiehlt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung sollen die bisherige Satzung vom 19.12.2008 sowie die Nachträge aus den Jahren 2010, 2011, 2014 und 2017 aufgehoben werden. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 16.05.2024 vorgesehen, während die abschließende Entscheidung im Rat für den 20.06.2024 terminiert ist.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 16.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (12. Sitzung)
- 6.8Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 11 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 "Eickerstraße"Zur Vorlage · VL-93/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-93/2024 des Sachgebiets Tiefbau sieht den Abschluss eines Erschließungsvertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 88 „Eickerstraße“ vor. Die Eigentümerin des Grundstücks hat den Abschluss eines solchen Vertrages beantragt. Der Rat wird beauftragt, die Verwaltung mit dem Erschließungsträger auf Basis der festgelegten Eckpunkte in Verhandlungen zu setzen.
Der Vertrag soll wesentliche bauliche Maßnahmen und deren Kostenübernahme durch den Erschließungsträger regeln. Dazu gehören der Bau einer inneren Erschließungsstraße als Mischverkehrsfläche, die Errichtung von zwei öffentlichen Parkplätzen sowie die Herstellung mehrerer Fußwege. Ein privater Fußweg zwischen dem Wendehammer und der Eickerstraße soll zudem als Notwasserweg dienen und mit entsprechenden Rechten für die Stadt, die Versorger und Anlieger belastet werden. Des Weiteren sind die Erstellung einer Entwässerungsanlage, die Installation einer LED-Straßenbeleuchtung sowie die Planung der Verkehrs- und Entwässerung durch Fachbüros vorgesehen. Auch die Kosten für eine bodenkundliche Baubegleitung sollen übernommen werden.
Ein weiterer Bestandteil sind die Herstellung von Ausgleichsflächen südlich der Eickerstraße, die als Grünanlage und Retentionsfläche dienen sollen. Die Stadt beteiligt sich an den hierfür anfallenden Mehrkosten in Form eines Baukostenzuschusses, der nach Gutachten auf etwa 114.921,81 Euro netto beziffert wird. Nach Abschluss der Maßnahmen übernimmt die Gemeinde die Anlagen, sofern es sich nicht um Versorgungsanlagen handelt. Zur Absicherung der Kosten ist die Einreichung einer unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft erforderlich.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 7.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 7.1Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025 / 26Zur Vorlage · VL-80/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-80/2024 befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/26 in Sprockhövel. Der Rat soll der Planung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Änderungen vorzunehmen. Ziel ist es, den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren zu gewährleisten und die Aufnahme von Kindern mit Beeinträchtigungen zu regeln.
Die Planung basiert auf dem jährlichen Rhythmus der Stadtverwaltung, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen. Während für das kommende Jahr 2024/25 eine vollständige Bedarfsdeckung im U3- und Ü3-Bereich erwartet wird, verzeichnet die Stadt rückläufige Geburtenzahlen. Um dem entgegenzuwirken, sieht die Verwaltung vor, durch Gruppenumwandlungen in städtischen Einrichtungen wie den Kitas Schee, KiFaz und Gedulderweg Ü3-Plätze zu reduzieren und gleichzeitig neue U3-Plätze kostengünstig zu schaffen.
Zudem ist mittelfristig mit Neubauten von Kindertagesstätten zu rechnen, da bestehende Gebäude oder Provisorien ersetzt werden sollen. Die Verwaltung weist zudem auf die finanzielle Situation der Kita-Träger sowie auf die gesetzlich geforderte Schließung reiner heilpädagogischer Kitas ab 2026 hin. Dies erfordert eine Anpassung der Regel-Einrichtungen zur Förderung der Inklusion. Die aktuelle Kapazitätsplanung soll dabei als Puffer dienen, um auf mögliche Betriebseinstellungen von Einrichtungen oder konzeptionelle Umstellungen reagieren zu können.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 13.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 05.06.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (16. Sitzung)
- 8.Sicherheit und Ordnung
- 8.1Konsumcannabisgesetz (KCanG)Zur Vorlage · KN-122/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-122/2024 des Fachbereichs Sicherheit/Ordnung informiert über die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) in der Stadt Sprockhövel. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde der Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit legalisiert, wobei spezifische Verbote bestehen bleiben. Dazu gehört der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Zudem ist der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie im befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen untersagt, wobei die Sichtweite auf einen Abstand von 100 Metern definiert ist.
Hinsichtlich öffentlicher Veranstaltungen wie Volksfeste oder Kirmes gilt ein generelles Konsumverbot, da davon auszugehen ist, dass Minderjährige bis mindestens 24 Uhr anwesend sind. Falls diese Veranstaltungen auf den oben genannten Einrichtungen stattfinden, greifen zusätzlich die Abstandsregelungen.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies einen Mehraufwand für die Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsamtes bedeutet. Aufgrund der aktuellen Personalsituation können Kontrollen in den Abend- und Wochenendstunden sowie eine Begleitung der Vielzahl an Veranstaltungen derzeit nicht sichergestellt werden. Die genaue Ausdehnung der Kontrollen und Verfahren ist noch nicht absehbar. Zudem ist die Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 KCanG noch ungeklärt. Zur Unterstützung wurden die Verbotszonen bereits in das geographische Informationssystem der Stadt eingepflegt.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 9.Anträge im öffentlichen Teil
- 9.1Änderung der Wahlkampfregelungen in Sprockhövel - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · AT-12/2024 · Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Vorlage AT-12/2024 einen Antrag zur Änderung der Wahlkampfregelungen in Sprockhövel gestellt. Das Dokument, welches dem Sachgebiet Organisation zugeordnet ist, befasst sich mit der Neugestaltung der geltenden Bestimmungen für die Durchführung von Wahlkämpfen innerhalb der Stadt.
Der Antrag umfasst sowohl die formale Beantragung als auch eine detaillierte Sachdarstellung, welche in den beigefügten Anlagen des Dokuments ausgeführt sind. Ziel der Vorlage ist es, die bestehenden Regelwerke für die Wahlkampfphasen anzupassen. Die inhaltlichen Details zur konkreten Ausgestaltung der Änderungen sind in der Anlage zum Antrag dokumentiert. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Anpassungen der Wahlkampfregeln obliegt den zuständigen Gremien der Stadt Sprockhövel.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 10.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-120/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-120/2024 des Sachgebiets Organisation dient der Information des Rates. In der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung zur Kenntnis genommen werden. Es liegen keine weiteren inhaltlichen Mitteilungen vor. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 20. Juni 2024 als Tagesordnungspunkt 10 vorgesehen.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 12.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-121/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-121/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit dem Thema Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Die Vorlage wurde am 3. Juni 2024 erstellt und ist als öffentlich eingestuft.
Inhaltlich dient das Dokument der Information darüber, dass die im öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 20. Juni 2024 zu erwartenden Anfragen beantwortet werden. Es werden keine spezifischen inhaltlichen Fragen oder Themenbereiche der Anfragen in der Vorlage aufgeführt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Die Federführung liegt beim Sachgebiet Organisation innerhalb des Geschäftsbereichs I.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)