1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-70/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt behandelt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Niedersprockhövel. Der etwa 5,5 Hektar große Geltungsbereich umfasst Teile der Gemarkung Niedersprockhövel und erstreckt sich über die Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie angrenzende Bereiche der Garten- und Friedrichstraße. Das Gebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen, das durch Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnnutzung geprägt ist.
Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig zu sichern und einer zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken entgegenzuwirken. Die Planung sieht vor, eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf einer Tiefe von 10 Metern entlang der Straßenfront auszuschließen, während im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eine Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden, um eine einheitliche Höhenentwicklung zu gewährleisten. Bestehende Ausschlüsse störender Nutzungen, wie etwa Tankstellen oder Vergnügungsstätten, werden beibehalten.
Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs, bei der keine Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern eingingen, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Rat, die Änderung einschließlich der Begründung zu beschließen. Der Rat soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung verabschieden.
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- 20.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 03.06.2024kein Ergebnis hinterlegt