Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Integriertes Mobilitätskonzept für die Stadt Sprockhövel hier: Beschluss des KonzeptesZur Vorlage · VL-67/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-67/2024 sieht die Verabschiedung des Integrierten Mobilitätskonzeptes für die Stadt Sprockhövel vor. Das Konzept dient als strategische Grundlage und Leitlinie für die kommunale Mobilitätsplanung der kommenden zehn bis fünfzehn Jahre. Es betrachtet verschiedene Verkehrsmittel als ein vernetztes System und legt den Fokus auf die Alltagsmobilität sowie die Förderung nachhaltiger Angebote.
Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte durch zwei beauftragte Planungsbüros auf Basis von Landesfördermitteln in Höhe von 27.400 Euro, die von der Bezirksregierung Arnsberg bewilligt wurden. Der Prozess umfasste Bestandsanalysen, Fußverkehrs-Checks in den Ortskernen Niedersprockhövel und Haßlinghausen sowie verschiedene Beteiligungsformate, darunter eine Online-Beteiligung und Workshops mit der Zivilgesellschaft.
Das Konzept umfasst Leitziele zur Verkehrsberuhigung, zum Ausbau des Radverkehrsnetzes, zur Barrierefreiheit sowie zur stadtverträglichen Gestaltung des Kfz- und Wirtschaftsverkehrs. Als Handlungsfelder wurden unter anderem eine Fahrradstrategie, die Förderung des ÖPNV und ein kommunales Mobilitätsmanagement definiert. Die im Konzept enthaltenen Maßnahmenvorschläge sind als Orientierungshilfe zu verstehen; eine detaillierte Prüfung der technischen Umsetzbarkeit und der finanziellen Erfordernisse erfolgt nach dem Beschluss durch die Verwaltung. Ein Fokus der weiteren Planung liegt dabei auf der Identifizierung kurzfristig realisierbarer Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 16.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (12. Sitzung)
- 3.Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen Umgestaltung der Gehwegbereiche an der Mittelstraße hier: Ergebnis der erneuten ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · VL-74/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-74/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit dem Integrierten Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen, wobei der Fokus auf der Umgestaltung der Gehwegbereiche an der Mittelstraße liegt. Gegenstand der Vorlage ist die Bekanntgabe der Ergebnisse aus einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses wurden über ein Online-Portal sowie durch weitere individuelle Rückmeldungen insgesamt 14 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Die Vorlage enthält die entsprechenden Anregungen und Rückmeldungen als Anlage, um die Grundlage für die weitere Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zu bilden.
Die abschließende Entscheidung über die weiteren Schritte und die detaillierte Sachdarstellung, welche auch die finanziellen Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf Klima und Umwelt umfasst, wird nachgereicht. Die Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zu diesem Vorgang ist für den 3. Juni 2024 in beschließender Form angesetzt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 4.Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" / 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Kirchstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der o.g. Bebauungspläne 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zur Aufhebung der o.g. BebauungspläneZur Vorlage · VL-71/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-71/2024 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ sowie der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes vor. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde im Jahr 1961 rechtskräftig, die erste Änderung folgte im Jahr 2006.
Nach Angaben der Verwaltung basieren die Festsetzungen des Plans auf der Baupolizeiverordnung und entsprechen nicht mehr aktuellen technischen Standards. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Dachneigung, zu Dachaufbauten sowie zur Bebaubarkeit durch die Grundflächenzahl und die Vollgeschossigkeitsberechnung. Die Aufhebung soll dazu führen, dass zukünftige Bauvorhaben nach den Regelungen des § 34 BauGB beurteilt werden, wodurch Anpassungen an moderne Anforderungen, wie etwa den Dachgeschossausbau zur Wohnraumschaffung oder energieeffizientes Bauen, ermöglicht werden sollen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2022 äußerten Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nachverdichtung und des Erhalts des Ortsbildes. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Aufhebung keine wesentlichen gestalterischen Festsetzungen enthält und keine erheblichen Nachverdichtungspotenziale verbleiben. Während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum von Dezember 2023 bis Januar 2024 gingen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden überwiegend keine oder nur wenige Anregungen ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Bebauungspläne einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 5.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · VL-70/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-70/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt behandelt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Niedersprockhövel. Der etwa 5,5 Hektar große Geltungsbereich umfasst Teile der Gemarkung Niedersprockhövel und erstreckt sich über die Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie angrenzende Bereiche der Garten- und Friedrichstraße. Das Gebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen, das durch Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnnutzung geprägt ist.
Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig zu sichern und einer zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken entgegenzuwirken. Die Planung sieht vor, eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf einer Tiefe von 10 Metern entlang der Straßenfront auszuschließen, während im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eine Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden, um eine einheitliche Höhenentwicklung zu gewährleisten. Bestehende Ausschlüsse störender Nutzungen, wie etwa Tankstellen oder Vergnügungsstätten, werden beibehalten.
Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs, bei der keine Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern eingingen, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Rat, die Änderung einschließlich der Begründung zu beschließen. Der Rat soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung verabschieden.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 6.Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGBZur Vorlage · VL-72/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-72/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ um ein Jahr vor. Die Veränderungssperre wurde ursprünglich im April 2021 zur Sicherung einer gemischten Nutzung aus Wohnen und Gewerbe beschlossen und bereits im Jahr 2023 einmalig verlängert.
Als Gründe für die beantragte weitere Verlängerung führt die Verwaltung die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie an, die zu personellen Engpässen und erschwerten Beteiligungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung geführt haben. Zudem wird die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Planentwurfes angeführt. Im Rahmen einer Prüfung der planerischen Integration eines Vorhabens nach einer Eingabe aus dem Jahr 2023 wurden Gespräche mit einer Vorhabenträgerin geführt. Die Verwaltung prüfte daraufhin eine Bauvoranfrage und kam zu dem Ergebnis, dass eine Beschränkung der Wohnnutzung auf das Erdgeschoss für ein bestimmtes Grundstück mit dem angestrebten Mischgebietscharakter vereinbar ist. Die daraus resultierende Überarbeitung des Entwurfs und die anschließende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben den Prozess zeitlich verzögert.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre umfasst das Gebiet am nordöstlichen Rand von Niedersprockhövel. Während der Sperre dürfen keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Ausnahmen können durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
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- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 7.Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: Materialauswahl für die PflasterflächenZur Vorlage · VL-73/2024 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Planungen für den barrierefreien Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Niedersprockhövel steht die Auswahl der Oberflächenmaterialien im Fokus. Die Beschlussvorlage VL-73/2024 legt dar, dass ein zuvor einberufener Arbeitskreis, dem Vertreter der Fraktionen angehörten, Empfehlungen für die Gestaltung erarbeitet hat.
Für die Pflasterflächen der Gehwegbereiche wurde nach der Begutachtung von Musterflächen das Modell „VIASTON“ in der Farbgebung „Muschelkalk“ oder ein gleichwertiges Produkt favorisiert. Die Verwaltung soll die weitere Planung mit diesem Material fortführen, wobei drei verschiedene Kantenausführungen – linear, antikplus oder antik – zur Auswahl stehen. Eine abschließende Entscheidung über die spezifische Kantenform soll im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 3. Juni 2024 getroffen werden. Die Busaufstellflächen sollen aus technischen Gründen in Prägeasphalt in Pflaster-Optik und die Fahrbahn in Asphalt ausgeführt werden.
Hinsichtlich der Stadtmöbel wurde die Fortführung der bestehenden Gestaltungslinie, bestehend aus anthrazit pulverbeschichtetem Material mit Holzauflagen, befürwortet. Bei den Wetterschutzanlagen wurden Aspekte wie die Vermeidung von Angsträumen, Vandalismusresistenz sowie die Möglichkeit von Glasdächern und Dachbegrünungen thematisiert. Zudem soll im Bereich der Außengastronomie eine filigrane Überdachung vorgesehen werden. Die Verwaltung prüft zudem die Nutzung des Pavillons als Fahrradabstellanlage oder für eine mögliche Zwischennutzung als Blumenlager.
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- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 8.Umgestaltung des Stadtparks in Niedersprockhövel hier: Kinder- und JugendbeteiligungZur Vorlage · KN-92/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umgestaltung des Stadtparks in Niedersprockhövel wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 11 und 18 Jahren richtete. Die Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 12. April bis zum 6. Mai 2024 über das Portal Beteiligung NRW. Grundlage für diese Maßnahme war ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, dem die Verwaltung nachgekommen ist.
Im Rahmen des Verfahrens wurden drei verschiedene Gestaltungsoptionen zur Abstimmung gestellt, welche unterschiedliche Bewegungsangebote und Sitzmöglichkeiten beinhalten. Zudem wurden Wünsche zu weitergehenden Angeboten wie Sportkursen, Events und Wettbewerben sowie zu den gewünschten Trainingszeiten abgefragt. Die Möglichkeit zur Einbringung eigener Ideen wurde ebenfalls eröffnet. Die Bewerbung der Beteiligung erfolgte über die städtische Homepage, Pressemitteilungen sowie Plakate in Schulen und Jugendzentren.
Die Ergebnisse der Beteiligung, unter anderem der Wunsch nach einer Basketballanlage, werden in die weiteren Planungen einbezogen und auf ihre Umsetzung hin geprüft. Aus städtebaulicher Sicht wird die Aufwertung des Parks befürwortet, um die Freiraumverbindung zum Ortskern Niedersprockhövel durch zusätzliche Angebote zu ergänzen und den veränderten Ansprüchen an Grünflächen gerecht zu werden. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 05.06.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (16. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 9.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 685 zur Errichtung eines Factory Outlet Centers in Remscheid-Lennep hier: Stellungnahme der Stadt Sprockhövel im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · KN-75/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Remscheid plant mit dem Bebauungsplan Nr. 685 die Errichtung eines Factory Outlet Centers im Bereich zwischen der Mühlenstraße, der Straße Am Stadion, der Brehmstraße und der Röntgenstraße in Remscheid-Lennep. Das Vorhaben sieht die Bereitstellung von insgesamt 18.000 m² Verkaufsfläche vor, wobei 15.000 m² für Bekleidung und 3.000 m² für Schuh- und Lederwaren vorgesehen sind.
Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens mit den Nachbargemeinden gemäß Baugesetzbuch wurde die Stadt Sprockhövel im März 2024 beteiligt. Da zum aktuellen Zeitpunkt kein Einzelhandelsgutachten zur Analyse der Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche vorliegt, konnte die Verwaltung keine abschließende Stellungnahme abgeben. Stattdessen wurde in Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und weiteren kreisangehörigen Städten eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet.
In dieser gemeinsamen Stellungnahme werden Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Es wird auf bereits in den Jahren 2014 und 2015 vorgebrachte Einwände verwiesen und um eine erneute Beteiligung gebeten, sobald neue Gutachten und Einzelhandelsanalysen verfügbar sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Projekt Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche in Sprockhövel haben kann, insbesondere da der Stadtteil Haßlinghausen innerhalb der 20-Minuten-Erreichbarkeit mit dem Kfz liegt. Zudem wird auf mögliche Kaufkraftabflüsse aus dem Stadtgebiet hingewiesen. Auswirkungen auf das Klima werden als nicht erheblich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 10.Regionalplan Ruhr hier: Inkrafttreten des RP RuhrZur Vorlage · KN-78/2024 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage KN-78/2024 informiert die Verwaltung über das Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr. Der Plan wurde mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2024 rechtskräftig und löst die bisherigen Regionalpläne der Regierungsbezirke sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion 2030 ab. Der Regionalplan legt regionale Ziele der Raumordnung fest, die in kommunalen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen sind, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB).
Im Rahmen der mehrjährigen Beteiligungsverfahren hat die Verwaltung Stellungnahmen zu den Flächenbedarfen abgegeben, denen jedoch überwiegend nicht stattgegeben wurde. Während bei den Wohnbauflächen rechnerisch eine Überdeckung von 19,7 ha besteht, weist die Verwaltung darauf hin, dass viele dieser Flächen aufgrund der Eigentumsverhältnisse derzeit nicht verfügbar sind und die Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt weiterhin hoch bleibt. Bei den Gewerbeflächen ergibt sich eine rechnerische Überdeckung von 8,2 ha. Die Verwaltung merkt an, dass Teile der Reserven aufgrund fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümer schwer nutzbar sind und für die Wirtschaftsförderung zusätzliche Flächen notwendig wären. Anregungen zur Ausweisung größerer Gewerbeflächen im Bereich Alt Bossel wurden im aktuellen Planentwurf nicht berücksichtigt. Eine erste Änderung des Regionalplans zur Festlegung von Flächen für den Ausbau der Windenergie ist bereits beabsichtigt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 11.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · KN-74/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-74/2024 des Fachbereichs Bauen und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über den aktuellen Stand der Bauverwaltung. Der Inhalt umfasst die Bekanntgabe von Bauakten, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses angelegt wurden, sowie die Auflistung der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen dokumentiert.
In der Aufstellung sind gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet. Die Vorlage bezieht sich auf den Zeitraum vom 7. Februar 2024 bis zum 3. Mai 2024. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen werden keine Kosten ausgewiesen. In Bezug auf die Auswirkungen auf Klima und Umwelt wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Vorhaben teilweise klimaneutral und teilweise klimaneutativ einzustufen sind. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Ausschusses am 3. Juni 2024 erstellt.
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- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 12.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-77/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-77/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt informiert über den aktuellen Stand zweier städtischer Vorhaben.
Im Bereich der öffentlichen Sicherheit befasst sich die Verwaltung mit der weiteren Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Obersprockhövel. Nach einem Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung werden derzeit Bauvoranfragen für zwei Standorte vorbereitet. Diese betreffen die Wuppertaler Straße sowie die Otto-Brenner-Straße. Da es sich bei diesen Vorhaben um Projekte im Außenbereich handelt, ist eine Vorstellung der Bauvoranfragen in der nächsten Ausschusssitzung vorgesehen. Für den Standort an der Löhener Straße liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor. Parallel dazu wurden die Grundstücksverhandlungen für die Flächen an der Otto-Brenner-Straße aufgenommen.
Ein weiterer Punkt der Mitteilung betrifft die geplanten Brückenbaumaßnahmen an der A1 sowie den Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal Nord. Die Stadtverwaltung steht diesbezüglich im Austausch mit der Autobahn GmbH des Bundes, um Details zu den geplanten Maßnahmen zu erhalten. Die Autobahn GmbH teilte mit, dass sich die Projekte derzeit noch in der Planungsphase befinden. Eine Vorstellung der Maßnahmen in dem zuständigen Fachausschuss kann daher frühestens im dritten oder vierten Quartal des laufenden Jahres erfolgen.
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Beratungsfolge
- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)
- 13.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-79/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-79/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung von Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung gestellt wurden.
In der vorliegenden Dokumentation wird festgehalten, dass die entsprechenden Anfragen beantwortet werden bzw. alternativ darauf hingewiesen wird, dass keine Anfragen vorlagen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 3. Juni 2024 vorgesehen, wobei die Beratung als reine Kenntnisnahme vorgesehen ist. Weitere inhaltliche Details zu spezifischen Fragestellungen oder finanziellen Auswirkungen sind dem Dokument nicht zu entnehmen.
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- 03.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (19. Sitzung)