Konsumcannabisgesetz (KCanG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-122/2024 des Fachbereichs Sicherheit/Ordnung informiert über die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) in der Stadt Sprockhövel. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde der Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit legalisiert, wobei spezifische Verbote bestehen bleiben. Dazu gehört der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Zudem ist der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie im befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen untersagt, wobei die Sichtweite auf einen Abstand von 100 Metern definiert ist.
Hinsichtlich öffentlicher Veranstaltungen wie Volksfeste oder Kirmes gilt ein generelles Konsumverbot, da davon auszugehen ist, dass Minderjährige bis mindestens 24 Uhr anwesend sind. Falls diese Veranstaltungen auf den oben genannten Einrichtungen stattfinden, greifen zusätzlich die Abstandsregelungen.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies einen Mehraufwand für die Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsamtes bedeutet. Aufgrund der aktuellen Personalsituation können Kontrollen in den Abend- und Wochenendstunden sowie eine Begleitung der Vielzahl an Veranstaltungen derzeit nicht sichergestellt werden. Die genaue Ausdehnung der Kontrollen und Verfahren ist noch nicht absehbar. Zudem ist die Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 KCanG noch ungeklärt. Zur Unterstützung wurden die Verbotszonen bereits in das geographische Informationssystem der Stadt eingepflegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
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